Zum Hauptinhalt springen

Voltmax Energy Solutions in Luxemburg

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Neue Subventionsregeln – Vorfinanzierung ab 05.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Address: 7 Pl. de l’Indépendance, 4418 Soleuvre, Luxembourg

Geschäftsführer: Michał Purc
Handelsregisternummer: B270450
Identifikationsnummer: 2022 24 59185
Gewerbeerlaubnis-Nr.: 10153228/2
Gewerbeerlaubnis-Nr.: 10153228/3
EU-Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: LU34874947

§ 1

Geltungsbereich

 

  1. Vertragspartner ist VOLTMAX Sàrl (nachfolgend „VOLTMAX“).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Planung, den Verkauf, die Lieferung und die Montage von Photovoltaikanlagen (nachfolgend „PV“) durch VOLTMAX zugunsten

a) von Verbrauchern im Sinne von Art. L.010-1 des luxemburgischen Verbraucherschutzgesetzbuches vom 22.12.2022 in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung (nachfolgend „LU-Verbraucherschutzgesetzbuch“ oder „LU-KC“), oder

b) von Unternehmern im Sinne von Art. L.010-2 LU-KC.

  1. Verbraucher im Sinne von Art. L.010-1 LU-KC ist jede natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (nachfolgend „Verbraucher“ oder „Kunde“).
  2. Unternehmer im Sinne von Art. L.010-2 LU-KC ist jede natürliche oder juristische Person, öffentlich oder privat, die - gegebenenfalls auch über eine andere Person handelnd, die in ihrem Namen oder für ihre Rechnung tätig wird - zu Zwecken handelt, die ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (nachfolgend „Unternehmer“ oder „Kunde“).
  3. Abweichende oder entgegenstehende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, VOLTMAX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2

Vertragsschluss

 

  1. Informationen, Preislisten sowie sonstige Werbe- und Geschäftsmaterialien von VOLTMAX stellen kein verbindliches Angebot dar.
  2. Auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen erstellt VOLTMAX ein Angebot für die Planung/Projektierung, den Verkauf, die Lieferung und die Montage einer PV-Anlage (nachfolgend „Angebot“) und übermittelt dieses dem Kunden in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail). Das Angebot enthält die Bedingungen und technischen Spezifikationen der PV-Anlage, eine vorläufige Kostenkalkulation sowie vorläufige Ausführungsfristen.
  3. Nach Besichtigung der Immobilie des Kunden unterbreitet VOLTMAX dem Kunden ein Angebot, das als Kostenvoranschlag für die Arbeiten dient. Anschließend vereinbaren die Parteien die endgültigen finanziellen Bedingungen und die Vergütung im Einzelvertrag gemäß Ziff. 2.5 dieser AGB.
  4. Im Falle der Annahme des Angebots unterzeichnet der Kunde das Angebot von VOLTMAX sowie das Vollmachtsformular zur Beantragung von Fördermitteln für die Installation bei den zuständigen staatlichen oder kommunalen Behörden, sofern der Kunde die Voraussetzungen für eine solche Förderung erfüllt. Die Erteilung dieser Vollmacht (Vorfinanzierungsmandat) ist Voraussetzung für den Abschluss des Installationsvertrags gemäß Ziff. 2.5 dieser AGB.
  5. Der Vertrag über die von VOLTMAX angebotenen Leistungen/Arbeiten kommt zustande, sobald der Kunde den individuellen Vertrag über die Planung, den Verkauf, die Lieferung und die Montage der PV-Anlage mit VOLTMAX in Schriftform oder Textform (einschließlich per E-Mail) unterzeichnet.
  6. Der Vertrag enthält insbesondere eine individuelle Beschreibung des Vertragsgegenstandes, die wesentlichen Ausführungsbedingungen, Informationen über die Vergütung, Zahlungsbedingungen, technische Daten der PV-Anlage sowie den voraussichtlichen Ausführungstermin.
  7. Die Zahlung der im Vertrag vereinbarten Anzahlung durch den Kunden zugunsten von VOLTMAX ist zwingende Voraussetzung dafür, dass VOLTMAX mit der Vertragsausführung beginnt und die Installationsarbeiten aufgenommen werden.
  8. Der Vertrag wird nach Wahl des Kunden in deutscher, englischer oder französischer Sprache geschlossen.

