Klimabonus 511

Das Programm „KLIMABONUS 511“ ist eine Initiative der luxemburgischen Regierung, die finanzielle Anreize für die Installation von Wärmepumpen bietet. Das Programm sieht einen Zuschuss von 511 Euro pro Kilowatt (kW) installierter Leistung bis maximal 10 kW vor. Der Zuschuss steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zur Verfügung.

Luft-Wasser-Wärmepumpe – Heizen mit erneuerbaren Energien und Klimaschutz.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Klimabonus-Fördermitteln?

    • Die Klimabonus-Förderung ist nur für Heizungsanlagen in Wohngebäuden möglich.
    • Pro Wohngebäude kann nur eines der folgenden Heizsysteme gefördert werden: Wärmepumpe, Holzheizung oder Anschluss an Fernwärme.
    • Für eine technische Anlage darf im Rahmen des Förderprogramms 2012 oder 2016 kein staatlicher Zuschuss beantragt worden sein.
    • Gültig für Rechnungen mit Datum bis 31.12.2025.
    • Bei einem Hybridsystem müssen mindestens 70 % des jährlichen Wärmebedarfs durch die Wärmepumpe gedeckt werden.

Um mehr zu erfahren, können Sie sich an uns wenden die entsprechende Verordnung.

Wie beantrage ich die Klimabonus-Beihilfe?

Um die Klimabonus-Beihilfen zu beantragen:

  • Die Beihilfe kann nach Abschluss der Installation beantragt werden.

Um die Topup social Klimabonus-Beihilfen zu beantragen:

  • Der Antrag muss nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides der Klimabonus-Beihilfe bei der zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen eingereicht werden.

Zuständige Kontaktstelle für die Klimabonus-Beihilfen und die Topup social Klimabonus Beihilfen:

Zentrale Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen
11, rue de Hollerich
L-1741 Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Mail: guichet@ml.etat.lu
Tel.: (+352) 8002 10 10

Um meinen Klimabonus-Antrag zu stellen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

  • „Demande d’une aide dans le cadre du PAQUET BANQUE CLIMATIQUE ET LOGEMENT DURABLE – DEPA-2022 – Personne physique“ oder das für „Personnes morales“
  • „Pompe à chaleur – Fiche annexe : POCH-2022“

Für weitere Informationen schaue ich mir das entsprechende Reglement an.

Um meinen Topup social Klimabonus-Antrag zu stellen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

  • « Demande en obtention d’une aide à l’assainissement énergétique (F3) »
  • « Déclaration relative à la composition de la communauté domestique L/A21 »
  • « Déclaration sur l’honneur – Aquisition A92 »

Für weitere Informationen schaue ich mir das entsprechende Gesetz an.

Die Erhöhung des Austausch Bonus von 30 % auf 50 % der simulierten Beihilfe wird verlängert bis 2025-12-31*. Die Klimabonus-Basisbeihilfe ist gültig für Rechnungen vom 2022-01-01 bis zum 2025-12-31 *

* Unter Vorbehalt des Abschlusses der legislativen und regulatorischen Verfahren. Weitere Informationen finden Sie in den News der Klima-Agence.

Was sind die technischen Voraussetzungen für Klimabonus-Förderungen?

  • Der hydraulische Abgleich nach der Installation muss durchgeführt werden.
  • Einbau eines separaten oder integrierten Stromzählers in der Wärmepumpe.
  • Wärmepumpen, deren Abrechnung ab dem 1. Januar 2024 erfolgt, müssen mit einem Wärmezähler ausgestattet sein.
  • Nur bei Bestandsgebäuden: Einbau eines Pufferspeichers (Kessel) von mindestens 30 l/WärmekWth. Mit Ausnahme von Wärmepumpen und Hybrid-Wärmepumpen, die mit einem Frequenzumrichter („Inverter“) mit Drehzahl-/Leistungsmodulation ausgestattet sind.

 

AKTUALISIEREN

25 % Förderzuschuss für Photovoltaikanlagen im Eigenverbrauchsbetrieb oder innerhalb einer Energiegemeinschaft wird um eine Übergangsfrist von 3 Monaten verlängert (Bestellung bis spätestens 30.09.2024), Derzeit beträgt die Förderhöhe 62,5 % der tatsächlichen Kosten, mit einer Obergrenze von 1.562,5 EUR je SpitzenkW.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die derzeitige Regelung für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Wärmepumpen und Holzkessel beibehalten, während auf der Ebene der Photovoltaikmodule die finanzielle Unterstützung auf 50 % der tatsächlichen Kosten der ab dem 1. Oktober bestellten Anlagen reduziert wird. 2024, mit einer Obergrenze von 1.250 EUR pro kW

 

Alle Informationen stammen von der Klima Agence und Sie erhalten von ihr immer die neuesten und aktuellsten Informationen zu verfügbaren Subventionen. Kontaktieren Sie ihren Vertreter unter: https://www.klima-agence.lu

 

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