Förderprogramme

Zuschüsse, um den Erfolg Ihres Projekts sicherzustellen

Die Regierung bietet Wohnzuschüsse sowie eine Reihe finanzieller Maßnahmen an, die darauf abzielen, energetische Sanierungen und den nachhaltigen Wohnungsbau zu fördern, Heizsysteme mit erneuerbaren Energien zu fördern, Investitionen in Photovoltaikanlagen zu fördern und Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen zu schaffen Stationen.

Neben der Regierung leisten auch Kommunen und Energieversorger zusätzliche Unterstützung, um den Erfolg Ihrer Projekte sicherzustellen.

Klimabonus

Klimabonus ist ein Förderprogramm, das die energetische Sanierung und den nachhaltigen Wohnungsbau fördern, Heizsysteme mit erneuerbaren Energien fördern, Investitionen in Photovoltaik fördern sowie den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen fördern soll.

Entdecken Sie Klimabonus und simulieren Sie, welche Fördermittel Sie erhalten können, um Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen und zum Klimaschutz beizutragen -> MEHR LESEN

Einspeisetarife

Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen mit einer elektrischen Leistung von 30 kWp oder weniger

 
Einspeisetarif für Anlagen von 0 kWp bis 10 kWp
Erster Einspeisetermin Tarif €/kWh
2023 0,1506
2024 0,1417
2025 0,1374
Einspeisetarif für Anlagen von 10 kWp bis 30 kWp
Erster Einspeisetermin Tarif €/kWh
2023 0,1415
2024 0,1331
2025 0,1291

Und da meine Photovoltaikanlage eine Leistung von weniger als 30 kW hat, kann ich von einem Investitionszuschuss profitieren.

Einspeisetarife für Photovoltaik-Großanlagen ohne Gründung einer Energiegenossenschaft

Einspeisevergütung für Anlagen von 30 kWp bis 100 kWp
Erster Einspeisetermin Tarf €/kWh
2023 0,1194
2024 0,1101
2025 0,1057
Einspeisevergütung für Anlagen von 100 kWp bis 200 kWp
Erster Einspeisetermin Tarif €/kWh
2023 0,1150
2024 0,1060
2025 0,1018

Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen bei Gründung einer Energiegenossenschaft

Einspeisevergütung für Anlagen von 30 kWp bis 100 kWp
Erster Einspeisetermin Tarif €/kWh
2023 0,1283
2024 0,1182
2025 0,1135
Einspeisevergütung für Anlagen von 100 kWp bis 200 kWp
Erster Einspeisetermin Tarif €/kWh
2023 0,1239
2024 0,1142
2025 0,1096
Einspeisevergütung für Anlagen ab 200 kWp bis 500 kWp
Erster Einspeisetermin Tarif €/kWh
2023 0,1106
2024 0,1019
2025 0,0978

Kommunale Zuschüsse

Viele Kommunen bieten zusätzliche Zuschüsse zur Unterstützung Ihres Wohnbau- oder nachhaltigen Mobilitätsprojekts an.

Denken Sie daran, sich vor Beginn Ihres Projekts an Ihre örtliche Behörde zu wenden!

Dank unseres Fördersimulators können Sie auch die kommunalen Zuschüsse simulieren Rubrik Klimabonus.

 

Anbieter von Strom und Erdgas

Seit Januar 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger dazu verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seither bieten die Energieversorger Dienstleistungen an, um Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu betreuen und beraten.

Bisher sind zwei Beihilfeprogramme entstanden. Das enoprimes-Programm, dessen Prämien von Enovos und SUDenergie ausbezahlt werden, und das Förderprogramm von Sudstroum.

Die Förderbeträge der Energieversorger können Sie mithilfe unseres Beihilfensimulators auf beihilfen.klima-agence.lu simulieren.

Sie können die Beihilfe auch erhalten, wenn Sie kein Kunde des Energieversorgers sind. Um zu erfahren, wie Sie die Förderung beantragen können, informieren Sie sich bitte auf der Webseite des jeweiligen Programms:

enoprimes

Sudstroum

Eine vollständige Liste der Versorger finden Sie auf der Website des Institut Luxembourgeois de la Régulation.

Liste der Stromanbieter

Liste der Erdgas-Anbieter

Zinssubvention für Klimadarlehen und staatliche Bürgschaft

Sie möchten in ein energiesparendes Zuhause investieren? Nutzen Sie die staatliche Zinsförderung für Ihr Klimadarlehen! Hierdurch profitieren Sie von einer attraktiven Darlehensfinanzierung und steigern durch die Renovierung gleichzeitig den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Darlehenshöhe sowie die hierfür anfallenden Zinsen bestimmen die Höhe der Förderung.

Das Klimadarlehen kann bis zu 100.000 € betragen bei einer Höchstlaufzeit von 15 Jahren und einer Zinsförderung von 1,5 % (maximal 10 % des geliehenen Kapitals).