§ 3

Vertragserfüllung, Mobilanwendung

  1. VOLTMAX ist berechtigt, die PV-Anlage vor dem im Vertrag vorgesehenen Liefertermin zu liefern und vor dem im Vertrag vorgesehenen Installationstermin zu montieren. In diesem Fall informiert VOLTMAX den Kunden mindestens drei (3) Werktage vor dem neuen Installationstermin, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Der Kunde verpflichtet sich, mit VOLTMAX in zumutbarem Umfang zusammenzuarbeiten, damit VOLTMAX den neuen Liefer- und/oder Installationstermin einhalten kann, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. VOLTMAX ist berechtigt, Teillieferungen und/oder Teilmontagen vorzunehmen.
  3. VOLTMAX ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Durchführung des Vertrages zu beauftragen, ohne dass es der vorherigen Zustimmung des Kunden bedarf. Der Kunde erteilt hierzu bereits jetzt seine Zustimmung. VOLTMAX bleibt gegenüber dem Kunden für die Arbeiten der Subunternehmer voll verantwortlich.
  4. VOLTMAX ist verpflichtet, die Installation innerhalb des im individuellen Installationsvertrag mit dem Kunden vereinbarten Ausführungstermins durchzuführen. Bei Verzögerungen, die auf Umständen beruhen, die vom Kunden zu vertreten sind, ist VOLTMAX berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung des Hindernisses zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist VOLTMAX berechtigt, die Ausführung des Vertragsgegenstandes einzustellen oder vom Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, zurückzutreten, wobei VOLTMAX das Recht auf Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen sowie das Recht auf Ersatz der entstandenen Kosten und Schäden behält.
  5. Der Kunde kann eine Mobilanwendung des Geräteherstellers der PV-Anlage nutzen, um den Betrieb und die Leistung der Anlage zu überwachen, sofern die Anwendung auf einem geeigneten Endgerät (Mobiltelefon, Tablet, Computer) installiert ist und dieses einen störungsfreien Internetzugang hat. Auf schriftlichen oder in Textform gestellten Wunsch des Kunden kann VOLTMAX im Rahmen der Leistungserbringung unentgeltlich die Verbindung der PV-Anlage mit dem bestehenden, funktionierenden Internetnetzwerk auf der Immobilie des Kunden herstellen, sofern dieses Netzwerk im Bereich des Installationsortes des Wechselrichters oder der Kommunikationsschnittstelle ausreichende Signalstärke bietet. Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren der Mobilanwendung ist, dass der Kunde über einen funktionsfähigen Router mit Internetzugang verfügt, dessen Reichweite den Installationsort der Kommunikationsgeräte der PV-Anlage abdeckt. VOLTMAX übernimmt keine Haftung für Unterbrechungen, Einschränkungen oder Störungen des Internetzugangs sowie für Fehlfunktionen der Mobilanwendung, die auf Ursachen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von VOLTMAX liegen, insbesondere im Zusammenhang mit der Telekommunikationsinfrastruktur des Kunden oder dessen Internetanbieter. Die Parteien sind sich einig, dass Störungen im Funktionieren der Mobilanwendung oder in der Verbindung der PV-Anlage mit dem Internet keinen Mangel der Leistung oder der Installation darstellen und keine Grundlage für die Verweigerung der Abnahme, für Mängelrügen oder für sonstige Ansprüche des Kunden gegenüber VOLTMAX bilden.

§ 4

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Montage der PV-Anlage ohne Hindernisse beginnen kann, insbesondere indem er einen freien Zugang zum Installationsort gewährleistet. Der Kunde stellt sicher, dass das Montagepersonal bei der Vertragserfüllung nicht behindert wird. Der Kunde ist ferner verpflichtet, VOLTMAX unentgeltlich einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichende Lager- und Arbeitsflächen zur Verfügung zu stellen und die Möglichkeit der Entladung und Zwischenlagerung der Installationsmaterialien am Montageort während der Ausführungszeit sicherzustellen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, VOLTMAX und seinen Subunternehmern auf erstes Anfordern alle für die Montage und Inbetriebnahme der PV-Anlage relevanten Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, einschließlich sämtlicher Unterlagen und technischer Informationen sowie Informationen über etwaige Förderprogramme und Zuschüsse für die Installation beim Kunden, und jede weitere für die Vertragserfüllung relevante Information mitzuteilen. Erhöhte Kosten, die auf unrichtige Angaben des Kunden oder auf das Unterlassen notwendiger Informationen durch den Kunden zurückzuführen sind, werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die von VOLTMAX gelieferte PV-Anlage in ihrer Originalverpackung bis zum Installationszeitpunkt nicht zu öffnen bzw. die Verpackung unbeschädigt zu lassen. Der Kunde hat die PV-Anlage bis zur Montage durch VOLTMAX so zu lagern, dass keine Beschädigung oder Zerstörung eintritt. Der Kunde trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung der PV-Anlage ab Lieferung bis zur Montage und Abnahme.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, VOLTMAX rechtzeitig vor Beginn der Ausführung des Vertrages über sämtliche Änderungen und/oder Zusatzaufträge zu informieren. VOLTMAX behält sich das Recht vor, die Annahme von Änderungen und/oder Zusatzaufträgen abzulehnen. Eine Ablehnung der Ausführung von Änderungen und/oder Zusatzaufträgen durch VOLTMAX berührt weder die Ausführung noch die Abrechnung des zwischen den Parteien individuell vereinbarten ursprünglichen Vertragsgegenstandes.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, die im Vertrag mit VOLTMAX vereinbarte Anzahlung zur Vorbereitung und Durchführung der Leistungen innerhalb der dort genannten Fristen auf das im Vertrag angegebene Bankkonto von VOLTMAX zu zahlen. Als Zahlungstag gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto von VOLTMAX. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht und nicht vollständig geleistet, wird VOLTMAX den Kunden einmalig in Textform zur Zahlung auffordern und eine zusätzliche Frist von mindestens fünf (5) Tagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist VOLTMAX berechtigt, mit sofortiger Wirkung in Textform vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist VOLTMAX berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 EUR netto zu verlangen, die die vorbereitenden Aufwendungen und Reservierungskosten abdeckt und weder Anzahlung noch Teil der Vergütung darstellt. Im Falle einer zuvor geleisteten Anzahlung ist VOLTMAX berechtigt, diese Vertragsstrafe mit der Anzahlung zu verrechnen; der Kunde erteilt hierzu seine unwiderrufliche Zustimmung.
  6. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der im Installationsvertrag mit VOLTMAX vereinbarten Vergütung ist unabhängig davon, ob und in welcher Höhe dem Kunden eine Förderung gewährt und ausbezahlt wird.
  7. Die Übergabe der vollständigen technischen Dokumentation und Unterlagen, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der PV-Anlage erforderlich sind, sowie die Inbetriebnahme der Anlage erfolgen erst nach vollständiger Begleichung der vertraglich geschuldeten Vergütung gemäß Schlussrechnung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vollständige Zahlung der Vergütung Voraussetzung für die Übergabe der Dokumentation und die Inbetriebnahme ist. Das Unterbleiben der Übergabe oder der Inbetriebnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat - insbesondere wegen Nichtzahlung - stellt keine Schlechterfüllung des Vertrages durch VOLTMAX dar.

