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Voltmax Energy Solutions in Luxemburg

Klimabonus 522

The "KLIMABONUS 522" program is a Luxembourgish government initiative that provides financial incentives for the installation of solar photovoltaic (PV) systems. The program offers a flat-rate subsidy of €500 per kilowatt-peak (kWp) of installed capacity, up to a maximum of 50 kWp. The subsidy is available to both individuals and businesses.

Photovoltaics – Producing electricity with solar energy and taking climate action.

Welche Voraussetzungen gelten für die Klimabonus-Förderung?

Für die Klimabonus-Förderung stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung.

    • Investitionszuschuss von 20 % für die Installation von Photovoltaikanlagen im Einspeisebetrieb mit garantierter Einspeisevergütung. Eigenverbrauch ist bei dieser Option möglich.
      • Diese Förderung ist auf 500 €/kW begrenzt p.
      • Gültig für Rechnungen vom 01.01.2022 bis 31.12.2025.
      • Ich erhalte eine vom Staat garantierte Einspeisevergütung für die Dauer von 15 Jahren.
      • Meine Einspeisevergütung richtet sich nach dem Anschlussdatum der Anlage, nähere Informationen finden Sie auf der Seite „Finanzielle Förderprogramme für nachhaltiges Wohnen und Mobilität“ im Abschnitt „Einspeisevergütungen“. der Seite « Förderprogramme für nachhaltiges Wohnen und Mobilität ».
    • Investitionsbeihilfe von 50 % für die Installation von Photovoltaikanlagen im Eigenverbrauchsbetrieb und Verzicht auf die garantierte Einspeisevergütung.
      • Diese Förderung ist auf 1.250 €/kW begrenztp.
      • Gültig für Bestellungen vom 01.01.2022 bis 31.12.2025.
      • Mein Stromspeicher (Nettokapazität) wird gefördert, wenn:

für ein Einfamilienhaus

        • die Leistung meiner Anlage beträgt > 4 kWp und
        • meine Speicherkapazität beträgt ≤ 1,5 kWh/kWp bei einem Maximum von 12 kWh.

für ein Mehrfamilienhaus

        • die Leistung meiner Anlage beträgt > 1,5 kWp pro Wohneinheit und
        • meine Speicherkapazität beträgt ≤ 1,5 kWh/kWp bei einem Maximum von 9 kWh pro Wohneinheit.

für ein Gebäude, das nicht zu Wohnzwecken genutzt wird

      • meine Speicherkapazität ist ≤ 1 kWh/kWp.
    • Ich verzichte auf die garantierte Einspeisevergütung für die Lebensdauer der Anlage. Diese Option stellt eine feste und unwiderrufliche Verpflichtung dar.
    • Für den überschüssigen Strom muss ich einen Rückkaufvertrag mit einem Lieferanten abschließen. In den meisten Fällen wird eine individuelle/kollektive Eigenverbrauchs- oder Energiegemeinschaft gegründet.
    • Für eine Photovoltaikanlage, deren Bestelldatum zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.09.2024 liegt und deren Rechnung bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurde, wird für die Installation der Solaranlage ein erhöhter Investitionszuschuss von 62,5 % gewährt, sofern der Antragsteller auf die Einspeisevergütungsgarantie verzichtet. Dieser Zuschuss ist auf maximal 1.562,5 €/kWp begrenzt.
  • Für das Steuerjahr 2022 sind die Einkünfte aus Anlagen > 10 kWp zu versteuern.
  • Für das Steuerjahr 2023 sind die Einkünfte aus Anlagen > 30 kWp zu versteuern.
  • Eine zusätzliche Photovoltaikanlage (auf demselben Dach, an der Fassade oder in die Gebäudehülle integriert) ist förderfähig, wenn ihre Einspeisung ins Netz mindestens 2 Jahre nach der ersten Einspeisung der vorherigen Anlage erfolgt.

