Klimabonus 522

Das Programm „KLIMABONUS 522“ ist eine Initiative der luxemburgischen Regierung, die finanzielle Anreize für die Installation von Solar-Photovoltaik-Systemen (PV) bietet. Das Programm sieht eine pauschale Förderung von 500 € pro Kilowattpeak (kWp) installierter Leistung bis zu einer Grenze von 50 kWp vor. Der Zuschuss steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung.

Photovoltaik – Stromerzeugung aus Sonnenenergie und Klimaschutz.

Was sind die Förderbedingungen der Klimabonus-Beihilfen?

Bei dieser Klimabonus-Beihilfe gibt es zwei Optionen.

    • Investitionszuschuss von 20 % für die Installation von Photovoltaikanlagen im „Modus Einspeisung“ und garantierter Einspeisetarif. Der Eigenverbrauch ist bei dieser Option auch möglich.
      • Diese Beihilfe ist auf 500 €/kWp begrenzt.
      • Gültig für Rechnungen vom 2022-01-01 bis zum 2025-12-31.
      • Ich erhalte einen Einspeisetarif, der vom Staat für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert wird.
      • Mein Einspeisetarif hängt vom Anschlussdatum der Anlage ab. Für weitere Einzelheiten besuche ich die Seite „Förderprogramme für Wohnen und nachhaltige Mobilität“ unter der Kategorie „Einspeisetarife“ der Seite « Förderprogramme für Wohnen und nachhaltige Mobilität ».
    • Investitionsbeihilfe von 50 % für die Installation von Photovoltaikanlagen im „Modus Eigenverbrauch“ und Verzicht auf den garantierten Einspeisetarif.
      • Diese Beihilfe ist auf 1.250 €/kWp begrenzt.
      • Gültig für Rechnungen vom 2022-01-01 bis zum 2025-12-31.
      • Mein Stromspeicher (Nettokapazität) wird gefördert, wenn:

für ein Einfamilienhaus

        • die Leistung meiner Anlage > 4 kWp ist und
        • meine Speicherkapazität ≤ 1,5 kWh/kWp ist mit einem max. von 12 kWh.

für ein Mehrfamilienhaus

        • die Leistung meiner Anlage > 1,5 kWp pro Wohneinheit ist und
        • meine Speicherkapazität ≤ 1,5 kWh/kWp ist mit einem max. von 9 kWh pro Wohneinheit.

für ein Gebäude, das nicht zu Wohnzwecken genutzt wird

 

      • meine Speicherkapazität ≤ 1 kWh/kWp ist.
    • Ich verzichte für die Lebensdauer der Anlage auf den garantierten Einspeisetarif. Diese Option stellt eine feste und unwiderrufliche Verpflichtung dar.
    • Ich muss einen Vertrag über die Abnahme des überschüssigen Stroms mit einem Lieferanten abschließen. In den meisten Fällen wird ein individueller/kollektiver Eigenverbrauch oder eine Energiekooperative eingerichtet.
    • Für Anlagen, deren Datum der Bestellung zwischen dem 2023-01-01 und dem 2024-09-30 liegt und deren Rechnung spätestens am 2025-12-31 ausgestellt wird, wird ein erhöhter Investitionszuschuss von 62.5 % für die Installation der Solarmodule gewährt, sofern der Antragsteller auf die Garantie des Einspeisetarifs verzichtet. Diese Beihilfe ist auf einen Höchstbetrag von 1.562,5 €/kWp begrenzt.
  • Für das Steuerjahr 2022 sind die Einnahmen aus Anlagen > 10 kWp steuerpflichtig.
  • Für das Steuerjahr 2023 sind die Einnahmen aus Anlagen > 30 kWp steuerpflichtig.
  • Eine zusätzliche Photovoltaikanlage (dasselbe Dach, dieselbe Fassade oder in die Gebäudehülle desselben Gebäudes integriert) ist förderfähig, wenn ihre erste Einspeisung in das Netz mindestens 2 Jahre nach der ersten Einspeisung der zuvor errichteten Anlage erfolgt.

Um mehr zu erfahren, sehe ich mir das entsprechende Reglement an.

Wie beantrage ich die Klimabonus-Beihilfe?

  • Um die Klimabonus-Beihilfen zu beantragen:

    • Die Beihilfe kann nach Abschluss der Installation beantragt werden.

    Um die Topup social Klimabonus-Beihilfen zu beantragen:

    • Der Antrag muss nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides der Klimabonus-Beihilfe bei der zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen eingereicht werden.

    Zuständige Kontaktstelle für die Klimabonus-Beihilfen und die Topup social Klimabonus Beihilfen:

    Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
    11, rue de Hollerich
    L-1741 Luxemburg
    Großherzogtum Luxemburg
    Mail: guichet@ml.etat.lu
    Tel.: (+352) 8002 10 10

    Um meinen Klimabonus Antrag zu stellen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

    • „Demande d’une aide dans le cadre du PAQUET BANQUE CLIMATIQUE ET LOGEMENT DURABLE – DEPA-2022 – Personne physique“ oder das für „Personnes morales“
    • „Installation photovoltaïque – Fiche annexe : PHOT-2022“

    Für weitere Informationen schaue ich mir das entsprechende Reglement an.

    Um meinen Topup social Klimabonus-Antrag zu stellen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

    • « Demande en obtention d’une aide à l’assainissement énergétique (F3) »
    • « Déclaration relative à la composition de la communauté domestique L/A21 »
    • « Déclaration sur l’honneur – Aquisition A92 »

    Für weitere Informationen schaue ich mir das entsprechende Gesetz an.

    Die Erhöhung der simulierten Beihilfe ohne garantierten Einspeisetarif wird verlängert bis 2024-09-30*. Die Klimabonus-Basisbeihilfe ist gültig für Rechnungen vom 2022-01-01 bis zum 2025-12-31

    * Unter Vorbehalt des Abschlusses der legislativen und regulatorischen Verfahren. Weitere Informationen finden Sie in den News der Klima-Agence.

Welche technischen Anforderungen stellen die Klimabonus-Beihilfen?

  • Die elektrische Spitzenleistung muss ≤ 30 kWpbetragen.
  • Photovoltaikmodule können auf dem Dach, an der Fassade oder in die Gebäudehülle integriert werden.
  • Photovoltaikmodule können auf Wohngebäuden und Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, montiert werden.
  • Hybride Sonnenkollektoren, die sowohl Warmwasser als auch Strom erzeugen, sind ebenfalls förderfähig.

Für weitere Informationen schaue ich mir das entsprechende Reglement an.

AKTUALISIEREN

Der Förderzuschuss von 25 % für Photovoltaikanlagen im Eigenverbrauchsbetrieb oder innerhalb einer Energiegemeinschaft wird für eine Übergangsfrist von 3 Monaten (Bestellung bis spätestens 30.09.2024) verlängert, derzeit beträgt die Förderhöhe 62,5 % tatsächlichen Kosten, mit einer Obergrenze von 1.562,5 EUR pro SpitzenkW.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die derzeitige Regelung für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Wärmepumpen und Holzkessel beibehalten, während auf der Ebene der Photovoltaikmodule die finanzielle Unterstützung auf 50 % der tatsächlichen Kosten der ab dem 1. Oktober bestellten Anlagen reduziert wird. 2024, mit einer Obergrenze von 1.250 EUR pro kW

 

Alle Informationen stammen von der Klima-Agence und Sie erhalten immer die neuesten und aktuellsten Informationen über verfügbare Fördermittel. Kontaktieren Sie ihren Vertreter unter: https://www.klima-agence.lu

 

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