§ 5

Eigentumsvorbehalt

 

Die von VOLTMAX an den Kunden gelieferte PV-Anlage bleibt Eigentum von VOLTMAX, bis der Kunde die im Vertrag vereinbarte Vergütung für die PV-Anlage vollständig bezahlt hat (Eigentumsvorbehalt zugunsten VOLTMAX).

§ 6

Zahlungsbedingungen und Aufrechnung

  1. Die Gesamtvergütung von VOLTMAX einschließlich des angegebenen Förderbetrags ist im individuell geschlossenen Vertrag gemäß Ziff. 2.5 dieser AGB detailliert geregelt. Sämtliche im Vertrag vereinbarten Vergütungsbeträge sind in Euro (€) angegeben und beinhalten die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. VOLTMAX ist - je nach im Einzelfall anwendbarem Förderprogramm bzw. bei Nichtinanspruchnahme von Förderprogrammen durch den jeweiligen Kunden - berechtigt, vom Kunden Voll-, Abschlags- und/oder Teilzahlungen zu verlangen, entsprechend den Regelungen im individuellen Vertrag und vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
  3. Die zulässige Höhe von Anzahlungen und/oder Teilzahlungen sowie der detaillierte Zahlungsplan, einschließlich Anzahl, Höhe und Fälligkeit von Abschlags- und Schlusszahlungen, werden individuell im Vertrag mit dem jeweiligen Kunden festgelegt, wobei die Grundsätze des jeweiligen Finanzierungsmodells, insbesondere im Falle der Vorfinanzierung von Fördermitteln, berücksichtigt werden.
  4. Die Zahlungsfrist für die Schlussrechnung wird von den Parteien im Vertrag festgelegt. Die Schlussrechnung wird unverzüglich nach Abschluss der Montage der PV-Anlage und Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls ausgestellt.
  5. Der Kunde gerät nach Ablauf der in der Rechnung und im Vertrag bestimmten Zahlungsfrist automatisch in Verzug. VOLTMAX ist berechtigt, für die Dauer des Verzugs gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
  6. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen berührt nicht das Recht von VOLTMAX, weitergehenden Schadensersatz wegen verspäteter Zahlung geltend zu machen.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen von VOLTMAX aufzurechnen, es sei denn, die Gegenforderungen des Kunden sind rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von VOLTMAX schriftlich anerkannt. Diese Regelung lässt zwingende verbraucherschützende Vorschriften, insbesondere Rechte des Kunden aus Gewährleistung oder Garantie, unberührt; diese können in einem gesonderten Verfahren geltend gemacht werden und entbinden den Kunden nicht von der Pflicht zur fristgerechten Zahlung der VOLTMAX zustehenden Vergütung.
  8. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis mit VOLTMAX beruht.

§ 7

Abnahme

 

  1. Die Abnahme der PV-Anlage erfolgt unverzüglich nach Abschluss der Installationsarbeiten durch VOLTMAX, spätestens jedoch innerhalb von sieben (7) Tagen nach Abschluss der Installationsarbeiten. Teilabnahmen finden nicht statt.
  2. Über die Abnahme wird ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von VOLTMAX und dem Kunden unterzeichnet wird.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme der PV-Anlage (des vereinbarten Vertragsgegenstandes) wegen nur geringfügiger (unerheblicher) Mängel zu verweigern.
  4. Entsprechen die Leistungen von VOLTMAX nicht dem Vertrag und verweigert der Kunde deshalb berechtigt die Abnahme oder erfolgt die Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung im Protokoll konkret bezeichneter Mängel, ist VOLTMAX verpflichtet, die Leistung unverzüglich vertragsgemäß zu erbringen, die Mängel zu beseitigen, den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Mangelbeseitigung zu informieren und den Kunden nach Abschluss der Nachbesserung über die Beseitigung der Mängel zu unterrichten.

§ 8

Höhere Gewalt

  1. VOLTMAX haftet nicht für die Nichterfüllung oder Schlechterfüllung des Vertrages, wenn diese auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Höhere Gewalt sind alle äußeren, außergewöhnlichen Ereignisse, die unvorhersehbar sind oder - selbst wenn vorhersehbar - außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien liegen und deren Folgen trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können.
  2. Ereignisse höherer Gewalt sind insbesondere, aber nicht abschließend: Naturkatastrophen (insbesondere Überschwemmungen, Stürme, Orkane, Brände, Erdbeben), extreme Wetterbedingungen, Epidemien und Pandemien, ansteckende Krankheiten, Kriege oder kriegsähnliche Ereignisse, Unruhen, Terrorakte, Streiks, Aussperrungen, Unterbrechungen von Lieferketten, Mangel an Rohstoffen oder Komponenten, behördliche Entscheidungen, Verbote, Embargos, administrative Beschränkungen sowie sonstige Ereignisse vergleichbarer Art.
  3. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist verpflichtet, die andere Partei innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntniserlangung, in Textform über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen zu informieren.
  4. Im Falle höherer Gewalt ist VOLTMAX berechtigt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder die Fristen für die Vertragserfüllung um die Dauer der höheren Gewalt und deren Folgen zu verlängern, ohne dass dem Kunden hieraus ein Recht auf Rücktritt, Minderung der Vergütung oder Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen zusteht. Für diesen Zeitraum befindet sich VOLTMAX nicht im Verzug.
  5. Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als 180 Tage an oder macht es die Vertragserfüllung dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, ist VOLTMAX berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft durch Erklärung in Textform zu kündigen, ohne gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig zu werden.
  6. Im Falle der Vertragsbeendigung gemäß dieser Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die bis zum Beendigungszeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen gegenseitig abzurechnen.
  7. Die Parteien verpflichten sich, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen von Ereignissen höherer Gewalt zu begrenzen.

