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Voltmax Energy Solutions in Luxemburg

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Alte Subventionsregeln – Bestelldatum spätestens 04.03.2026

VOLTMAX Sarl
Ein in Luxemburg registriertes Unternehmen bei
47 Rue Mathias Tresch, 2626 Luxembourg
Registrierungs Nummer: B270450
Autorisierungsnummer: 10153228/2, 10153228/3
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: LU34874947
IBAN LU95 0019 7355 3154 5000
BIC BCEELULL

1. Einleitung

Willkommen bei Voltmax („wir“, „uns“ oder „unser“). Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Bereitstellung von Dienstleistungen zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Solardächern, die wir Ihnen, dem Kunden („Sie“, „Ihr“), anbieten. Diese Dienstleistungen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, die Bewertung, Installation und Wartung von Photovoltaiksystemen (PV), auch als Solarmodule bekannt, auf Ihrem Grundstück.

Indem Sie uns mit der Bereitstellung dieser Dienste beauftragen, erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Wir empfehlen Ihnen, diese AGB sorgfältig zu lesen, bevor Sie sich zur Nutzung unserer Dienste verpflichten. Wenn es Aspekte der AGB gibt, die Sie nicht verstehen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie fortfahren.

Unser Hauptziel bei Voltmax ist es, Solardachinstallationsdienste in höchster Qualität auf transparente und unkomplizierte Weise anzubieten. Wir glauben an offene Kommunikation und die Bereitstellung umfassender Informationen, um sicherzustellen, dass Sie sich in jeder Phase des Prozesses wohl und informiert fühlen.

Der Zweck dieser AGB besteht darin, die Rechte und Pflichten beider Parteien klar und verständlich darzulegen. Auf diese Weise hoffen wir, Missverständnisse zu vermeiden und Ihnen ein positives Kundenerlebnis zu bieten.

Indem Sie diese AGB akzeptieren, bestätigen Sie, dass Sie rechtlich in der Lage sind, verbindliche Verträge abzuschließen und dass Sie alle in diesem Dokument dargelegten Bedingungen einhalten werden.

Wenn Sie Fragen zu diesen AGB oder einem anderen Aspekt unseres Services haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, und freuen uns darauf, Ihnen behilflich zu sein.

Vielen Dank, dass Sie sich für Voltmax entschieden haben.

2. Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die ihnen nachstehend zugeschriebene Bedeutung:

1. „Vereinbarung“ bezeichnet den rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Voltmax und Ihnen, dem Kunden, welches aus Ihrer Bestellung und diesen AGB besteht.

2. „Kunde“, „Sie“, „Ihr“ bezieht sich auf die Person oder das Unternehmen, das die Dienste bestellt bei Voltmax.

3. Unter „Aufstellungsort“ ist das vom Kunden benannte Grundstück zu verstehen, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet werden soll.

4. „Dienstleistungen“ bezeichnet alle Tätigkeiten von Voltmax einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bewertung, Beratung, Installation, Wartung und Reparatur von Photovoltaiksystemen.

5. „System“ oder „Photovoltaiksystem“ bezieht sich auf die Solarmodule und die zugehörige Ausrüstung, die am Installationsort installiert sind oder installiert werden sollen.

6. „Angebot“ bezeichnet den Kostenvoranschlag für unsere Dienstleistungen für den Kunden, der auf einer ersten Beurteilung des Installationsorts und der Anforderungen des Kunden basiert.

7. „Garantiezeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem Voltmax garantiert die Leistung des Systems und seiner Komponenten sowie die handwerkliche Qualität der Installation.

8. „Bestellung“ bezeichnet die formelle Anfrage von Ihnen, dem Kunden, für Voltmax um Dienste bereitzustellen.

9. “Voltmax”, „Wir“, „Uns“, „Unser“ bezieht sich auf Voltmax, das Unternehmen, das die Dienste bereitstellt.

Bitte beachten Sie, dass diese Definitionen gelten, unabhängig davon, ob die Wörter in der Einzahl, Mehrzahl oder in Groß- oder Kleinschreibung verwendet werden. Wenn in diesen AGB Begriffe verwendet werden, die hier nicht definiert sind, gilt die normale englische Bedeutung des Wortes.

3. Eignung und Beurteilung

Bevor wir ein Projekt initiieren, Voltmax führt eine gründliche Standortbewertung („Bewertung“) durch, um die Eignung Ihres Grundstücks für die Installation einer Photovoltaikanlage zu bestimmen. Diese Bewertung umfasst eine umfassende Bewertung mehrerer Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Ausrichtung und Neigung Ihres Daches, Beschattung und Umweltaspekte, die Einhaltung lokaler Bauvorschriften und alle erforderlichen Baugenehmigungen.

Die Bewertung kann einen persönlichen Besuch am geplanten Installationsort, eine Fernbewertung unter Einsatz moderner Technologie oder eine Kombination beider Methoden umfassen, je nach den Umständen und nach Ermessen von Voltmax. Der Ablauf und die möglichen Kosten dieser Beurteilung werden Ihnen vor Beginn ausdrücklich mitgeteilt.

Aus der Anforderung unserer Leistungen und der anschließenden Begutachtung folgt nicht automatisch, dass Ihr Installationsstandort für eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Voltmax behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, wenn wir den Installationsort für ungeeignet halten oder die Installation aus irgendeinem Grund als unsicher oder nicht durchführbar erachten. Eine solche Entscheidung und die Gründe dafür werden Ihnen umgehend und transparent mitgeteilt.

Sollte Ihr Installationsort als geeignet erachtet werden, unterbreiten wir Ihnen ein detailliertes Angebot für die vorgeschlagenen Arbeiten. Dieses Angebot basiert auf den während der Bewertung gewonnenen Informationen in Verbindung mit Ihren spezifischen Anforderungen. Es enthält die Kosten der Produkte und Dienstleistungen, die für die Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Grundstück erforderlich sind.
Indem Sie das Angebot annehmen, bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit diesen AGB und bringen Ihre Absicht zum Ausdruck, mit der Installation fortzufahren. Das von Ihnen angenommene Angebot bildet zusammen mit diesen AGB die Vereinbarung zwischen Ihnen und Voltmax.

Bitte beachten Sie, dass der Beginn aller Installationen abhängig ist von VoltmaxDie endgültige Genehmigung erfolgt nach der Bewertung. Wenn sich bei der Bewertung herausstellt, dass Änderungen am Angebot oder am Installationsplan erforderlich sind, werden Ihnen diese Änderungen vor Beginn des Projekts zur Genehmigung mitgeteilt.

4. Angebote und Verträge

Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, Voltmax wird Ihnen ein detailliertes Angebot für die vorgeschlagenen Arbeiten unterbreiten. Das Angebot enthält alle relevanten Kosten, einschließlich des Preises der Photovoltaikanlage, der Installationskosten und aller zusätzlichen Dienstleistungen oder Artikel, die für das Projekt erforderlich sind. Dieses Angebot ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, der im Angebot klar angegeben wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Angebot von Voltmax ist eine Schätzung, kein vertragliches Angebot. Das Angebot basiert auf den zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbaren Informationen und die tatsächlichen Kosten können variieren, wenn im Laufe des Projekts neue Informationen oder unvorhergesehene Umstände eintreten.

