- Der Antrag auf Förderung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Rechnungsstellung im Zusammenhang mit der Investition gestellt werden.
- Bei einem Gebäude mit mindestens vier Stellplätzen kann für die Vorarbeiten ein Zuschuss von 450 € beantragt werden. Dieser Betrag wird von den Förderbeträgen und Höchstgrenzen für die Installation der Ladestation abgezogen.
Um meinen Antrag einzureichen, fülle ich die folgenden Formulare aus:
- “Formulaire de demande de subvention pour une borne de charge privée – partie à remplir par le demandeur de l’aide”
- “Formulaire de demande de subvention pour une borne de charge privée – partie à remplir par l’entreprise chargée de l’exécution des travaux d’installation de la borne”
Weitere Informationen kann ich die entsprechende Verordnung einsehen.