§ 9

Gewährleistung (Mängelhaftung)

 

  1. VOLTMAX haftet für Sach- und Rechtsmängel der Montagearbeiten gemäß den zwingenden Bestimmungen des luxemburgischen Rechts.
  2. Stellt der Kunde einen Mangel fest, ist er verpflichtet, diesen unverzüglich anzuzeigen. VOLTMAX hat zunächst das Recht, den Mangel zu beseitigen oder die Leistung in Einklang mit dem Vertrag zu bringen, sofern dies möglich und zumutbar ist. Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu.
  3. Die Gewährleistungsfrist für Mängel der Montagearbeiten beträgt fünf (5) Jahre und beginnt mit dem Tag der Abnahme der PV-Anlage, bestätigt durch Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls.
  4. Die Parteien können im Einzelvertrag eine zusätzliche, entgeltliche Garantie von VOLTMAX für zusätzliche (nicht standardmäßige) Arbeiten vereinbaren, deren Bedingungen im jeweiligen Vertrag geregelt werden.
  5. Geringfügige farbliche Abweichungen oder optische Unterschiede, die auf den Produktionsprozess oder die Materialbeschaffenheit zurückzuführen sind, gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
  6. Die Gewährleistung haftet nicht für Mängel oder Abnutzungserscheinungen, die insbesondere zurückzuführen sind auf:
    a) Nutzung der Anlage entgegen ihrer Zweckbestimmung oder entgegen den Anleitungen,
    b) Veränderungen, Reparaturen oder Eingriffe durch den Kunden oder Dritte ohne Zustimmung von VOLTMAX,
    c) Verwendung von Komponenten, die mit der Anlage nicht kompatibel sind,
    d) Wartungsarbeiten, die nicht durch VOLTMAX oder von VOLTMAX zertifizierte Unternehmen ausgeführt wurden,
    e) Änderungen an der Anlage, die gegen technische Spezifikationen oder Empfehlungen des Herstellers verstoßen.
  7. VOLTMAX behält sich das Recht vor, technische, konstruktive oder materialbezogene Änderungen aufgrund des technischen Fortschritts vorzunehmen, sofern diese keinen negativen Einfluss auf Funktionalität, Sicherheit oder die vereinbarten Parameter der Anlage haben. Solche Änderungen stellen keinen Mangel dar.
  8. Unabhängig von der Haftung von VOLTMAX können dem Kunden Herstellergarantien für einzelne Komponenten der PV-Anlage zustehen, soweit diese für das jeweilige Produkt vorgesehen sind.

§ 10

Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden - wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, - aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), sowie - wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von VOLTMAX, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von VOLTMAX auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, es sei denn, die Schadensersatzansprüche des Kunden beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VOLTMAX, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  4. Die Haftungsbeschränkungen gemäß den Absätzen 1 und 2 gelten nicht, wenn VOLTMAX einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Gleiches gilt, wenn VOLTMAX und der Kunde eine bestimmte Beschaffenheit der Sache vereinbart haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11

Widerrufsrecht des Verbrauchers

Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu.

§ 12

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

  1. Der Verbraucher hat das Recht, binnen fünfzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
  2. Die Widerrufsfrist beträgt fünfzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
  3. In order to exercise the right of withdrawal, the Consumer shall notify VOLTMAX (VOLTMAX Sarl, 7 Pl. de l’Indépendance, 4418 Soleuvre, Luxembourg, Tel.: +352 26 33 86, E-Mail: info@voltmax.lu) of the decision to withdraw from this Agreement by means of an clear declaration (e.g., letter sent by post, fax or e-mail). The Consumer may, but is not required to, use the sample withdrawal form attached.
  4. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
  5. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, der in der Vertragsurkunde erklärt wird, kann VOLTMAX mit der Ausführung der vertraglichen Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. In einem solchen Fall verliert der Kunde bezüglich der bereits vollständig erbrachten Leistungen sein Widerrufsrecht gemäß den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Mit Abgabe dieser Erklärung kann VOLTMAX unverzüglich mit der Ausführung des Vertrages beginnen, sofern die im Vertrag vorgesehenen Zahlungsbedingungen erfüllt sind.