Wenn Sie auf der Grundlage des Angebots fortfahren möchten, müssen Sie Ihre Annahme schriftlich bestätigen. Nach Erhalt Ihrer Annahme Voltmax wird Ihnen einen formellen Vertrag zur Verfügung stellen. Dieser Vertrag umfasst diese AGB und alle zusätzlichen Bedingungen, die zwischen Ihnen und Voltmax.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigen Sie, dass Sie den angegebenen Preis und die AGB akzeptieren und sich verpflichten, das Projekt fortzusetzen. Sobald beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, können Änderungen am Arbeitsumfang oder den Kosten nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis vorgenommen werden.

Voltmax ist während des gesamten Projekts zu voller Transparenz und offener Kommunikation verpflichtet. Wir informieren Sie umgehend, wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich werden oder unvorhergesehene Umstände eintreten, die den Zeitplan oder die Kosten des Projekts beeinflussen könnten.

Bitte überprüfen Sie alle Dokumente sorgfältig, bevor Sie unterschreiben. Wenn Sie in irgendeiner Phase des Prozesses Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, alle Aspekte Ihres Solarinstallationsprojekts zu verstehen und sich damit wohl zu fühlen.

5. Leistungsumfang

Der Umfang der Arbeit, die Voltmax bietet umfassende Dienstleistungen für die Installation einer Photovoltaikanlage an Ihrem Installationsort. Diese Dienstleistungen sind als Komplettpaket konzipiert und begleiten Sie von der ersten Bewertung bis zur Fertigstellung der Installation und der anschließenden Betriebswartung.

Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem die folgenden:

1. Standortbewertung: Detaillierte Bewertung des Installationsorts, um seine Eignung für eine Photovoltaikanlage festzustellen. Dazu gehört die Bewertung des Zustands und der Ausrichtung Ihres Dachs, der umgebenden Umgebung sowie der örtlichen Bauvorschriften und -genehmigungen.

2. Systemdesign und -planung: Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung entwerfen wir ein Photovoltaiksystem, das auf die Besonderheiten Ihres Installationsorts und Ihren Energiebedarf zugeschnitten ist. Wir planen die Installation und berücksichtigen dabei alle technischen, logistischen und behördlichen Aspekte.

3. Installation: Die physische Installation der Photovoltaikanlage an Ihrem Installationsort. Dazu gehört die Installation der Solarmodule, Wechselrichter, Batterien (falls zutreffend) und aller anderen erforderlichen Geräte. Dazu gehört auch die Integration des Systems in das vorhandene elektrische System Ihres Grundstücks.

4. Prüfung und Inbetriebnahme: Nach der Installation führen wir eine gründliche Prüfung der Photovoltaikanlage durch, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß und sicher funktioniert. Darüber hinaus geben wir Hinweise zum Betrieb und zur Wartung der Anlage.

5. Dokumentation und Genehmigungen: Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen für die Installation und den Betrieb des Systems bereit. Wir helfen auch bei der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen oder Verbindungsvereinbarungen, die von lokalen Versorgungsunternehmen oder anderen Behörden verlangt werden.

6. Post-Installation Support: Nach der Installation, Voltmax steht Ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Möglichkeiten zur regelmäßigen Wartung und ggf. notwendigen Reparaturen an, um die Langlebigkeit und Leistungsfähigkeit Ihrer Photovoltaikanlage sicherzustellen.

Der genaue Arbeitsumfang für Ihr spezifisches Projekt wird im Angebot und im nachfolgenden Vertrag detailliert beschrieben. Sollte es aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Änderungen Ihrer Anforderungen zu Änderungen am Arbeitsumfang kommen, benachrichtigen wir Sie umgehend und passen den Plan und das Angebot bei Bedarf an, vorbehaltlich Ihrer Zustimmung.

6. Zahlungsbedingungen

Unser Ziel bei Voltmax ist es, den Prozess der Installation einer Photovoltaikanlage so transparent und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Dies gilt auch für unsere Zahlungsbedingungen. Wir haben unsere Zahlungsverfahren so gestaltet, dass sie Ihnen Flexibilität bieten und es uns gleichzeitig ermöglichen, weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.

Hier sind unsere Zahlungsbedingungen:

1. Angebot: Nach der Bewertung erhalten Sie von uns ein detailliertes Angebot für die vorgeschlagenen Arbeiten, in dem die Kosten für die Photovoltaikanlage, die Installation und alle weiteren Zusatzkosten klar aufgeführt sind. Wenn Sie sich für die Installation entscheiden, werden Sie gebeten, einen Vertrag zu unterzeichnen, in dem Sie diese Kosten akzeptieren.

2. Anzahlung: Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe im Angebot angegeben wird. Diese Anzahlung sichert Ihre Buchung und ermöglicht es uns, die für Ihre Installation erforderliche Ausrüstung zu bestellen.

3. Zahlungsplan: Der Restbetrag wird normalerweise in Raten fällig, die jeweils einer Schlüsselphase Ihres Projekts entsprechen (z. B. bei Materiallieferung, nach der Hälfte der Installation, nach Fertigstellung). Die Einzelheiten dieses Zahlungsplans werden in Ihrem Vertrag klar dargelegt.

4. Schlusszahlung: Die Schlusszahlung wird nach Abschluss der Installation sowie erfolgreicher Prüfung und Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage fällig. Sobald wir diese Schlusszahlung erhalten haben, stellen wir Ihnen alle relevanten Unterlagen, einschließlich Garantien und Bedienungsanleitungen, zur Verfügung.

5. Zahlungsmethoden: Wir akzeptieren verschiedene Zahlungsmethoden. Dazu gehören Banküberweisung, Kreditkarte und Schecks. Einzelheiten finden Sie in Ihrem Vertrag.

6. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden wir Sie umgehend informieren. Bitte beachten Sie, dass wiederholter Zahlungsverzug zu Verzögerungen bei Ihrem Projekt führen kann und zusätzliche Gebühren gemäß den vertraglichen Bestimmungen anfallen können.

7. Kostenänderungen: Jegliche Änderungen der Kosten Ihres Projekts aufgrund von Umfangsänderungen oder unvorhergesehenen Umständen werden schriftlich vereinbart, bevor mit der zusätzlichen Arbeit fortgefahren wird.

Wir verstehen, dass die Investition in eine Photovoltaikanlage eine erhebliche finanzielle Verpflichtung darstellt. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Zahlungsbedingungen haben oder während des Zahlungsvorgangs auf Schwierigkeiten stoßen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen und Ihre Bedürfnisse zu erfüllen.

7. Stornierungen, Rückerstattungen und Verzögerungen

Bei VoltmaxWir verstehen, dass unvorhergesehene Umstände Änderungen an Ihrem Projekt erforderlich machen können. Unsere Richtlinien bezüglich Stornierungen, Rückerstattungen und Verzögerungen sind in Ihrem besten Interesse gestaltet und respektieren gleichzeitig die Planung, Ressourcenzuweisung und bereits geleistete Arbeit unseres Teams.

