At Voltmax, we help homeowners and businesses in Luxembourg take full advantage of government subsidies and financial incentives for solar energy installations. The Luxembourg government actively supports the transition to renewable energy, offering grants, tax benefits, and financial aid to make photovoltaic systems more affordable.
✅ Guidance Through the Application Process – Our team will assist you in preparing and submitting all necessary documents.
✅ Maximizing Financial Support – We ensure you access the highest possible subsidies and tax reductions.
✅ Hassle-Free Process – We handle the paperwork so you can focus on enjoying the benefits of solar energy.
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Die Umweltagentur (Administration de l'Environnement - AEV) bietet Subventionen für Projekte an, die eine effizientere Energienutzung und die Förderung erneuerbarer Energiequellen zum Ziel haben.
Diese als "Klimabonus"-Subventionen bezeichneten Zuschüsse sind Finanzhilfen zur Deckung der Investitions- und Installationskosten für verschiedene Systeme, darunter
Diese Zuschüsse können sowohl für Renovierungsprojekte als auch für Neubauten beantragt werden. Sie können auch unabhängig von diesen Projekten beantragt werden.
Die Antragsteller sollten sich an die Gemeindeverwaltung in dem Gebiet wenden, in dem das Gebäude errichtet werden soll, um festzustellen, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Die Klimabonus-Beihilfe wird für jede technische Anlage nur einmal gewährt.
Jeder, der die Energieeffizienz seines Hauses verbessern möchte, egal ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt, kann eine finanzielle Unterstützung beantragen. Zu den förderfähigen Antragstellern gehören:
Die Klimabonus-Beihilfe ist speziell für Wohngebäude in Luxemburg bestimmt. Sie deckt nicht ab:
Systeme, die im Rahmen der Regelungen von 2012 oder 2017 Finanzhilfen erhalten haben, sind nicht förderfähig.
Hydraulischer Abgleich: Bei der Installation von Heizungsnetzen ist ein hydraulischer Abgleich erforderlich:
Thermische Solaranlagen: Diese Systeme müssen:
Photovoltaische Solarsysteme: Diese Systeme müssen:
Eine Stromspeicheranlage ist zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage förderfähig, wenn:
Wärmepumpen: Zu den förderfähigen Wärmepumpen und Hybrid-Wärmepumpen gehören:
Die Wärmepumpe muss diese Kriterien erfüllen:
Bei Anlagen, die diese Grenzwerte überschreiten, kann eine Schalldämmung eingesetzt werden, um den Lärm zu reduzieren. Der Schalldämpfungswert muss in den technischen Daten des Geräts angegeben werden.
Werden die Standard-LW-Pegel nicht eingehalten, darf der Lärm an der nächstgelegenen Baustellengrenze 40 dB(A) nicht überschreiten. Vor der Installation ist eine Lärmbewertung mit dem vom Ministerium bereitgestellten "Calculatrice des émissions sonores" (Lärmemissionsrechner) erforderlich.
Bei reinen Innenraum-Wärmepumpen muss für die Schallberechnung das vom Ministerium bereitgestellte Tool verwendet werden.
Mit Holz befeuerte Heizkessel Förderfähigkeit
Um die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen mit Holz befeuerte Heizkessel:
Partikelfilter (elektrostatische oder andere) können verwendet werden, um sicherzustellen, dass die Partikelemissionen nach der Inbetriebnahme 8 mg/m3 nicht überschreiten.
Heizungsnetze und -anschlüsse
Erneuerbare Energien müssen mehr als 75% der Energie des Netzes ausmachen, was durch eine Bescheinigung des Betreibers nachgewiesen wird. Die Wärmeübertragung an das Gebäude muss über eine Wärmeübergabestation erfolgen.
Die Rechnungen für technische Anlagen sollten datiert sein zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025.
Anträge auf finanzielle Unterstützung müssen innerhalb von vier Jahren ab dem 31. Dezember des Jahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde, bei der zentralen Anlaufstelle für Wohngeld eingereicht werden.
