Klimabonus 151

Das Programm „KLIMABONUS 151“ ist eine Initiative der luxemburgischen Regierung, die finanzielle Anreize für die Installation von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge bietet. Das Programm sieht einen Zuschuss von 151 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung bis maximal 22 kW vor. Der Zuschuss steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung.

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Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Klimabonus-Fördermitteln?

  • Dieser Zuschuss ist auf anspruchsberechtigte natürliche und juristische Personen beschränkt.
  • Rechtsträger können eine ASBL, eine Stiftung oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sein, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, sowie ein Vertreter der Miteigentumsgemeinschaft, der für mindestens die Hälfte der Anteile an den von Privatpersonen gehaltenen Gemeinschaftsteilen handeln kann Rechtsberechtigte Personen.
  • Die Person muss den Parkplatz, auf dem die Ladestation installiert ist, besitzen oder mieten.
    Die Ladestation muss neu sein.
  • Der Standort muss auf luxemburgischem Staatsgebiet liegen.
    Für dasselbe Gebäude darf ein und demselben Antragsteller nur ein Zuschuss gewährt werden.
  • Ist der Antragsteller Eigentümer oder Mieter mehrerer Stellplätze, die demselben Gebäude zugeordnet sind, oder handelt es sich bei ihm um die Miteigentümergemeinschaft, kann er eine Förderung beantragen für:
    – 1 Ladestation pro Wohneinheit;
    – 1 Ladestation pro Gewerbefläche sowie eine zusätzliche Ladestation für jeden weiteren zweiten Stellplatz (max. 15 Ladestationen pro Gebäude auf Stellplätzen, die Gewerbeflächen zugeordnet sind);
    – 1 Ladestation pro Gemeinschaftsparkplatz sowie eine zusätzliche Ladestation für jeden zweiten Parkplatz, der zu den Gemeinschaftsflächen gehört (max. 25 Ladestationen pro Gebäude auf Gemeinschaftsparkplätzen installiert).
  • Der Zuschuss wird nicht für Ladestationen gewährt, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Weiterverkauf bestimmt sind.

Um mehr zu erfahren, können Sie sich an uns wenden die entsprechende Verordnung.

Wie beantrage ich Klimabonus-Zuschüsse?

  • Der Antrag auf Förderung muss spätestens 12 Monate nach der letzten im Zusammenhang mit der Investition ausgestellten Rechnung gestellt werden.
  • Bei einem Gebäude mit mindestens vier Stellplätzen kann ein Zuschuss von 450 € für vorbereitende Arbeiten beantragt werden. Dieser Betrag wird von den Förderbeträgen und Höchstgrenzen für die Installation des Ladepunkts abgezogen.

Um Ihren Antrag einzureichen, füllen Sie Folgendes aus die folgenden Formulare:

  • „Förderantragsformular für eine private Ladestation – vom Förderantragsteller auszufüllender Teil“
  • „Förderantragsformular für eine private Ladestation – Teil ist von dem Unternehmen auszufüllen, das für die Durchführung der Installationsarbeiten des Terminals verantwortlich ist“

Gültig für Rechnungen vom 01.07.2020 bis 31.12.2024

Was sind die technischen Voraussetzungen für Klimabonus-Förderungen?

  • Die Ladestation muss an das Niederspannungsverteilungsnetz angeschlossen sein.
  • Die maximale Ladeleistung der Station ist auf 11 kW begrenzt und wird von einem professionellen Elektriker installiert.
  • Ab 7 kW ist der Anschluss an den Smart Meter eine Anforderung des Netzbetreibers.
  • Bei einem Gebäude mit mindestens vier Stellplätzen sind nur OCPP-Ladestationen ab Version 1.6 förderfähig.

 

AKTUALISIEREN

25 % Förderzuschuss für Photovoltaikanlagen im Eigenverbrauchsbetrieb oder innerhalb einer Energiegemeinschaft wird um eine Übergangsfrist von 3 Monaten verlängert (Bestellung bis spätestens 30.09.2024), Derzeit beträgt die Förderhöhe 62,5 % der tatsächlichen Kosten, mit einer Obergrenze von 1.562,5 EUR je SpitzenkW.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die derzeitige Regelung für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Wärmepumpen und Holzkessel beibehalten, während auf der Ebene der Photovoltaikmodule die finanzielle Unterstützung auf 50 % der tatsächlichen Kosten der ab dem 1. Oktober bestellten Anlagen reduziert wird. 2024, mit einer Obergrenze von 1.250 EUR pro kW

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