1. Kündigungen durch Sie: Wenn Sie Ihren Vertrag mit Voltmax, bitten wir Sie, uns so bald wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. Erfolgt die Stornierung nach der in Ihrem Vertrag genannten Widerrufsfrist, ist eine geleistete Anzahlung zur Deckung der Kosten für bestellte Materialien und bereits ausgeführte Arbeiten möglicherweise nicht erstattungsfähig. Wenn die Arbeiten nicht begonnen oder Materialien nicht bestellt wurden, erstatten wir Ihnen möglicherweise einen Teil oder die gesamte Anzahlung gemäß den in Ihrem Vertrag festgelegten Bedingungen.

2. Stornierungen durch uns: Obwohl wir uns bemühen, solche Umstände zu vermeiden, Voltmax behält sich das Recht vor, den Vertrag unter bestimmten Umständen zu kündigen, beispielsweise wenn die Installation nach der Beurteilung nicht durchführbar ist, extreme Wetterbedingungen oder andere unerwartete Ereignisse vorliegen. In einem solchen Fall werden wir Sie umgehend informieren und Ihnen die geleistete Anzahlung zurückerstatten, sofern die Arbeiten nicht abgeschlossen oder Materialien bestellt wurden.

3. Rückerstattungen: Rückerstattungen erfolgen gemäß den in Ihrem Vertrag angegebenen Bedingungen. Im Allgemeinen werden Rückerstattungen für nicht erbrachte Dienstleistungen oder Materialien oder für Stornierungen innerhalb der Widerrufsfrist gewährt.

4. Verzögerungen: Unser Team bei Voltmax wird alle Anstrengungen unternehmen, um Ihre Installation gemäß dem im Vertrag festgelegten Zeitplan abzuschließen. Es kann jedoch gelegentlich zu Verzögerungen kommen, die sich unserer Kontrolle entziehen, wie z. B. schlechtes Wetter, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder Verzögerungen in der Lieferkette. Wir halten Sie über alle Verzögerungen auf dem Laufenden und arbeiten sorgfältig daran, Ihr Projekt wieder in den Zeitplan zu bringen.

5. Höhere Gewalt: Voltmax kann nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Umständen verantwortlich gemacht werden, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Pandemien oder erhebliche Änderungen der staatlichen Vorschriften. In solchen Fällen werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Fristen neu zu verhandeln oder in extremen Fällen das Projekt abzusagen.

Bitte lesen Sie die Stornierungs-, Rückerstattungs- und Verzögerungsbedingungen in Ihrem Vertrag sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihre Zufriedenheit und Sicherheit während der gesamten Dauer Ihrer Solarinstallation sicherzustellen.

8. Installation und Sicherheit

Die Installation der Photovoltaikanlage an Ihrem Standort ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Leistungsangebots bei Voltmax. Wir sind sehr stolz auf die Professionalität, Sicherheit und Fachkompetenz unseres Installationsteams.

1. Installation: Die Installation Ihrer Photovoltaikanlage wird von unseren bestens ausgebildeten, zertifizierten und versicherten Technikern durchgeführt. Wir halten uns an alle relevanten Sicherheitsstandards und Bauvorschriften. Der Installationsprozess wird so organisiert, dass Ihr Eigentum und Ihr Tagesablauf so wenig wie möglich gestört werden.

2. Sicherheit: Wir sind bestrebt, während der Installation eine sichere Arbeitsumgebung auf Ihrem Grundstück aufrechtzuerhalten. Wir erwarten von unseren Teammitgliedern, dass sie alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten, und wir bitten Sie, diese Sicherheitsmaßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unseres Teams zu respektieren.

3. Zugang: Um die Installation effizient durchführen zu können, benötigen wir uneingeschränkten Zugang zu den relevanten Bereichen Ihres Eigentums, wie z. B. dem Dach, den elektrischen Systemen und allen anderen Bereichen, die mit der Installation in Zusammenhang stehen. Indem Sie diesen AGB zustimmen, erteilen Sie unserem Team die Erlaubnis, diese Bereiche zu betreten. Wir werden Ihr Eigentum stets mit Respekt behandeln und den Installationsort nach Abschluss unserer Arbeit ordentlich hinterlassen.

4. Unvorhergesehene Bedingungen vor Ort: Wenn wir während der Installation auf unvorhergesehene Bedingungen vor Ort stoßen, die zusätzliche Arbeiten erfordern (z. B. strukturelle Probleme mit dem Dach, Upgrades des elektrischen Systems), unterbrechen wir die Installation, informieren Sie über die Situation und besprechen die beste Vorgehensweise. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen, die vor Wiederaufnahme der Arbeiten mitgeteilt und vereinbart werden.

5. Fertigstellung: Nach Abschluss der Installation testen und nehmen wir das System in Betrieb, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß und sicher funktioniert. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen einschließlich Garantien zur Verfügung und erklären Ihnen, wie Sie Ihr neues Photovoltaiksystem bedienen und warten.

6. Nach der Installation: Nach der Installation Voltmax steht Ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wenn Probleme mit der Photovoltaikanlage auftreten, bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden und nicht zu versuchen, das Problem selbst zu beheben, da dies gefährlich sein und zum Erlöschen Ihrer Garantie führen kann.

Bei VoltmaxWir möchten, dass Sie volles Vertrauen in unseren Installationsprozess und unser Team haben. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

9. Garantie und Serviceleistungen nach der Installation

Bei VoltmaxWir stehen für die Qualität unserer Produkte und unserer Installationsservices. Wir wissen auch, wie wichtig eine kontinuierliche Betreuung für die optimale Leistung und Langlebigkeit Ihrer Photovoltaikanlage ist. Das können Sie erwarten:

1. Produktgarantie: Die Komponenten der Photovoltaikanlage werden mit einer Herstellergarantie geliefert, deren Dauer und Bedingungen je nach Komponente variieren. Diese Garantien decken in der Regel Material- oder Verarbeitungsfehler ab. Nach Abschluss der Installation erhalten Sie alle Einzelheiten zu allen geltenden Garantien.

2. Verarbeitungsgarantie: Zusätzlich zu den Produktgarantien Voltmax bietet eine 5-jährige Verarbeitungsgarantie, die den Installationsprozess abdeckt. Wenn bei der Installation Ihres Photovoltaiksystems Probleme auftreten, die auf unsere Verarbeitung zurückzuführen sind, werden wir das Problem innerhalb der in Ihrem Vertrag angegebenen Garantiezeit ohne zusätzliche Kosten für Sie beheben.

3. Garantieanspruch geltend machen: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Garantieanspruch haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden in Ihrem Namen mit den Herstellern Kontakt aufnehmen und alle notwendigen Reparaturen oder Ersetzungen veranlassen. Versuchen Sie nicht, das System selbst zu reparieren, da dies zum Erlöschen Ihrer Garantie führen kann.

