Zum Inhalt springen

Voltmax Energy Solutions in Luxemburg

Klimabonus 151

Das Programm "KLIMABONUS 151" ist eine Initiative der luxemburgischen Regierung, die finanzielle Anreize für die Installation von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge bietet. Das Programm bietet einen Zuschuss von 151 € pro Kilowatt (kW) installierter Leistung, bis zu einem Maximum von 22 kW. Der Zuschuss kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Intelligente Ladestation – Laden zu Hause leicht gemacht.

Welche Voraussetzungen gelten für die Klimabonus-Förderung?

  • Diese Förderung ist auf natürliche und juristische Personen beschränkt.
  • Als juristische Personen kommen eine ASBL, eine Stiftung oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne wirtschaftliche Tätigkeit in Frage sowie ein Vertreter der Miteigentümergemeinschaft, der mindestens die Hälfte der Anteile an den von natürlichen oder juristischen Personen gehaltenen Gemeinschaftsanteilen vertreten kann.
  • Die Person muss Eigentümer oder Mieter des Parkplatzes sein, auf dem die Ladestation installiert ist.
  • Die Ladestation muss neu sein.
  • Der Standort muss auf luxemburgischem Gebiet liegen.
  • Dem gleichen Antragsteller kann für dasselbe Gebäude nur eine Förderung gewährt werden.
  • Ist der Antragsteller Eigentümer oder Mieter mehrerer Parkplätze, die demselben Gebäude zugeordnet sind, oder ist er die Eigentümergemeinschaft, kann er eine Beihilfe für Folgendes beantragen:
    • 1 Ladestation pro Wohneinheit;
    • 1 Ladestation pro Gewerbeparkplatz plus eine weitere Ladestation für jeden weiteren zweiten Stellplatz (maximal 15 Ladestationen pro Gebäude auf den Gewerbeparkplätzen zugeordneten Stellplätzen);
    • 1 Ladestation pro Gemeinschaftsparkplatz sowie eine zusätzliche Ladestation für jeden zweiten zu den Gemeinschaftsflächen gehörenden Parkplatz (max. 25 Ladestationen pro Gebäude auf Gemeinschaftsparkplätzen installiert).
  • Für Ladestationen, die zur gewerblichen Nutzung oder zum Weiterverkauf bestimmt sind, wird die Förderung nicht gewährt.

Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Verordnung.

Wie beantrage ich die Klimabonus-Förderung?

    • Der Antrag auf Förderung muss spätestens 12 Monate nach der letzten Rechnungsstellung im Zusammenhang mit der Investition gestellt werden.
    • Bei einem Gebäude mit mindestens vier Stellplätzen kann für die Vorarbeiten ein Zuschuss von 450 € beantragt werden. Dieser Betrag wird von den Förderbeträgen und Höchstgrenzen für die Installation der Ladestation abgezogen.

    Um meinen Antrag einzureichen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

    • “Formulaire de demande de subvention pour une borne de charge privée – partie à remplir par le demandeur de l’aide”
    • “Formulaire de demande de subvention pour une borne de charge privée – partie à remplir par l’entreprise chargée de l’exécution des travaux d’installation de la borne”

    Weitere Informationen kann ich die entsprechende Verordnung einsehen.

    Gültig für Rechnungen vom 01.07.2020 bis 31.12.2024

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Klimabonus-Förderung erfüllt sein?

  • Die Ladestation muss an das Niederspannungsverteilungsnetz angeschlossen werden.
  • Die maximale Ladeleistung der Station ist auf 11 kW begrenzt und die Installation erfolgt durch einen professionellen Elektriker.
  • Ab 7 kW ist der Anschluss an den Smart Meter eine Vorgabe des Netzbetreibers.
  • Bei einem Gebäude mit mindestens vier Stellplätzen sind ausschließlich OCPP-Ladestationen ab Version 1.6 förderfähig.
  • Mit meiner intelligenten Ladestation OCPP (Open Charge Point Protocol) ist die Kommunikation zwischen der Ladestation und einem zentralen Managementsystem möglich. Dadurch kann jede Ladestation in ein intelligentes Lademanagementsystem integriert werden.
  • Der Netzmanager kann im Notfall auch leistungssteuernd eingreifen und die Leistung vorübergehend reduzieren oder die Ladestation deaktivieren, um allgemeine Ausfälle durch Netzüberlastung und damit Schäden (z. B. Ausfall sensibler Infrastrukturen wie Gefrierschränke) zu vermeiden.

UPDATE

Der Zuschuss von 25 % für Photovoltaikanlagen im Eigenverbrauchsbetrieb oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft wird für eine Übergangszeit von 3 Monaten verlängert (Bestellung bis spätestens 30. September 2024). Derzeit beträgt die Förderhöhe 62,5 % der tatsächlichen Kosten, mit einer Obergrenze von 1.562,5 EUR pro Peak-kW.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die derzeitige Regelung für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie für Wärmepumpen und Holzkessel beibehalten, während die finanzielle Unterstützung für Photovoltaikmodule auf 50% der tatsächlichen Kosten der ab dem 1. Oktober 2024 bestellten Anlagen gesenkt wird, mit einer Obergrenze von 1.250 EUR pro kW

All information comes from Klima Agence and you will always get the latest and most up-to-date information about available subsidies from them. Contact their representative at: https://www.klima-agence.lu