Voltmax unterstützt Hausbesitzer und Unternehmen in Luxemburg dabei, die staatlichen Fördermöglichkeiten und finanziellen Anreize für Solaranlagen optimal zu nutzen. Die luxemburgische Regierung unterstützt aktiv die Energiewende und bietet Zuschüsse, Steuervorteile und finanzielle Unterstützung, um Photovoltaikanlagen erschwinglicher zu machen.
✅ Begleitung durch den Bewerbungsprozess – Unser Team unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Einreichung aller notwendigen Dokumente.
✅ Maximierung der finanziellen Unterstützung – Wir sichern Ihnen den Zugang zum höchstmöglichen Subventionen und Steuererleichterungen.
✅ Problemloser Prozess – Wir kümmern uns um den Papierkram, damit Sie sich ganz auf die Vorteile konzentrieren können Sonnenenergie.
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Die Umweltagentur (Administration de l'Environnement - AEV) bietet Subventionen für Projekte an, die eine effizientere Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energiequellen zum Ziel haben.
Diese Subventionen, bekannt als ‘Klimabonus Luxemburg’ Subventionen sind finanzielle Hilfen zur Deckung der Investitions- und Installationskosten verschiedener Systeme, darunter:
Diese Zuschüsse können sowohl für Renovierungsprojekte als auch für Neubauten beantragt werden. Sie können auch unabhängig von diesen Projekten beantragt werden.
Die Antragsteller sollten sich an die Gemeindeverwaltung in dem Gebiet wenden, in dem das Gebäude errichtet werden soll, um festzustellen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Klimabonus Die Beihilfe wird für jede technische Anlage nur einmal gewährt.
Jede Person mit Wohnsitz in Luxemburg, die die Energieeffizienz ihres Hauses verbessern möchte – egal ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus – kann finanzielle Unterstützung beantragen. Zu den antragsberechtigten Antragstellern zählen:
Die Klimabonus-Beihilfe ist speziell für Wohngebäude in Luxemburg bestimmt. Sie deckt nicht ab:
Systeme, die im Rahmen der Regelungen von 2012 oder 2017 Finanzhilfen erhalten haben, sind nicht förderfähig.
Ab dem 5. Januar ändern sich die staatlichen Klimabonus-Subventionen mit der Umsetzung der neuen Gesetzgebung (vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung des Gesetzes).
Dies verlängert das aktuelle Programm um ein Jahr und führt neue Subventionen für Photovoltaikanlagen und Heimspeicher ein, wobei der Größe und Leistung der Anlagen mehr Bedeutung beigemessen wird.
Für Angebote, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 4. März 2026 unterzeichnet wurden und für die die Schlussrechnung spätestens am 31. Dezember 2026 ausgestellt werden muss, gilt eine Übergangsphase, in der zwei Optionen zur Verfügung stehen:
das frühere Subventionssystem mit einer Subvention von 50% und einem Höchstbetrag von 1.250 €/kWc (Eigenverbrauch/Energiegemeinschaft).
ODER
Das neue Klimabonus-Subventionsprogramm, dessen vollständige Anwendung im folgenden Abschnitt „Ab dem 5. Januar 2026“ detailliert beschrieben wird.
Es ist zu beachten, dass ab diesem Zeitpunkt Anlagen, die mit einer garantierten Einspeisevergütung verbunden sind, nicht mehr für eine Subvention in Frage kommen.
Schließlich sieht dieses Programm auch einen Zuschuss für die Installation einer Batterie nach der Installation einer Photovoltaikanlage vor.
Hydraulischer Abgleich: Bei der Installation von Heizungsnetzen ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich:
Thermische Solaranlagen: Diese Systeme müssen:
Photovoltaische Solarsysteme: Diese Systeme müssen:
Eine Stromspeicheranlage ist zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage förderfähig, wenn:
Wärmepumpen: Zu den förderfähigen Wärmepumpen und Hybrid-Wärmepumpen gehören:
Die Wärmepumpe muss diese Kriterien erfüllen:
Bei Anlagen, die diese Grenzwerte überschreiten, kann eine Schalldämmung eingesetzt werden, um den Lärm zu reduzieren. Der Schalldämpfungswert muss in den technischen Daten des Geräts angegeben werden.