Folgen des Widerrufs – Information für Verbraucher

  1. Im Falle des Widerrufs dieses Vertrages wird VOLTMAX dem Verbraucher alle von ihm erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von VOLTMAX angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückerstatten, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei VOLTMAX eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet VOLTMAX dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
  2. Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er VOLTMAX einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher VOLTMAX von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. VOLTMAX ist in diesem Fall berechtigt, den entsprechenden Betrag mit einer vom Verbraucher geleisteten Anzahlung zu verrechnen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

— VOLTMAX Sarl, 7 Pl. de l’Indépendance, 4418 Soleuvre, Luxembourg, Tel.: +352 26 33 86, E-Mail: info@voltmax.lu

— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) hereby withdraw from the Agreement concluded by me/us (*)
for the  planning, sale, supply and installation of photovoltaic systems() / provision of the following service (*)
— Service (*)
— Ordered on (*
) / received on (*)
— Name of Consumer(s)
— Address of Consumer(s)
— Signature of Consumer(s) (only if notifying on paper)
— Date
(*
) Delete as appropriate

§ 13

Urheberrechte

  1. VOLTMAX behält sich das Eigentum, die Urheberrechte sowie etwaige Patent- und Gebrauchsmusterrechte an Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, technischen Ausarbeitungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt oder übermittelt werden. Sie dienen ausschließlich der Angebotserstellung und der Durchführung des Vertrages und dürfen weder vollständig noch auszugsweise ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von VOLTMAX vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  2. Sämtliche technische Dokumentationen, Kataloge, Prospekte, Zertifikate, Muster, Broschüren, Preislisten etc. sind Eigentum von VOLTMAX und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über Vervielfältigung, Verbreitung, Nachahmung, unlauteren Wettbewerb usw.

§ 14

Schlussbestimmungen

 

  1. Diese AGB sowie die zwischen VOLTMAX und dem Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht des Großherzogtums Luxemburg. Gesetzliche Regelungen zum Schutz von Verbrauchern, insbesondere hinsichtlich der eingeschränkten Zulässigkeit der Rechtswahl und der Anwendung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
  2. Diese AGB und die individuell geschlossenen Verträge bleiben im Übrigen wirksam, auch wenn einzelne Klauseln rechtlich unwirksam sein sollten. Unwirksame Bestimmungen werden, soweit vorhanden, durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt. Führt dies im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte für eine Vertragspartei, kann der gesamte Vertrag unwirksam sein.
  3. Änderungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

Stand: Januar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Alte Subventionsregeln – Bestelldatum spätestens 04.03.2026

VOLTMAX Sarl
Ein in Luxemburg registriertes Unternehmen bei
7 Pl. de l’Indépendance,
4418 Soleuvre, Luxembourg
Registrierungs Nummer: B270450
Autorisierungsnummer: 10153228/2, 10153228/3
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: LU34874947
IBAN LU95 0019 7355 3154 5000
BIC BCEELULL

1. Einleitung

Willkommen bei Voltmax („wir“, „uns“ oder „unser“). Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Bereitstellung von Dienstleistungen zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Solardächern, die wir Ihnen, dem Kunden („Sie“, „Ihr“), anbieten. Diese Dienstleistungen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, die Bewertung, Installation und Wartung von Photovoltaiksystemen (PV), auch als Solarmodule bekannt, auf Ihrem Grundstück.

Indem Sie uns mit der Bereitstellung dieser Dienste beauftragen, erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Wir empfehlen Ihnen, diese AGB sorgfältig zu lesen, bevor Sie sich zur Nutzung unserer Dienste verpflichten. Wenn es Aspekte der AGB gibt, die Sie nicht verstehen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie fortfahren.

Unser Hauptziel bei Voltmax ist es, Solardachinstallationsdienste in höchster Qualität auf transparente und unkomplizierte Weise anzubieten. Wir glauben an offene Kommunikation und die Bereitstellung umfassender Informationen, um sicherzustellen, dass Sie sich in jeder Phase des Prozesses wohl und informiert fühlen.

Der Zweck dieser AGB besteht darin, die Rechte und Pflichten beider Parteien klar und verständlich darzulegen. Auf diese Weise hoffen wir, Missverständnisse zu vermeiden und Ihnen ein positives Kundenerlebnis zu bieten.

Indem Sie diese AGB akzeptieren, bestätigen Sie, dass Sie rechtlich in der Lage sind, verbindliche Verträge abzuschließen und dass Sie alle in diesem Dokument dargelegten Bedingungen einhalten werden.

Wenn Sie Fragen zu diesen AGB oder einem anderen Aspekt unseres Services haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, und freuen uns darauf, Ihnen behilflich zu sein.

Vielen Dank, dass Sie sich für Voltmax entschieden haben.

2. Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die ihnen nachstehend zugeschriebene Bedeutung:

1. „Vereinbarung“ bezeichnet den rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Voltmax und Ihnen, dem Kunden, welches aus Ihrer Bestellung und diesen AGB besteht.

2. „Kunde“, „Sie“, „Ihr“ bezieht sich auf die Person oder das Unternehmen, das die Dienste bestellt bei Voltmax.

3. Unter „Aufstellungsort“ ist das vom Kunden benannte Grundstück zu verstehen, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet werden soll.

4. „Dienstleistungen“ bezeichnet alle Tätigkeiten von Voltmax einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bewertung, Beratung, Installation, Wartung und Reparatur von Photovoltaiksystemen.

5. „System“ oder „Photovoltaiksystem“ bezieht sich auf die Solarmodule und die zugehörige Ausrüstung, die am Installationsort installiert sind oder installiert werden sollen.

6. „Angebot“ bezeichnet den Kostenvoranschlag für unsere Dienstleistungen für den Kunden, der auf einer ersten Beurteilung des Installationsorts und der Anforderungen des Kunden basiert.

7. „Garantiezeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem Voltmax garantiert die Leistung des Systems und seiner Komponenten sowie die handwerkliche Qualität der Installation.

8. „Bestellung“ bezeichnet die formelle Anfrage von Ihnen, dem Kunden, für Voltmax um Dienste bereitzustellen.