4. Post-Installation Services: Nach Abschluss der Installation, Voltmax bietet Dienstleistungen nach der Installation an, wie z. B. Wartungsprüfungen und Systemoptimierung. Diese Dienstleistungen können dazu beitragen, dass Ihre Photovoltaikanlage auch im Laufe der Zeit optimale Leistung erbringt.

5. Einschränkungen: Bitte beachten Sie, dass die Garantie keine Schäden oder Mängel abdeckt, die durch Missbrauch, Vernachlässigung, Unfälle, unbefugte Änderungen oder Naturkatastrophen entstehen. Darüber hinaus deckt sie keine normale Abnutzung oder Verschlechterung im Laufe der Zeit ab. Ausführliche Informationen darüber, was abgedeckt ist und was nicht, finden Sie in Ihrer Garantiedokumentation.

Erinnern, Voltmax ist Ihre langfristige Zufriedenheit ein Anliegen. Wir sind für Sie da, wenn nach der Installation Probleme auftreten oder Fragen auftauchen. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Hilfe mit Ihrer Photovoltaikanlage benötigen, sei es ein technisches Problem, eine Wartungsfrage oder ein Garantieanspruch.

10. Beschwerden und Streitbeilegung

Bei VoltmaxWir sind bestrebt, den höchsten Servicestandard und die größtmögliche Kundenzufriedenheit zu bieten. Wir verstehen jedoch, dass es Situationen geben kann, in denen Sie Bedenken oder Beschwerden haben. Unser Ziel ist es, diese Situationen umgehend, fair und effektiv zu lösen.

1. Beschwerde einreichen: Wenn Sie eine Beschwerde über irgendeinen Aspekt unseres Services oder Ihrer Photovoltaikanlage haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir empfehlen Ihnen, so viele Einzelheiten wie möglich anzugeben, einschließlich der Art der Beschwerde, aller relevanten Daten oder Mitarbeiter und der gewünschten Lösung. Sie können uns über die in Ihrem Vertrag angegebenen Kontaktdaten erreichen.

2. Bestätigung: Nach Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen wir diese innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Möglicherweise müssen wir Sie kontaktieren, um Einzelheiten zu klären oder zusätzliche Informationen anzufordern.

3. Untersuchung: Ihre Beschwerde wird von einem engagierten Mitglied unseres Teams gründlich untersucht, das auf eine faire und angemessene Lösung hinarbeitet. Wir sind bestrebt, alle Beschwerden innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu lösen, in der Regel innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde.

4. Lösung: Wir teilen Ihnen das Ergebnis Ihrer Beschwerde und etwaige Lösungsvorschläge schriftlich mit. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, ergreifen wir die erforderlichen Maßnahmen, um das Problem zu beheben. Wenn wir der Meinung sind, dass die Beschwerde nicht berechtigt ist, werden wir Ihnen unseren Standpunkt ausführlich darlegen.

5. Eskalation: Wenn Sie mit dem Ergebnis Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie eine Eskalation an eine höhere Ebene innerhalb unseres Unternehmens beantragen. Wenn Sie nach der Eskalation immer noch unzufrieden sind, empfehlen wir Ihnen, den Rat eines externen Mediators oder einer zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen.

6. Dokumentation: Wir dokumentieren Ihre Beschwerde und den Lösungsprozess. Dies hilft uns, unsere Dienste zu verbessern und ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden.

Ihr Feedback ist für uns von unschätzbarem Wert und wir nehmen jede Beschwerde ernst. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen eine Beschwerde darstellt, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir sind für Sie da, damit Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage und unseren Leistungen zufrieden sind.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen unsere aktuellen Praktiken und Richtlinien dar Voltmax. Wir sind uns jedoch bewusst, dass im Laufe der Zeit Änderungen erforderlich sein können, um neuen Branchenstandards, Vorschriften oder Geschäftspraktiken Rechnung zu tragen.

1. Aktualisierungen und Änderungen: Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren oder zu ändern. Solche Änderungen können unter anderem Anpassungen unserer Installationsverfahren, Garantiebedingungen, Preise und Datenschutzpraktiken umfassen.

2. Benachrichtigung: Wenn wir wesentliche Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, benachrichtigen wir Sie über geeignete Kanäle, beispielsweise per E-Mail oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung auf unserer Website. Das Datum des Inkrafttretens etwaiger Änderungen wird in der Benachrichtigung angegeben.

3. Akzeptanz von Änderungen: Wenn Sie unsere Dienste weiterhin nutzen, nachdem Sie über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert wurden, gilt dies als Ihre Akzeptanz dieser Änderungen. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, die Nutzung unserer Dienste einzustellen.

4. Bestehende Verträge: Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ohne die gegenseitige Zustimmung beider Parteien keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Für alle vor den Änderungen in Kraft befindlichen Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags gültig waren.

5. Überprüfung: Wir empfehlen Ihnen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen, um über unsere Praktiken und Richtlinien auf dem Laufenden zu bleiben.

Unser Ziel bei der Aktualisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, unsere Dienstleistungen stets zu verbessern und eine faire und transparente Beziehung zu unseren Kunden sicherzustellen. Ihr Feedback und Ihre Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind uns jederzeit willkommen. Bitte zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, wenn Sie Bedenken haben oder weitere Erläuterungen benötigen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Voltmax unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind gemäß den Gesetzen des Landes auszulegen, in dem Voltmax ist registriert und tätig.

1. Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Verletzung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte des Landes, in dem Voltmax ist registriert und tätig.

2. Geltendes Recht: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihr Gegenstand und ihre Ausgestaltung unterliegen dem Recht des Landes, in dem Voltmax registriert ist und tätig ist. Sie und wir stimmen beide zu, dass die Gerichte dieses Landes die ausschließliche Zuständigkeit haben.

3. Einhaltung: Sie verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Dienste einzuhalten. Sie müssen außerdem alle spezifischen Gesetze in Bezug auf die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen in Ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich einhalten.

4. Rechtsberatung: Wir empfehlen Ihnen, eine unabhängige Rechtsberatung einzuholen, wenn Sie Fragen oder Bedenken zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, insbesondere in Bezug darauf, wie diese durch lokale Gesetze und Vorschriften beeinflusst werden könnten.

5. Salvatorische Klausel: Wird eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde mit zuständiger Gerichtsbarkeit für ungültig, nicht durchsetzbar oder gesetzeswidrig befunden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder gesetzeswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder gesetzeskonform wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit der Mindeständerung, die erforderlich ist, um sie gesetzeskonform, gültig und durchsetzbar zu machen.

Bitte beachten Sie, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Verbraucherrechte einschränken, die Ihnen möglicherweise nach den Gesetzen Ihres Landes zustehen und auf die nicht durch Vertrag verzichtet werden kann.

13. Höhere Gewalt

Im Falle von Umständen, die außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegen (sogenannte Ereignisse höherer Gewalt), haftet die betroffene Partei nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Definition: Als Ereignisse höherer Gewalt gelten Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, innere Unruhen, Terrorismus, Streiks, Arbeitskonflikte, Regierungshandlungen, Betriebs- oder Maschinenausfälle oder Mangel bzw. Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus natürlichen Quellen.