Der Anspruch auf finanzielle Unterstützung umfasst die in Rechnung gestellten Investitionen und Dienstleistungen:
Für Solar-Photovoltaik-Anlagen, die im Eigenverbrauchsmodus oder als Teil einer Energiegemeinschaft genutzt werden, gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von 25%, vorausgesetzt:
Der Förderbonus für den Austausch eines bestehenden Heizkessels für fossile Brennstoffe oder einer elektrischen Heizungsanlage sowie für die Verbesserung der Energieeffizienz der Heizungsanlage durch den Einbau einer Wärmepumpe, einer Hybrid-Wärmepumpe oder eines mit Holz befeuerten Kessels wird von 30% auf 50% erhöht. Dies gilt für Anlagen, die zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2023 bestellt werden, unter der Bedingung, dass die Rechnung bis spätestens 31. Dezember 2025 ausgestellt wird.
Die Anträge auf finanzielle Unterstützung sind bei der zentralen Anlaufstelle einzureichen Kontakt für Wohnungshilfe nach Beendigung der Arbeiten.
Erforderliche Dokumentation:
Diese Unterlagen sind (vorzugsweise per Einschreiben) an die folgende Stelle zu senden oder dort persönlich abzugeben Zentrale Anlaufstelle für Wohnungshilfe.
Unterstützende Dokumente:
Der Einheitliche Ansprechpartner für Wohngeld kann zusätzliche Unterlagen zur Bearbeitung der Akte anfordern. Die Akte des Begünstigten kann jederzeit nach der Gewährung der Beihilfe eingesehen werden.
Hinweis: Für technische Anlagen kann auch ein Zuschuss für eine Energieberatung und einen Bericht eines zugelassenen Energieberaters gewährt werden. Bezieht sich die Verbesserung nur auf eine technische Anlage, die auf erneuerbaren Energien basiert, wird der Zuschuss um 70% gekürzt.
Fotovoltaikanlage oder Hybridkollektoren (zur Einspeisung ins Netz) | 20% der tatsächlichen Kosten | 500 EUR pro kWSpitze |
Photovoltaik-Solaranlage oder Hybridkollektoren (im Eigenverbrauchsmodus oder als Teil einer Energiegemeinschaft) | 50 % der tatsächlichen Kosten | 1.250 EUR pro kWSpitze |
Please note: this aid is increased to 62.5 % of the financial aid for any installation ordered between 1 January 2023 and 31 December 2023, on condition that the invoice is issued no later than 31 December 2025. | 62,5 % der tatsächlichen Kosten | 1.562,5 EUR pro kWSpitze |
Technische Installation | Subventionen | Höchstbetrag |
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Erdwärmepumpe (Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren oder Latentwärmespeichersysteme mit solarthermischen Kollektoren) | 50 % von tatsächliche Kosten |
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Luft/Wasser-Wärmepumpe oder Kompaktgerät mit kontrollierter mechanischer Lüftung und rückgeführter Luft/Wasser-Wärmepumpe für Neubauten | 50 % der tatsächlichen Kosten |
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Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Kompaktgerät mit kontrollierter mechanischer Belüftung und rückgeführter Luft-Wasser-Wärmepumpe für bestehende Wohngebäude | 50 % der tatsächlichen Kosten |
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Ersatz eines bestehenden Heizkessels für fossile Brennstoffe oder einer elektrischen Heizungsanlage durch einen mit Holz befeuerten Heizkessel | Bonus in Höhe von 30 % der zugewiesenen Finanzhilfe | Bitte beachten SieDiese Beihilfe erhöht sich auf 50 % der Finanzhilfe für jede Anlage, die zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2023 bestellt wird, unter der Bedingung, dass die Rechnung bis spätestens 31. Dezember 2025 ausgestellt wird. |
Ausbau, Neutralisierung und Recycling des Öltanks (wenn ein Ölheizkessel ersetzt wird) | 50 % der tatsächlichen Kosten |
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Anpassung des bestehenden Wärmeverteilungssystems | 50 % der tatsächlichen Kosten |
