Das Programm „KLIMABONUS 151“ ist eine Initiative der luxemburgischen Regierung, die finanzielle Anreize für die Installation von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge bietet. Das Programm sieht einen Zuschuss von 151 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung bis maximal 22 kW vor. Der Zuschuss steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung.
Intelligente Ladestation – Laden zu Hause leicht gemacht.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Klimabonus-Fördermitteln?
- Dieser Zuschuss ist auf anspruchsberechtigte natürliche und juristische Personen beschränkt.
- Rechtsträger können eine ASBL, eine Stiftung oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, sowie ein Vertreter der Miteigentumsgemeinschaft, der für mindestens die Hälfte der Anteile an den von Privatpersonen gehaltenen Gemeinschaftsteilen handeln kann Rechtsberechtigte Personen.
- Die Person muss den Parkplatz, auf dem die Ladestation installiert ist, besitzen oder mieten.
Die Ladestation muss neu sein.
- Der Standort muss auf luxemburgischem Staatsgebiet liegen.
Für dasselbe Gebäude darf ein und demselben Antragsteller nur ein Zuschuss gewährt werden.
- Ist der Antragsteller Eigentümer oder Mieter mehrerer Stellplätze, die demselben Gebäude zugeordnet sind, oder handelt es sich bei ihm um die Miteigentümergemeinschaft, kann er eine Förderung beantragen für:
– 1 Ladestation pro Wohneinheit;
– 1 Ladestation pro Gewerbefläche sowie eine zusätzliche Ladestation für jeden weiteren zweiten Stellplatz (max. 15 Ladestationen pro Gebäude auf Stellplätzen, die Gewerbeflächen zugeordnet sind);
– 1 Ladestation pro Gemeinschaftsparkplatz sowie eine zusätzliche Ladestation für jeden zweiten Parkplatz, der zu den Gemeinschaftsflächen gehört (max. 25 Ladestationen pro Gebäude auf Gemeinschaftsparkplätzen installiert).
- Der Zuschuss wird nicht für Ladestationen gewährt, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Weiterverkauf bestimmt sind.
Um mehr zu erfahren, können Sie sich an uns wenden die entsprechende Verordnung.
Wie beantrage ich Klimabonus-Zuschüsse?
- Der Antrag auf finanzielle Unterstützung muss spätestens 12 Monate nach der letzten im Rahmen der Investition ausgestellten Rechnung eingereicht werden.
- Bei einem Gebäude mit mindestens vier Stellplätzen kann für die vorbereitenden Arbeiten ein Zuschuss von 450 € beantragt werden. Dieser Betrag wird von den Beträgen und Höchstgrenzen der Beihilfe für die Installation der Ladestation abgezogen.
Um meinen Antrag zu stellen, fülle ich die folgenden Formulare aus:
- „Formulaire de demande de subvention pour une borne de charge privée – partie à remplir par le demandeur de l’aide“
- „Formulaire de demande de subvention pour une borne de charge privée – partie à remplir par l’entreprise chargée de l’exécution des travaux d’installation de la borne“
Für weitere Informationen schaue ich mir das entsprechende Reglement an.
Gültig für Rechnungen vom 2020-07-01 bis zum 2024-12-31
Was sind die technischen Voraussetzungen für Klimabonus-Förderungen?
- Die Ladestation muss an das Niederspannungsverteilungsnetz angeschlossen sein.
- Die maximale Ladeleistung der Station ist auf 11 kW begrenzt und wird von einem professionellen Elektriker installiert.
- Ab 7 kW ist der Anschluss an den Smart Meter eine Anforderung des Netzbetreibers.
- Bei einem Gebäude mit mindestens vier Stellplätzen sind nur OCPP-Ladestationen ab Version 1.6 förderfähig.
AKTUALISIEREN
25 % Förderzuschuss für Photovoltaikanlagen im Eigenverbrauchsbetrieb oder innerhalb einer Energiegemeinschaft wird um eine Übergangsfrist von 3 Monaten verlängert (Bestellung bis spätestens 30.09.2024), Derzeit beträgt die Förderhöhe 62,5 % der tatsächlichen Kosten, mit einer Obergrenze von 1.562,5 EUR je SpitzenkW.
Ab dem 1. Oktober 2024 wird die derzeitige Regelung für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Wärmepumpen und Holzkessel beibehalten, während auf der Ebene der Photovoltaikmodule die finanzielle Unterstützung auf 50 % der tatsächlichen Kosten der ab dem 1. Oktober bestellten Anlagen reduziert wird. 2024, mit einer Obergrenze von 1.250 EUR pro kW
Alle Informationen stammen von der Klima Agence und Sie erhalten von ihr immer die neuesten und aktuellsten Informationen zu verfügbaren Subventionen. Kontaktieren Sie ihren Vertreter unter: https://www.klima-agence.lu
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