2. Benachrichtigung: Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich. Die Benachrichtigung enthält Einzelheiten zum Fall höherer Gewalt, dessen voraussichtliche Dauer und die davon betroffenen Verpflichtungen.

3. Aussetzung der Verpflichtungen: Die Verpflichtungen der von einem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Partei werden für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Wenn das Ereignis die Erfüllung des Vertrags erheblich beeinträchtigt, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

4. Wiederaufnahme: Sobald das Ereignis höherer Gewalt beendet ist, wird die betroffene Partei ihre Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so bald wie möglich wieder aufnehmen und die andere Partei über diese Wiederaufnahme informieren.

Wir bei Voltmax Wir verstehen, dass unerwartete Ereignisse eintreten können. Unter solchen Umständen liegt unser Fokus darauf, unsere Dienste sicher und effizient wieder aufzunehmen und gleichzeitig eine offene und klare Kommunikation mit unseren Kunden aufrechtzuerhalten.

14. Kündigung und Folgen der Kündigung

Es kann Situationen geben, in denen es notwendig wird, diesen Vertrag zu kündigen. Hier sind die Bedingungen und Folgen einer solchen Kündigung:

1. Kündigung durch den Kunden: Sie können diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an Voltmax. Allerdings können je nach Projektstadium Stornierungsgebühren anfallen, wie in Abschnitt 6 (Zahlung, Stornierung und Rückerstattungen) beschrieben.

2. Kündigung durch Voltmax: Wir behalten uns das Recht vor, diesen Vertrag unter bestimmten Umständen zu kündigen, beispielsweise bei Nichtzahlung, Nichterteilung notwendiger Zugriffsrechte oder Genehmigungen oder bei Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In solchen Fällen werden wir Ihnen eine schriftliche Kündigungsmitteilung und eine Erklärung der Kündigungsgründe zukommen lassen.

3. Höhere Gewalt: Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, wie in Klausel 14 beschrieben, kann jede Partei den Vertrag kündigen, wenn das Ereignis die Erfüllung des Vertrags erheblich beeinträchtigt.

4. Folgen der Kündigung: Mit der Kündigung dieses Vertrages werden sämtliche ausstehenden Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar. Voltmax wird alle weiteren Arbeiten und Dienstleistungen einstellen. Eine geleistete Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, außer in Fällen, in denen Voltmax gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

5. Fortbestand bestimmter Bestimmungen: Einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch nach der Beendigung dieses Vertrags bestehen, darunter insbesondere Bestimmungen zu Datenschutz und Privatsphäre (Klausel 10), Beschwerden und Streitbeilegung (Klausel 11) sowie Gerichtsbarkeit und geltendes Recht (Klausel 13).

6. Schlussrechnung: Nach der Kündigung wird eine Schlussrechnung erstellt, in der alle angefallenen Kosten, geleisteten Zahlungen und fälligen Beträge aufgeführt sind. Diese Schlussrechnung wird Ihnen zur Verfügung gestellt und die Zahlung ist innerhalb einer bestimmten Frist fällig.

Die Kündigung dieses Vertrages ist das letzte Mittel, und wir Voltmax sind bestrebt, Probleme und Streitigkeiten nach Möglichkeit zu lösen, um dieses Ergebnis zu vermeiden. Wenn Sie Bedenken haben oder sich Ihre Umstände ändern, empfehlen wir Ihnen, sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

15. Kontaktinformationen

Wenn Sie Fragen, Bedenken oder Wünsche bezüglich unserer Dienstleistungen, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines anderen Aspekts Ihrer Beziehung zu Voltmax, erreichen Sie uns bitte unter den folgenden Kontaktdaten:

Voltmax Sarl Adresse: 47 Rue Mathias Tresch 2626, Luxemburg
E-Mail: info@Voltmax.lu
Telefon: 00352 691986312
Öffnungszeiten: 9.00 - 18.00 Uhr

1. Anfragen und Wünsche: Wir stehen Ihnen für alle Ihre Anfragen und Wünsche zur Verfügung. Ganz gleich, ob Sie Erläuterungen zu unseren Dienstleistungen, Hilfe bei technischen Problemen oder Fragen zur Abrechnung benötigen, unser Team ist bereit, Ihnen zu helfen.

2. Beschwerden: Wenn Sie eine Beschwerde haben, finden Sie Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren in Abschnitt 11 (Beschwerden und Streitbeilegung).

3. Datenanfragen: Wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, diese korrigieren oder löschen möchten, finden Sie Informationen zur Vorgehensweise in Abschnitt 10 (Datenschutz und Privatsphäre).

4. Notfallkontakt: Für Notfälle oder dringende Probleme mit Ihrer Photovoltaikanlage haben wir eine spezielle Hotline für sofortige Hilfe eingerichtet. Diese Nummer finden Sie in Ihrem Kundenhandbuch.

Wir sind bestrebt, alle Mitteilungen so schnell wie möglich innerhalb unserer angegebenen Geschäftszeiten zu beantworten. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie eine reibungslose und zufriedenstellende Erfahrung mit Voltmax. Wir schätzen Ihr Vertrauen in uns und freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden.

16. Allgemeine Bestimmungen

Diese Klausel enthält zusätzliche Bestimmungen, um Klarheit und gegenseitiges Verständnis zwischen Ihnen und Voltmax.

1. Gesamte Vereinbarung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit Ihrem unterzeichneten Angebot und allen anderen hierin genannten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Voltmaxund ersetzen alle vorherigen Diskussionen, Vereinbarungen oder Absprachen.

2. Abtretung: Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht übertragen oder abtreten. Voltmax kann seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an qualifizierte Dritte übertragen oder untervergeben, dies entbindet jedoch nicht Voltmax seiner Verantwortlichkeiten Ihnen gegenüber im Rahmen dieser Vereinbarung.

3. Verzicht: Jede Verzögerung oder Unterlassung durch Voltmax zur Durchsetzung von Rechten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht als Verzicht auf diese Rechte auszulegen. Jeder Verzicht muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sein.

4. Mitteilungen: Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail, Post oder persönlich an die in dieser Vereinbarung angegebenen Adressen zugestellt werden.

5. Dritte: Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Rechte oder Pflichten zugunsten anderer Personen als Ihnen und Voltmax.

6. Überschriften: Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der hierin enthaltenen Inhalte.

7. Sprache: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in englischer Sprache vorgelegt. Im Falle einer Übersetzung ist die englische Version maßgebend.

Vielen Dank, dass Sie sich für Voltmax entschieden haben. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Möglichkeit, Ihnen unser hochwertiges Photovoltaiksystem anbieten zu können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Neue Subventionsregeln – Vorfinanzierung ab 05.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Adresse: 47 Rue Mathias Tresch, 2626 Luxemburg
Geschäftsführer: Michał Purc
Handelsregisternummer: B270450
Identifikationsnummer: 2022 24 59185
Gewerbeerlaubnis-Nr.: 10153228/2
Gewerbeerlaubnis-Nr.: 10153228/3
EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: LU34874947

§ 1

Geltungsbereich

 

  1. Vertragspartner ist VOLTMAX Sàrl (nachfolgend „VOLTMAX“).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Planung, den Verkauf, die Lieferung und die Montage von Photovoltaikanlagen (nachfolgend „PV“) durch VOLTMAX zugunsten

a) von Verbrauchern im Sinne von Art. L.010-1 des luxemburgischen Verbraucherschutzgesetzbuches vom 22.12.2022 in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung (nachfolgend „LU-Verbraucherschutzgesetzbuch“ oder „LU-KC“), oder

b) von Unternehmern im Sinne von Art. L.010-2 LU-KC.