9. “Voltmax”, „Wir“, „Uns“, „Unser“ bezieht sich auf Voltmax, das Unternehmen, das die Dienste bereitstellt.

Bitte beachten Sie, dass diese Definitionen gelten, unabhängig davon, ob die Wörter in der Einzahl, Mehrzahl oder in Groß- oder Kleinschreibung verwendet werden. Wenn in diesen AGB Begriffe verwendet werden, die hier nicht definiert sind, gilt die normale englische Bedeutung des Wortes.

3. Eignung und Beurteilung

Bevor wir ein Projekt initiieren, Voltmax führt eine gründliche Standortbewertung („Bewertung“) durch, um die Eignung Ihres Grundstücks für die Installation einer Photovoltaikanlage zu bestimmen. Diese Bewertung umfasst eine umfassende Bewertung mehrerer Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Ausrichtung und Neigung Ihres Daches, Beschattung und Umweltaspekte, die Einhaltung lokaler Bauvorschriften und alle erforderlichen Baugenehmigungen.

Die Bewertung kann einen persönlichen Besuch am geplanten Installationsort, eine Fernbewertung unter Einsatz moderner Technologie oder eine Kombination beider Methoden umfassen, je nach den Umständen und nach Ermessen von Voltmax. Der Ablauf und die möglichen Kosten dieser Beurteilung werden Ihnen vor Beginn ausdrücklich mitgeteilt.

Aus der Anforderung unserer Leistungen und der anschließenden Begutachtung folgt nicht automatisch, dass Ihr Installationsstandort für eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Voltmax behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, wenn wir den Installationsort für ungeeignet halten oder die Installation aus irgendeinem Grund als unsicher oder nicht durchführbar erachten. Eine solche Entscheidung und die Gründe dafür werden Ihnen umgehend und transparent mitgeteilt.

Sollte Ihr Installationsort als geeignet erachtet werden, unterbreiten wir Ihnen ein detailliertes Angebot für die vorgeschlagenen Arbeiten. Dieses Angebot basiert auf den während der Bewertung gewonnenen Informationen in Verbindung mit Ihren spezifischen Anforderungen. Es enthält die Kosten der Produkte und Dienstleistungen, die für die Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Grundstück erforderlich sind.
Indem Sie das Angebot annehmen, bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit diesen AGB und bringen Ihre Absicht zum Ausdruck, mit der Installation fortzufahren. Das von Ihnen angenommene Angebot bildet zusammen mit diesen AGB die Vereinbarung zwischen Ihnen und Voltmax.

Bitte beachten Sie, dass der Beginn aller Installationen abhängig ist von VoltmaxDie endgültige Genehmigung erfolgt nach der Bewertung. Wenn sich bei der Bewertung herausstellt, dass Änderungen am Angebot oder am Installationsplan erforderlich sind, werden Ihnen diese Änderungen vor Beginn des Projekts zur Genehmigung mitgeteilt.

4. Angebote und Verträge

Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, Voltmax wird Ihnen ein detailliertes Angebot für die vorgeschlagenen Arbeiten unterbreiten. Das Angebot enthält alle relevanten Kosten, einschließlich des Preises der Photovoltaikanlage, der Installationskosten und aller zusätzlichen Dienstleistungen oder Artikel, die für das Projekt erforderlich sind. Dieses Angebot ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, der im Angebot klar angegeben wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Angebot von Voltmax ist eine Schätzung, kein vertragliches Angebot. Das Angebot basiert auf den zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbaren Informationen und die tatsächlichen Kosten können variieren, wenn im Laufe des Projekts neue Informationen oder unvorhergesehene Umstände eintreten.

Wenn Sie auf der Grundlage des Angebots fortfahren möchten, müssen Sie Ihre Annahme schriftlich bestätigen. Nach Erhalt Ihrer Annahme Voltmax wird Ihnen einen formellen Vertrag zur Verfügung stellen. Dieser Vertrag umfasst diese AGB und alle zusätzlichen Bedingungen, die zwischen Ihnen und Voltmax.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigen Sie, dass Sie den angegebenen Preis und die AGB akzeptieren und sich verpflichten, das Projekt fortzusetzen. Sobald beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, können Änderungen am Arbeitsumfang oder den Kosten nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis vorgenommen werden.

Voltmax ist während des gesamten Projekts zu voller Transparenz und offener Kommunikation verpflichtet. Wir informieren Sie umgehend, wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich werden oder unvorhergesehene Umstände eintreten, die den Zeitplan oder die Kosten des Projekts beeinflussen könnten.

Bitte überprüfen Sie alle Dokumente sorgfältig, bevor Sie unterschreiben. Wenn Sie in irgendeiner Phase des Prozesses Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, alle Aspekte Ihres Solarinstallationsprojekts zu verstehen und sich damit wohl zu fühlen.

5. Leistungsumfang

Der Umfang der Arbeit, die Voltmax bietet umfassende Dienstleistungen für die Installation einer Photovoltaikanlage an Ihrem Installationsort. Diese Dienstleistungen sind als Komplettpaket konzipiert und begleiten Sie von der ersten Bewertung bis zur Fertigstellung der Installation und der anschließenden Betriebswartung.

Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem die folgenden:

1. Standortbewertung: Detaillierte Bewertung des Installationsorts, um seine Eignung für eine Photovoltaikanlage festzustellen. Dazu gehört die Bewertung des Zustands und der Ausrichtung Ihres Dachs, der umgebenden Umgebung sowie der örtlichen Bauvorschriften und -genehmigungen.