Um mehr zu erfahren, kann ich die entsprechende Verordnung einsehen.

Wie beantrage ich die Klimabonus-Förderung?

  • So beantragen Sie die Klimabonus-Förderung:

    • Der Förderantrag kann nach Abschluss der Installation gestellt werden.

    So beantragen Sie die Topup-Sozialförderung Klimabonus:

    • Der Antrag muss nach Erhalt des Bescheids über die Gewährung der Klimabonus-Förderung bei der Einheitlichen Anlaufstelle für Wohnbeihilfen eingereicht werden.

    Ansprechpartner für die Klimabonus-Förderung und die Topup-Sozial-Klimabonus-Förderung

    Zentrale Anlaufstelle für Wohnbeihilfen
    11, rue de Hollerich
    L-1741 Luxemburg
    Großherzogtum Luxemburg
    Mail: guichet@ml.etat.lu
    Tel: (+352) 8002 10 10

    Um meinen Klimabonus-Antrag einzureichen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

    • “Demande d’une aide dans le cadre du PAQUET BANQUE CLIMATIQUE ET LOGEMENT DURABLE – DEPA-2022 – Personne physique” or the form for “Personnes morales”
    • “Installation photovoltaïque – Fiche annexe : PHOT-2022”.

    Weitere Informationen kann ich die entsprechende Verordnung einsehen.

    Um meinen Topup Social Klimabonus-Antrag einzureichen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

    • « Demande en obtention d’une aide à l’assainissement énergétique (F3) »
    • « Déclaration relative à la composition de la communauté domestique L/A21 »
    • « Déclaration sur l’honneur – Aquisition A92 »

    Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung das entsprechende Gesetz.

    Die Erhöhung der simulierten Förderung ohne garantierte Einspeisevergütung wird bis zum 30.09.2024* verlängert. Die Klimabonus-Basisförderung ist gültig für Rechnungen vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2025.

    * Vorbehaltlich des Abschlusses der Gesetzgebungs- und Regulierungsverfahren. Ein Entwurf für eine großherzogliche Verordnung wird derzeit geprüft. Weitere Informationen finden Sie unter die Neuigkeiten der Klima-Agence.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Klimabonus-Förderung erfüllt sein?

  • Die Spitzenleistung muss ≤ 30 kWp sein.
  • Photovoltaikmodule können auf dem Dach, an der Fassade oder in der Gebäudehülle integriert montiert werden.
  • Photovoltaikanlagen können auf Wohngebäuden und Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, montiert werden.
  • Auch hybride Solarkollektoren zur Warmwasser- und Stromerzeugung sind förderfähig.

Anträge auf die Förderung sind beim luxemburgischen Umweltministerium einzureichen. Die Frist für die Einreichung der Anträge endet am 31. Dezember 2023.

The “KLIMABONUS 522” program is designed to promote the use of renewable energy in Luxembourg and to help reduce the country’s reliance on fossil fuels. The program is expected to generate approximately 100 megawatts of new solar capacity in Luxembourg.

UPDATE

Der Zuschuss von 25 % für Photovoltaikanlagen im Eigenverbrauchsbetrieb oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft wird für eine Übergangszeit von 3 Monaten verlängert (Bestellung bis spätestens 30. September 2024). Aktuell beträgt die Förderhöhe 62,5 % der tatsächlichen Kosten, mit einer Obergrenze von 1.562,5 EUR pro Peak-kW.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die derzeitige Regelung für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie für Wärmepumpen und Holzkessel beibehalten, während die finanzielle Unterstützung für Photovoltaikmodule auf 50% der tatsächlichen Kosten der ab dem 1. Oktober 2024 bestellten Anlagen gesenkt wird, mit einer Obergrenze von 1.250 EUR pro kW

 

Alle Informationen stammen von Klima Agence and you will always get the latest and most up-to-date information about available subsidies from them. Contact their representative at: https://www.klima-agence.lu