  1. Verbraucher im Sinne von Art. L.010-1 LU-KC ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (nachfolgend „Verbraucher“ oder „Kunde“).
  2. Unternehmer im Sinne von Art. L.010-2 LU-KC ist jede natürliche oder juristische Person, öffentlich oder privat, die - gegebenenfalls auch über eine andere Person handelnd, die in ihrem Namen oder für ihre Rechnung tätig wird - zu Zwecken handelt, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (nachfolgend „Unternehmer“ oder „Kunde“).
  3. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VOLTMAX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2

Vertragsschluss

 

  1. Informationen, Preislisten sowie sonstige Werbe- und Geschäftsmaterialien von VOLTMAX stellen kein verbindliches Angebot dar.
  2. Auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erstellt VOLTMAX ein Angebot für die Planung/Projektierung, den Verkauf, die Lieferung und die Montage einer PV-Anlage (nachfolgend „Angebot“) und übermittelt dieses dem Kunden in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail). Das Angebot enthält die Bedingungen und technischen Spezifikationen der PV-Anlage, eine vorläufige Kostenkalkulation sowie vorläufige Ausführungsfristen.
  3. Nach Besichtigung der Immobilie des Kunden unterbreitet VOLTMAX dem Kunden ein Angebot, das als Kostenvoranschlag für die Arbeiten dient. Anschließend vereinbaren die Parteien die endgültigen finanziellen Bedingungen und die Vergütung im Einzelvertrag gemäß Ziff. 2.5 dieser AGB.
  4. Im Falle der Annahme des Angebots unterzeichnet der Kunde das Angebot von VOLTMAX sowie das Vollmachtsformular zur Beantragung von Fördermitteln für die Installation bei den zuständigen staatlichen oder kommunalen Behörden, sofern der Kunde die Voraussetzungen für eine solche Förderung erfüllt. Die Erteilung dieser Vollmacht (Vorfinanzierungsmandat) ist Voraussetzung für den Abschluss des Installationsvertrags gemäß Ziff. 2.5 dieser AGB.
  5. Der Vertrag über die von VOLTMAX angebotenen Leistungen/Arbeiten kommt zustande, sobald der Kunde den individuellen Vertrag über die Planung, den Verkauf, die Lieferung und die Montage der PV-Anlage mit VOLTMAX in Schriftform oder Textform (einschließlich per E-Mail) unterzeichnet.
  6. Der Vertrag enthält insbesondere eine individuelle Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die wesentlichen Ausführungsbedingungen, Informationen über die Vergütung, Zahlungsbedingungen, technische Daten der PV-Anlage sowie den voraussichtlichen Ausführungstermin.
  7. Die Zahlung der im Vertrag vereinbarten Anzahlung durch den Kunden zugunsten von VOLTMAX ist zwingende Voraussetzung dafür, dass VOLTMAX mit der Vertragsausführung beginnt und die Installationsarbeiten aufgenommen werden.
  8. Der Vertrag wird nach Wahl des Kunden in deutscher, englischer oder französischer Sprache geschlossen.

§ 3

Vertragserfüllung, Mobilanwendung

  1. VOLTMAX ist berechtigt, die PV-Anlage vor dem im Vertrag vorgesehenen Liefertermin zu liefern und vor dem im Vertrag vorgesehenen Installationstermin zu montieren. In diesem Fall informiert VOLTMAX den Kunden mindestens drei (3) Werktage vor dem neuen Installationstermin, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Kunde verpflichtet sich, mit VOLTMAX in zumutbarem Umfang zusammenzuarbeiten, damit VOLTMAX den neuen Liefer- und/oder Installationstermin einhalten kann, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. VOLTMAX ist berechtigt, Teillieferungen und/oder Teilmontagen vorzunehmen.
  3. VOLTMAX ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Durchführung des Vertrages zu beauftragen, ohne dass es der vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf. Der Kunde erteilt hierzu bereits jetzt seine Zustimmung. VOLTMAX bleibt gegenüber dem Kunden für die Arbeiten der Subunternehmer voll verantwortlich.
  4. VOLTMAX ist verpflichtet, die Installation innerhalb des im individuellen Installationsvertrag mit dem Kunden vereinbarten Ausführungstermins durchzuführen. Bei Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die vom Kunden zu vertreten sind, ist VOLTMAX berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Hindernisses zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist VOLTMAX berechtigt, die Ausführung des Vertragsgegenstandes einzustellen oder vom Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zurückzutreten, wobei VOLTMAX das Recht auf Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie das Recht auf Ersatz der entstandenen Kosten und Schäden behält.
  5. Der Kunde kann eine Mobilanwendung des Geräteherstellers der PV-Anlage nutzen, um den Betrieb und die Leistung der Anlage zu überwachen, sofern die Anwendung auf einem geeigneten Endgerät (Mobiltelefon, Tablet, Computer) installiert ist und dieses einen störungsfreien Internetzugang hat. Auf schriftlichen oder in Textform gestellten Wunsch des Kunden kann VOLTMAX im Rahmen der Leistungserbringung unentgeltlich die Verbindung der PV-Anlage mit dem bestehenden, funktionierenden Internetnetzwerk auf der Immobilie des Kunden herstellen, sofern dieses Netzwerk im Bereich des Installationsortes des Wechselrichters oder der Kommunikationsschnittstelle ausreichende Signalstärke bietet. Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Mobilanwendung ist, dass der Kunde über einen funktionsfähigen Router mit Internetzugang verfügt, dessen Reichweite den Installationsort der Kommunikationsgeräte der PV-Anlage abdeckt. VOLTMAX übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen, Einschränkungen oder Störungen des Internetzugangs sowie für Fehlfunktionen der Mobilanwendung, die auf Ursachen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von VOLTMAX liegen, insbesondere im Zusammenhang mit der Telekommunikationsinfrastruktur des Kunden oder dessen Internetanbieter. Die Parteien sind sich einig, dass Störungen im Funktionieren der Mobilanwendung oder in der Verbindung der PV-Anlage mit dem Internet keinen Mangel der Leistung oder der Installation darstellen und keine Grundlage für die Verweigerung der Abnahme, für Mängelrügen oder für sonstige Ansprüche des Kunden gegenüber VOLTMAX bilden.

