Die Initiative „Solidaritéitspak 2.0“ mit außergewöhnlichen Maßnahmen läuft bis zum 30. Juni 2024. Klimabonus, ein bis 2025 laufendes Klimabonus-Förderprogramm, soll energetische Sanierungen und nachhaltiges Bauen von Häusern fördern. Es fördert die Einführung von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien, unterstützt Investitionen in Photovoltaik-Technologie und hilft bei der Anschaffung von Elektrofahrzeugen und der Installation von Ladestationen.
Navigation im Klimabonus-Förderprogramm bis 2025
Im Rahmen des „Solidaritéitspak 2.0“, das auf die Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Sanierungen abzielt, hat die Regierung mehrere Anreize verstärkt. Dazu gehören die Anhebung des Ersatzbonus auf 50 % für die Umstellung von fossiler Heizung auf erneuerbare Alternativen, die Erhöhung der Klimabonus-Förderung für Photovoltaikanlagen um weitere 25 % sowie die Aufstockung des Klimabonus für Dämmung und Lüftung bei energetischen Sanierungen um 25 %.
Wichtige Fristen für Klimabonus-Förderanträge
Bis Juni 2024 sind mehrere wichtige Fristen für die Beantragung einer Klimaprämienfinanzierung zu beachten. Navigieren im Klimabonus-Förderprogramm bis 2025 – hier finden Sie eine Zusammenfassung dieser wichtigen Termine.
Förderungen für Photovoltaikanlagen
Bei Photovoltaikanlagen ist das Rechnungsdatum ausschlaggebend für die Förderfähigkeit. Rechnungen müssen zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 datiert sein. Um Anspruch auf die erweiterte „Solidaritéitspak“-Beihilfe zu haben, müssen Bestellungen spätestens am 30. Juni 2024 datiert sein.
Zuschüsse für Isolierung und Belüftung
Für Dämmstoffzuschüsse ist das Datum der Beantragung des „accord de principe“ (Grundsatzvereinbarung) maßgeblich. Für die Umsetzung von Dämm- oder Fensteraustauschmaßnahmen ist Ihr grundsätzliches Einverständnis bis zum 31.12.2025 einzuholen. Bei Anträgen zum „Accord de principe“ mit Datum bis zum 30.06.2024 erhalten Sie eine zusätzliche Förderung von 25 %.
Zuschüsse für Heizsysteme
Für Zuschüsse zur Installation nachhaltiger Heizsysteme muss das Rechnungsdatum zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 liegen. Wenn Sie bis zum 30. Juni 2024 ein Heizsystem mit fossilen Brennstoffen durch ein erneuerbares System ersetzen, erhalten Sie einen Bonus von 50 %.
Übersicht über außergewöhnliche Klimabonus-Zuschüsse Für diese außergewöhnlichen Zuschüsse gelten unterschiedliche Fristen:
- Eine Erhöhung der Klimabonus-Förderung um 25 % (bis zu 62,5 % der Gesamtinvestition) für die Installation von Photovoltaikanlagen, für Angebote, die vor dem 30. Juni 2024 unterzeichnet wurden.
- Für die Isolierung oder den Fenstereinbau muss der „Accord de principe“-Antrag für die Aufstockung von 25 % bis zum 30. Juni 2024 datiert sein.
- Ein Bonus für den Ersatz eines Öl- oder Gaskessels durch eine erneuerbare Alternative: 50 % (vorher 30 %) für Angebote, die vor dem 30. Juni 2024 unterzeichnet wurden.
Bei Fragen wenden Sie sich an einen professionellen Installateur – Rufen Sie an: +352 661 444 831 oder füllen Sie das Formular aus
oder kontaktieren Sie einen Klima-Agence-Berater unter 8002 11 90.
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