Nutzen Sie auch eine staatliche Bürgschaft für Ihr Klimadarlehen. Eine staatliche Bürgschaft erleichtert Ihnen den Zugang zu einem Bankdarlehen und senkt die Kosten für die vom Kreditinstitut geforderten Sicherheiten. Die Höhe der staatlichen Garantie ist abhängig von der Darlehenshöhe und kann maximal bis zu 50.000 € betragen bei einer Laufzeit von 15 Jahren.

Wohngeld und Steuern

Der Service des Aides au Logement stellt in Luxemburg-Stadt das Büro Info’Logement zur Verfügung. Dort können Privatpersonen Informationen und nützliche Ratschläge zu den verschiedenen Wohngeldern für den Bau und Erwerb von Wohnraum (mit oder ohne Umbaumaßnahmen) erhalten, sowie auch Informationen über die Verbesserung, Renovierung und Umgestaltung ihrer derzeitigen Wohnung. Insbesondere werden Fragen rund um umweltfreundliches und energieeffizientes Bauen sowie technische Fragen (Isolierung, Sicherheit, Gesundheit) beantwortet.

Außerdem kann man sich über gesetzliche und steuerliche Fragen (Mehrwertsteuer auf Wohnraum, „Bëllegen Akt“) sowie über das Mietrecht (Mietvertrag für Wohnzwecke) informieren.

Neue steuerliche Maßnahmen – Wohnbeihilfen

Anpassung des beschleunigten Abschreibungssatzes für Gebäude, die als Mietwohnungen genutzt werden

Der beschleunigte Abschreibungssatz für neue Gebäude, die nach dem 1. Januar 2021 erworben werden und als Mietwohnungen genutzt werden, wird von 6 % auf 5 % gesenkt und der Zeitraum für die Anwendung dieses Satzes wird um ein Jahr von 6 auf 5 Jahre verkürzt.

Dieser Satz von 5 % wird für Eigentümer gelten, bei denen die Summe der abschreibungsfähigen Grundlagen der Gebäude eine Million Euro nicht übersteigt. Die Summe der Abschreibungsgrundlagen, die eine Million Euro übersteigt, wird mit 4 % abgeschrieben.

Einführung eines Abschreibungssatzes von 6 % bei energetischer Renovierung von Gebäuden, die als Mietwohnungen genutzt werden

Um Eigentümern von Mietobjekten einen Anreiz zur Durchführung einer nachhaltigen energetischen Renovierung zu geben, wird bei Investitionsausgaben für Renovierungen, für die die Umweltverwaltung Klimabonus-Finanzhilfen gewährte, 10 Jahre lang ein Abschreibungssatz von 6 % gewährt.

FAQ zum beschleunigten Abschreibungssatz

Anwendung des stark reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3 % auf Renovierungen von Wohngebäuden ab einem Alter von 10 Jahren

Um bei Wohnungseigentümern einen Anreiz zu schaffen, eine nachhaltige energetische Renovierung durchzuführen, wird das Mindestalter für die Anwendung des stark reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 3 % von 20 auf 10 Jahre herabgesetzt.

Topup social Klimabonus

Empfänger von Klimabonus Förderungen können beim Ministerium für Wohnungsbau und Raumentwicklung einen „Topup social Klimabonus“ Antrag stellen, der je nach Haushaltseinkommen des Empfängers eine Verdoppelung der Fördergelder bewirken kann. Diese zusätzliche Unterstützung soll es Haushalten mit einem Einkommen unterhalb des nationalen Mittelwerts ermöglichen, das Risiko einer Energiearmut vorzubeugen.

Zwei weitere Maßnahmen unterstützen Eigentümerhaushalte beim ökologischen Wandel: die Einführung einer Zinssubvention für Klimaschutzdarlehen und die Einführung eines obligatorischen Fonds für Eigentümergemeinschaften.

Die detaillierten Bestimmungen des Klimabonus-Finanzhilfesystems einschließlich des Simulators der Förderbeträge sind unter www.klimabonus.lu zu finden.
Die Antragsformulare für die Finanzhilfen sind unter www.guichet.lu erhältlich.

 

AKTUALISIEREN

Der Förderzuschuss von 25 % für Photovoltaikanlagen im Eigenverbrauchsbetrieb oder innerhalb einer Energiegemeinschaft wird für eine Übergangsfrist von 3 Monaten (Bestellung bis spätestens 30.09.2024) verlängert, derzeit beträgt die Förderhöhe 62,5 % tatsächlichen Kosten, mit einer Obergrenze von 1.562,5 EUR pro SpitzenkW.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die derzeitige Regelung für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie Wärmepumpen und Holzkessel beibehalten, während auf der Ebene der Photovoltaikmodule die finanzielle Unterstützung auf 50 % der tatsächlichen Kosten der ab dem 1. Oktober bestellten Anlagen reduziert wird. 2024, mit einer Obergrenze von 1.250 EUR pro kW

 

Alle Informationen stammen von der Klima Agence und Sie erhalten von ihr immer die neuesten und aktuellsten Informationen zu verfügbaren Subventionen. Kontaktieren Sie ihren Vertreter unter: https://www.klima-agence.lu

 

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