§ 4

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Montage der PV-Anlage ohne Hindernisse beginnen kann, insbesondere indem er einen freien Zugang zum Installationsort gewährleistet. Der Kunde stellt sicher, dass das Montagepersonal bei der Vertragserfüllung nicht behindert wird. Der Kunde ist ferner verpflichtet, VOLTMAX unentgeltlich einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichende Lager- und Arbeitsflächen zur Verfügung zu stellen und die Möglichkeit der Entladung und Zwischenlagerung der Installationsmaterialien am Montageort während der Ausführungszeit sicherzustellen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, VOLTMAX und seinen Subunternehmern auf erstes Anfordern alle für die Montage und Inbetriebnahme der PV-Anlage relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, einschließlich sämtlicher Unterlagen und technischer Informationen sowie Informationen über etwaige Förderprogramme und Zuschüsse für die Installation beim Kunden, und jede weitere für die Vertragserfüllung relevante Information mitzuteilen. Erhöhte Kosten, die auf unrichtige Angaben des Kunden oder auf das Unterlassen notwendiger Informationen durch den Kunden zurückzuführen sind, werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die von VOLTMAX gelieferte PV-Anlage in ihrer Originalverpackung bis zum Installationszeitpunkt nicht zu öffnen bzw. die Verpackung unbeschädigt zu lassen. Der Kunde hat die PV-Anlage bis zur Montage durch VOLTMAX so zu lagern, dass keine Beschädigung oder Zerstörung eintritt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung der PV-Anlage ab Lieferung bis zur Montage und Abnahme.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, VOLTMAX rechtzeitig vor Beginn der Ausführung des Vertrages über sämtliche Änderungen und/oder Zusatzaufträge zu informieren. VOLTMAX behält sich das Recht vor, die Annahme von Änderungen und/oder Zusatzaufträgen abzulehnen. Eine Ablehnung der Ausführung von Änderungen und/oder Zusatzaufträgen durch VOLTMAX berührt weder die Ausführung noch die Abrechnung des zwischen den Parteien individuell vereinbarten ursprünglichen Vertragsgegenstandes.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die im Vertrag mit VOLTMAX vereinbarte Anzahlung zur Vorbereitung und Durchführung der Leistungen innerhalb der dort genannten Fristen auf das im Vertrag angegebene Bankkonto von VOLTMAX zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto von VOLTMAX. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht und nicht vollständig geleistet, wird VOLTMAX den Kunden einmalig in Textform zur Zahlung auffordern und eine zusätzliche Frist von mindestens fünf (5) Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist VOLTMAX berechtigt, mit sofortiger Wirkung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist VOLTMAX berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR netto zu verlangen, die die vorbereitenden Aufwendungen und Reservierungskosten abdeckt und weder Anzahlung noch Teil der Vergütung darstellt. Im Falle einer zuvor geleisteten Anzahlung ist VOLTMAX berechtigt, diese Vertragsstrafe mit der Anzahlung zu verrechnen; der Kunde erteilt hierzu seine unwiderrufliche Zustimmung.
  6. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der im Installationsvertrag mit VOLTMAX vereinbarten Vergütung ist unabhängig davon, ob und in welcher Höhe dem Kunden eine Förderung gewährt und ausbezahlt wird.
  7. Die Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation und Unterlagen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der PV-Anlage erforderlich sind, sowie die Inbetriebnahme der Anlage erfolgen erst nach vollständiger Begleichung der vertraglich geschuldeten Vergütung gemäß Schlussrechnung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vollständige Zahlung der Vergütung Voraussetzung für die Übergabe der Dokumentation und die Inbetriebnahme ist. Das Unterbleiben der Übergabe oder der Inbetriebnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat - insbesondere wegen Nichtzahlung - stellt keine Schlechterfüllung des Vertrages durch VOLTMAX dar.

§ 5

Eigentumsvorbehalt

 

Die von VOLTMAX an den Kunden gelieferte PV-Anlage bleibt Eigentum von VOLTMAX, bis der Kunde die im Vertrag vereinbarte Vergütung für die PV-Anlage vollständig bezahlt hat (Eigentumsvorbehalt zugunsten VOLTMAX).

§ 6

Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

  1. Die Gesamtvergütung von VOLTMAX einschließlich des angegebenen Förderbetrags ist im individuell geschlossenen Vertrag gemäß Ziff. 2.5 dieser AGB detailliert geregelt. Sämtliche im Vertrag vereinbarten Vergütungsbeträge sind in Euro (€) angegeben und beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. VOLTMAX ist - je nach im Einzelfall anwendbarem Förderprogramm bzw. bei Nichtinanspruchnahme von Förderprogrammen durch den jeweiligen Kunden - berechtigt, vom Kunden Voll-, Abschlags- und/oder Teilzahlungen zu verlangen, entsprechend den Regelungen im individuellen Vertrag und vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
  3. Die zulässige Höhe von Anzahlungen und/oder Teilzahlungen sowie der detaillierte Zahlungsplan, einschließlich Anzahl, Höhe und Fälligkeit von Abschlags- und Schlusszahlungen, werden individuell im Vertrag mit dem jeweiligen Kunden festgelegt, wobei die Grundsätze des jeweiligen Finanzierungsmodells, insbesondere im Falle der Vorfinanzierung von Fördermitteln, berücksichtigt werden.
  4. Die Zahlungsfrist für die Schlussrechnung wird von den Parteien im Vertrag festgelegt. Die Schlussrechnung wird unverzüglich nach Abschluss der Montage der PV-Anlage und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls ausgestellt.
  5. Der Kunde gerät nach Ablauf der in der Rechnung und im Vertrag bestimmten Zahlungsfrist automatisch in Verzug. VOLTMAX ist berechtigt, für die Dauer des Verzugs gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
  6. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen berührt nicht das Recht von VOLTMAX, weitergehenden Schadensersatz wegen verspäteter Zahlung geltend zu machen.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von VOLTMAX aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderungen des Kunden sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VOLTMAX schriftlich anerkannt. Diese Regelung lässt zwingende verbraucherschützende Vorschriften, insbesondere Rechte des Kunden aus Gewährleistung oder Garantie, unberührt; diese können in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden und entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung der VOLTMAX zustehenden Vergütung.
  8. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit VOLTMAX beruht.

§ 7

Abnahme

 

  1. Die Abnahme der PV-Anlage erfolgt unverzüglich nach Abschluss der Installationsarbeiten durch VOLTMAX, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Abschluss der Installationsarbeiten. Teilabnahmen finden nicht statt.
  2. Über die Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von VOLTMAX und dem Kunden unterzeichnet wird.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme der PV-Anlage (des vereinbarten Vertragsgegenstandes) wegen nur geringfügiger (unerheblicher) Mängel zu verweigern.
  4. Entsprechen die Leistungen von VOLTMAX nicht dem Vertrag und verweigert der Kunde deshalb berechtigt die Abnahme oder erfolgt die Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung im Protokoll konkret bezeichneter Mängel, ist VOLTMAX verpflichtet, die Leistung unverzüglich vertragsgemäß zu erbringen, die Mängel zu beseitigen, den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Mangelbeseitigung zu informieren und den Kunden nach Abschluss der Nachbesserung über die Beseitigung der Mängel zu unterrichten.