2. Systemdesign und -planung: Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung entwerfen wir ein Photovoltaiksystem, das auf die Besonderheiten Ihres Installationsorts und Ihren Energiebedarf zugeschnitten ist. Wir planen die Installation und berücksichtigen dabei alle technischen, logistischen und behördlichen Aspekte.

3. Installation: Die physische Installation der Photovoltaikanlage an Ihrem Installationsort. Dazu gehört die Installation der Solarmodule, Wechselrichter, Batterien (falls zutreffend) und aller anderen erforderlichen Geräte. Dazu gehört auch die Integration des Systems in das vorhandene elektrische System Ihres Grundstücks.

4. Prüfung und Inbetriebnahme: Nach der Installation führen wir eine gründliche Prüfung der Photovoltaikanlage durch, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß und sicher funktioniert. Darüber hinaus geben wir Hinweise zum Betrieb und zur Wartung der Anlage.

5. Dokumentation und Genehmigungen: Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen für die Installation und den Betrieb des Systems bereit. Wir helfen auch bei der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen oder Verbindungsvereinbarungen, die von lokalen Versorgungsunternehmen oder anderen Behörden verlangt werden.

6. Post-Installation Support: Nach der Installation, Voltmax steht Ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Möglichkeiten zur regelmäßigen Wartung und ggf. notwendigen Reparaturen an, um die Langlebigkeit und Leistungsfähigkeit Ihrer Photovoltaikanlage sicherzustellen.

Der genaue Arbeitsumfang für Ihr spezifisches Projekt wird im Angebot und im nachfolgenden Vertrag detailliert beschrieben. Sollte es aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Änderungen Ihrer Anforderungen zu Änderungen am Arbeitsumfang kommen, benachrichtigen wir Sie umgehend und passen den Plan und das Angebot bei Bedarf an, vorbehaltlich Ihrer Zustimmung.

6. Zahlungsbedingungen

Unser Ziel bei Voltmax ist es, den Prozess der Installation einer Photovoltaikanlage so transparent und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Dies gilt auch für unsere Zahlungsbedingungen. Wir haben unsere Zahlungsverfahren so gestaltet, dass sie Ihnen Flexibilität bieten und es uns gleichzeitig ermöglichen, weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.

Hier sind unsere Zahlungsbedingungen:

1. Angebot: Nach der Bewertung erhalten Sie von uns ein detailliertes Angebot für die vorgeschlagenen Arbeiten, in dem die Kosten für die Photovoltaikanlage, die Installation und alle weiteren Zusatzkosten klar aufgeführt sind. Wenn Sie sich für die Installation entscheiden, werden Sie gebeten, einen Vertrag zu unterzeichnen, in dem Sie diese Kosten akzeptieren.

2. Anzahlung: Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe im Angebot angegeben wird. Diese Anzahlung sichert Ihre Buchung und ermöglicht es uns, die für Ihre Installation erforderliche Ausrüstung zu bestellen.

3. Zahlungsplan: Der Restbetrag wird normalerweise in Raten fällig, die jeweils einer Schlüsselphase Ihres Projekts entsprechen (z. B. bei Materiallieferung, nach der Hälfte der Installation, nach Fertigstellung). Die Einzelheiten dieses Zahlungsplans werden in Ihrem Vertrag klar dargelegt.

4. Schlusszahlung: Die Schlusszahlung wird nach Abschluss der Installation sowie erfolgreicher Prüfung und Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage fällig. Sobald wir diese Schlusszahlung erhalten haben, stellen wir Ihnen alle relevanten Unterlagen, einschließlich Garantien und Bedienungsanleitungen, zur Verfügung.

5. Zahlungsmethoden: Wir akzeptieren verschiedene Zahlungsmethoden. Dazu gehören Banküberweisung, Kreditkarte und Schecks. Einzelheiten finden Sie in Ihrem Vertrag.

6. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden wir Sie umgehend informieren. Bitte beachten Sie, dass wiederholter Zahlungsverzug zu Verzögerungen bei Ihrem Projekt führen kann und zusätzliche Gebühren gemäß den vertraglichen Bestimmungen anfallen können.

7. Kostenänderungen: Jegliche Änderungen der Kosten Ihres Projekts aufgrund von Umfangsänderungen oder unvorhergesehenen Umständen werden schriftlich vereinbart, bevor mit der zusätzlichen Arbeit fortgefahren wird.

Wir verstehen, dass die Investition in eine Photovoltaikanlage eine erhebliche finanzielle Verpflichtung darstellt. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Zahlungsbedingungen haben oder während des Zahlungsvorgangs auf Schwierigkeiten stoßen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen und Ihre Bedürfnisse zu erfüllen.

7. Stornierungen, Rückerstattungen und Verzögerungen

Bei VoltmaxWir verstehen, dass unvorhergesehene Umstände Änderungen an Ihrem Projekt erforderlich machen können. Unsere Richtlinien bezüglich Stornierungen, Rückerstattungen und Verzögerungen sind in Ihrem besten Interesse gestaltet und respektieren gleichzeitig die Planung, Ressourcenzuweisung und bereits geleistete Arbeit unseres Teams.

1. Kündigungen durch Sie: Wenn Sie Ihren Vertrag mit Voltmax, bitten wir Sie, uns so bald wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. Erfolgt die Stornierung nach der in Ihrem Vertrag genannten Widerrufsfrist, ist eine geleistete Anzahlung zur Deckung der Kosten für bestellte Materialien und bereits ausgeführte Arbeiten möglicherweise nicht erstattungsfähig. Wenn die Arbeiten nicht begonnen oder Materialien nicht bestellt wurden, erstatten wir Ihnen möglicherweise einen Teil oder die gesamte Anzahlung gemäß den in Ihrem Vertrag festgelegten Bedingungen.