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Technische Installation | Subventionen | Höchstbetrag |
---|---|---|
Holzpellet- oder Holzschnitzelkessel | 50 % der tatsächlichen Kosten |
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Holzpellet-Ofen (an das Heizungsnetz angeschlossen) | 30% der tatsächlichen Kosten |
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Scheitholzkessel oder kombinierter Scheitholz-/Pelletkessel | 50 % der tatsächlichen Kosten |
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Einbau eines Pufferspeichers mit einer Kapazität von 30 l/kW (Holzpellet- oder Hackschnitzelkessel) | Bonus in Höhe von 15% der zugewiesenen Finanzhilfe | |
Ersatz eines bestehenden Heizkessels für fossile Brennstoffe oder einer elektrischen Heizungsanlage durch einen mit Holz befeuerten Heizkessel | Bonus in Höhe von 30 % der zugewiesenen Finanzhilfe | Bitte beachten SieDiese Beihilfe erhöht sich auf 50 % der Finanzhilfe für jede Anlage, die zwischen dem 1. November 2022 und dem 31. Dezember 2023 bestellt wird, unter der Bedingung, dass die Rechnung bis spätestens 31. Dezember 2025 ausgestellt wird. |
Ausbau, Neutralisierung und Recycling des Öltanks (wenn ein Ölheizkessel ersetzt wird) | 50 % der tatsächlichen Kosten |
|
Technische Installation | Subventionen | Höchstbetrag |
---|---|---|
Anschluss an ein Nahwärmenetz | 50 % der tatsächlichen Kosten |
|
Einrichtung eines Nahwärmenetzes (mindestens zwei Wohngebäude müssen angeschlossen sein) | 50 % der tatsächlichen Kosten |
|
Ersatz eines bestehenden Heizkessels für fossile Brennstoffe oder einer elektrischen Heizungsanlage durch Anschluss an ein Wärmenetz | Bonus in Höhe von 30 % der zugewiesenen Finanzhilfe | |
Ausbau, Neutralisierung und Recycling des Öltanks (wenn ein Ölheizkessel ersetzt wird) | 50 % der tatsächlichen Kosten |
|
Andere Beihilfen:
Zahlung und Rückzahlung der Beihilfe:
Der Zuschuss von 25% für Photovoltaikanlagen, die im Eigenverbrauchsmodus oder innerhalb einer Energiegemeinschaft betrieben werden, wird für eine Übergangszeit von 3 Monaten verlängert (Bestellungen bis spätestens 30. September 2024). Derzeit beträgt die Höhe des Zuschusses 62,5% der tatsächlichen Kosten, mit einer Obergrenze von 1.562,5 EUR pro Peak kW.
Ab dem 1. Oktober 2024 wird die derzeitige Regelung für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie für Wärmepumpen und Holzkessel beibehalten, während die finanzielle Unterstützung für Photovoltaikmodule auf 50% der tatsächlichen Kosten der ab dem 1. Oktober 2024 bestellten Anlagen gesenkt wird, mit einer Obergrenze von 1.250 EUR pro kW
Das Programm "KLIMABONUS 522" in Luxemburg bietet einen Zuschuss von 500 € pro kWp für PV-Solaranlagen bis zu 50 kWp. Das Programm ist für Privatpersonen und Unternehmen verfügbar.
Erfahren Sie mehr: https://voltmax.lu/klimabonus-522/
Das Programm "KLIMABONUS 511" ist eine Initiative der luxemburgischen Regierung, die finanzielle Anreize für die Installation von Wärmepumpen bietet. Das Programm bietet einen Zuschuss in Höhe von 511 € pro Kilowatt (kW) installierter Leistung, bis zu einem Maximum von 10 kW. Der Zuschuss kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Erfahren Sie mehr: https://voltmax.lu/klimabonus-511/
Das Programm "KLIMABONUS 151" ist eine Initiative der luxemburgischen Regierung, die finanzielle Anreize für die Installation von Ladegeräten für Elektrofahrzeuge bietet. Das Programm bietet einen Zuschuss von 151 € pro Kilowatt (kW) installierter Leistung, bis zu einem Maximum von 22 kW. Der Zuschuss kann sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Erfahren Sie mehr: https://voltmax.lu/klimabonus-151/
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