Werden die Standard-LW-Pegel nicht eingehalten, darf der Lärm an der nächstgelegenen Baustellengrenze 40 dB(A) nicht überschreiten. Vor der Installation ist eine Lärmbewertung mit dem vom Ministerium bereitgestellten "Calculatrice des émissions sonores" (Lärmemissionsrechner) erforderlich.
Bei reinen Innenraum-Wärmepumpen muss für die Schallberechnung das vom Ministerium bereitgestellte Tool verwendet werden.
Mit Holz befeuerte Heizkessel Förderfähigkeit
Um die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen mit Holz befeuerte Heizkessel:
Partikelfilter (elektrostatische oder andere) können verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Partikelemissionen nach der Inbetriebnahme 8 mg/m3 nicht überschreiten.
Heizungsnetze und -anschlüsse
Erneuerbare Energien müssen mehr als 75% der Energie des Netzes ausmachen, was durch eine Bescheinigung des Betreibers nachgewiesen wird. Die Wärmeübertragung an das Gebäude muss über eine Wärmeübergabestation erfolgen.
Die Rechnungen für technische Anlagen sollten datiert sein zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025.
Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen innerhalb von vier Jahren ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, bei der zentralen Anlaufstelle für Wohngeld eingereicht werden.
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung umfasst die in Rechnung gestellten Investitionen und Dienstleistungen:
Für Solar-Photovoltaik-Anlagen, die im Eigenverbrauchsmodus oder als Teil einer Energiegemeinschaft genutzt werden, gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von 25%, vorausgesetzt:
The financial aid bonus for replacing an existing fossil fuel boiler or an electrical heating system, along with enhancing the energy performance of the heating system by installing a heat pump, a hybrid heat pump, or a wood-fueled boiler, is increased from 30% to 50%. This applies to installations ordered between 1 November 2022 and 31 December 2023, with the condition that the invoice is issued no later than 31 December 2026.
The subsidy rules described on this page are based on the official framework defined by Klima Agence.
As regulations may evolve, Klima Agence remains the final authority for validation.
We stay aligned with their latest guidelines to ensure our clients receive accurate and reliable information throughout the process.
Luxembourg offers a range of Klimabonus subsidies supporting energy-efficient renovations and renewable energy solutions for residential buildings.
Below you will find a clear overview of the main subsidy schemes available, with links to detailed pages explaining conditions, technical requirements and application steps.
This subsidy supports the insulation of external walls, helping to improve thermal comfort, reduce energy consumption and protect buildings from overheating.
Eligible projects must meet defined thermal and environmental performance standards and apply to residential buildings older than 10 years.
👉 Learn more about Klimabonus 201 – External Wall Insulation
Klimabonus 522 applies to photovoltaic installations ordered under the previous subsidy regime, with options for:
feed-in with a guaranteed tariff, or
self-consumption with higher investment support.
The scheme may also include subsidies for home battery storage, depending on system size and configuration.
👉 Learn more about Klimabonus 522 – Photovoltaics (Old Regime)
Klimabonus 523 supports new photovoltaic installations under the current framework, with a strong focus on self-consumption.
The subsidy amount is calculated based on installed capacity, capped at €10,000, and requires renunciation of the guaranteed feed-in tariff.
A pre-financing option may be available through eligible installers.
👉 Learn more about Klimabonus 523 – Photovoltaics (New Regime)
This subsidy supports the installation of a home battery storage system connected to a photovoltaic installation.
A home battery allows you to store excess solar energy and use it later, increasing energy independence and self-consumption.
Klimabonus 551 supports the installation of air-to-water heat pumps in residential buildings, enabling heating with renewable energy from ambient air.
The subsidy is subject to technical performance, noise level and system design requirements, and applies to one heating system per residential building.
Each Klimabonus scheme comes with specific technical and administrative conditions.
Our experts help you:
understand which subsidies apply to your property,
assess technical feasibility,
estimate costs and system sizing,
clearly explain the applicable subsidy rules.
👉 Talk to an expert about your Klimabonus options
The subsidy rules described on this page are based on the official framework defined by Klima Agence.
As regulations may evolve, Klima Agence remains the final authority for validation.
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