§ 8

Höhere Gewalt

  1. VOLTMAX haftet nicht für die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrages, wenn diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt sind alle äußeren, außergewöhnlichen Ereignisse, die unvorhersehbar sind oder - selbst wenn vorhersehbar - außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen und deren Folgen trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können.
  2. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen (insbesondere Überschwemmungen, Stürme, Orkane, Brände, Erdbeben), extreme Wetterbedingungen, Epidemien und Pandemien, ansteckende Krankheiten, Kriege oder kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Terrorakte, Streiks, Aussperrungen, Unterbrechungen von Lieferketten, Mangel an Rohstoffen oder Komponenten, behördliche Entscheidungen, Verbote, Embargos, administrative Beschränkungen sowie sonstige Ereignisse vergleichbarer Art.
  3. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung, in Textform über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen zu informieren.
  4. Im Falle höherer Gewalt ist VOLTMAX berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder die Fristen für die Vertragserfüllung um die Dauer der höheren Gewalt und deren Folgen zu verlängern, ohne dass dem Kunden hieraus ein Recht auf Rücktritt, Minderung der Vergütung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zusteht. Für diesen Zeitraum befindet sich VOLTMAX nicht im Verzug.
  5. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 180 Tage an oder macht es die Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist VOLTMAX berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung in Textform zu kündigen, ohne gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig zu werden.
  6. Im Falle der Vertragsbeendigung gemäß dieser Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die bis zum Beendigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen gegenseitig abzurechnen.
  7. Die Parteien verpflichten sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen von Ereignissen höherer Gewalt zu begrenzen.

§ 9

Gewährleistung (Mängelhaftung)

 

  1. VOLTMAX haftet für Sach- und Rechtsmängel der Montagearbeiten gemäß den zwingenden Bestimmungen des luxemburgischen Rechts.
  2. Stellt der Kunde einen Mangel fest, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich anzuzeigen. VOLTMAX hat zunächst das Recht, den Mangel zu beseitigen oder die Leistung in Einklang mit dem Vertrag zu bringen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
  3. Die Gewährleistungsfrist für Mängel der Montagearbeiten beträgt fünf (5) Jahre und beginnt mit dem Tag der Abnahme der PV-Anlage, bestätigt durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
  4. Die Parteien können im Einzelvertrag eine zusätzliche, entgeltliche Garantie von VOLTMAX für zusätzliche (nicht standardmäßige) Arbeiten vereinbaren, deren Bedingungen im jeweiligen Vertrag geregelt werden.
  5. Geringfügige farbliche Abweichungen oder optische Unterschiede, die auf den Produktionsprozess oder die Materialbeschaffenheit zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
  6. Die Gewährleistung haftet nicht für Mängel oder Abnutzungserscheinungen, die insbesondere zurückzuführen sind auf:
    a) Nutzung der Anlage entgegen ihrer Zweckbestimmung oder entgegen den Anleitungen,
    b) Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung von VOLTMAX,
    c) Verwendung von Komponenten, die mit der Anlage nicht kompatibel sind,
    d) Wartungsarbeiten, die nicht durch VOLTMAX oder von VOLTMAX zertifizierte Unternehmen ausgeführt wurden,
    e) Änderungen an der Anlage, die gegen technische Spezifikationen oder Empfehlungen des Herstellers verstoßen.
  7. VOLTMAX behält sich das Recht vor, technische, konstruktive oder materialbezogene Änderungen aufgrund des technischen Fortschritts vorzunehmen, sofern diese keinen negativen Einfluss auf Funktionalität, Sicherheit oder die vereinbarten Parameter der Anlage haben. Solche Änderungen stellen keinen Mangel dar.
  8. Unabhängig von der Haftung von VOLTMAX können dem Kunden Herstellergarantien für einzelne Komponenten der PV-Anlage zustehen, soweit diese für das jeweilige Produkt vorgesehen sind.

§ 10

Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden - wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, - aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie - wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VOLTMAX, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von VOLTMAX auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, die Schadensersatzansprüche des Kunden beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VOLTMAX, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht, wenn VOLTMAX einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Gleiches gilt, wenn VOLTMAX und der Kunde eine bestimmte Beschaffenheit der Sache vereinbart haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11

Widerrufsrecht des Verbrauchers

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.

§ 12

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

  1. Der Verbraucher hat das Recht, binnen fünfzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt fünfzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher VOLTMAX (VOLTMAX Sàrl, 47 Rue Mathias Tresch, L-2626 Luxembourg, Tel.: +352 691 986 312, E-Mail: info@voltmax.lu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Post, Fax oder E-Mail) über seinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Der Verbraucher kann hierfür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
  4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  5. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, der in der Vertragsurkunde erklärt wird, kann VOLTMAX mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. In einem solchen Fall verliert der Kunde bezüglich der bereits vollständig erbrachten Leistungen sein Widerrufsrecht gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Mit Abgabe dieser Erklärung kann VOLTMAX unverzüglich mit der Ausführung des Vertrages beginnen, sofern die im Vertrag vorgesehenen Zahlungsbedingungen erfüllt sind.

Folgen des Widerrufs – Information für Verbraucher

  1. Im Falle des Widerrufs dieses Vertrages wird VOLTMAX dem Verbraucher alle von ihm erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von VOLTMAX angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückerstatten, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei VOLTMAX eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet VOLTMAX dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  2. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er VOLTMAX einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher VOLTMAX von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. VOLTMAX ist in diesem Fall berechtigt, den entsprechenden Betrag mit einer vom Verbraucher geleisteten Anzahlung zu verrechnen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— An: VOLTMAX Sàrl, 47 Rue Mathias Tresch, L-2626 Luxembourg,

Telefon: +352 691 986 312, E-Mail: info@voltmax.lu

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

— Bestellt am (*) / erhalten am (*)

— Name des/der Verbraucher(s)

— Anschrift des/der Verbraucher(s)

— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

— Datum

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

§ 13

Urheberrechte

  1. VOLTMAX behält sich das Eigentum, die Urheberrechte sowie etwaige Patent- und Gebrauchsmusterrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, technischen Ausarbeitungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt oder übermittelt werden. Sie dienen ausschließlich der Angebotserstellung und der Durchführung des Vertrages und dürfen weder vollständig noch auszugsweise ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von VOLTMAX vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  2. Sämtliche technische Dokumentationen, Kataloge, Prospekte, Zertifikate, Muster, Broschüren, Preislisten etc. sind Eigentum von VOLTMAX und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, unlauteren Wettbewerb usw.

§ 14

Schlussbestimmungen

 

  1. Diese AGB sowie die zwischen VOLTMAX und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Verbrauchern, insbesondere hinsichtlich der eingeschränkten Zulässigkeit der Rechtswahl und der Anwendung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Diese AGB und die individuell geschlossenen Verträge bleiben im Übrigen wirksam, auch wenn einzelne Klauseln rechtlich unwirksam sein sollten. Unwirksame Bestimmungen werden, soweit vorhanden, durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Führt dies im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte für eine Vertragspartei, kann der gesamte Vertrag unwirksam sein.
  3. Änderungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Stand: Januar 2026

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