2. Stornierungen durch uns: Obwohl wir uns bemühen, solche Umstände zu vermeiden, Voltmax behält sich das Recht vor, den Vertrag unter bestimmten Umständen zu kündigen, beispielsweise wenn die Installation nach der Beurteilung nicht durchführbar ist, extreme Wetterbedingungen oder andere unerwartete Ereignisse vorliegen. In einem solchen Fall werden wir Sie umgehend informieren und Ihnen die geleistete Anzahlung zurückerstatten, sofern die Arbeiten nicht abgeschlossen oder Materialien bestellt wurden.

3. Rückerstattungen: Rückerstattungen erfolgen gemäß den in Ihrem Vertrag angegebenen Bedingungen. Im Allgemeinen werden Rückerstattungen für nicht erbrachte Dienstleistungen oder Materialien oder für Stornierungen innerhalb der Widerrufsfrist gewährt.

4. Verzögerungen: Unser Team bei Voltmax wird alle Anstrengungen unternehmen, um Ihre Installation gemäß dem im Vertrag festgelegten Zeitplan abzuschließen. Es kann jedoch gelegentlich zu Verzögerungen kommen, die sich unserer Kontrolle entziehen, wie z. B. schlechtes Wetter, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder Verzögerungen in der Lieferkette. Wir halten Sie über alle Verzögerungen auf dem Laufenden und arbeiten sorgfältig daran, Ihr Projekt wieder in den Zeitplan zu bringen.

5. Höhere Gewalt: Voltmax kann nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Umständen verantwortlich gemacht werden, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Pandemien oder erhebliche Änderungen der staatlichen Vorschriften. In solchen Fällen werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Fristen neu zu verhandeln oder in extremen Fällen das Projekt abzusagen.

Bitte lesen Sie die Stornierungs-, Rückerstattungs- und Verzögerungsbedingungen in Ihrem Vertrag sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihre Zufriedenheit und Sicherheit während der gesamten Dauer Ihrer Solarinstallation sicherzustellen.

8. Installation und Sicherheit

Die Installation der Photovoltaikanlage an Ihrem Standort ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Leistungsangebots bei Voltmax. Wir sind sehr stolz auf die Professionalität, Sicherheit und Fachkompetenz unseres Installationsteams.

1. Installation: Die Installation Ihrer Photovoltaikanlage wird von unseren bestens ausgebildeten, zertifizierten und versicherten Technikern durchgeführt. Wir halten uns an alle relevanten Sicherheitsstandards und Bauvorschriften. Der Installationsprozess wird so organisiert, dass Ihr Eigentum und Ihr Tagesablauf so wenig wie möglich gestört werden.

2. Sicherheit: Wir sind bestrebt, während der Installation eine sichere Arbeitsumgebung auf Ihrem Grundstück aufrechtzuerhalten. Wir erwarten von unseren Teammitgliedern, dass sie alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten, und wir bitten Sie, diese Sicherheitsmaßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unseres Teams zu respektieren.

3. Zugang: Um die Installation effizient durchführen zu können, benötigen wir uneingeschränkten Zugang zu den relevanten Bereichen Ihres Eigentums, wie z. B. dem Dach, den elektrischen Systemen und allen anderen Bereichen, die mit der Installation in Zusammenhang stehen. Indem Sie diesen AGB zustimmen, erteilen Sie unserem Team die Erlaubnis, diese Bereiche zu betreten. Wir werden Ihr Eigentum stets mit Respekt behandeln und den Installationsort nach Abschluss unserer Arbeit ordentlich hinterlassen.

4. Unvorhergesehene Bedingungen vor Ort: Wenn wir während der Installation auf unvorhergesehene Bedingungen vor Ort stoßen, die zusätzliche Arbeiten erfordern (z. B. strukturelle Probleme mit dem Dach, Upgrades des elektrischen Systems), unterbrechen wir die Installation, informieren Sie über die Situation und besprechen die beste Vorgehensweise. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen, die vor Wiederaufnahme der Arbeiten mitgeteilt und vereinbart werden.

5. Fertigstellung: Nach Abschluss der Installation testen und nehmen wir das System in Betrieb, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß und sicher funktioniert. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen einschließlich Garantien zur Verfügung und erklären Ihnen, wie Sie Ihr neues Photovoltaiksystem bedienen und warten.

6. Nach der Installation: Nach der Installation Voltmax steht Ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wenn Probleme mit der Photovoltaikanlage auftreten, bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden und nicht zu versuchen, das Problem selbst zu beheben, da dies gefährlich sein und zum Erlöschen Ihrer Garantie führen kann.

Bei VoltmaxWir möchten, dass Sie volles Vertrauen in unseren Installationsprozess und unser Team haben. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

9. Garantie und Serviceleistungen nach der Installation

Bei VoltmaxWir stehen für die Qualität unserer Produkte und unserer Installationsservices. Wir wissen auch, wie wichtig eine kontinuierliche Betreuung für die optimale Leistung und Langlebigkeit Ihrer Photovoltaikanlage ist. Das können Sie erwarten:

1. Produktgarantie: Die Komponenten der Photovoltaikanlage werden mit einer Herstellergarantie geliefert, deren Dauer und Bedingungen je nach Komponente variieren. Diese Garantien decken in der Regel Material- oder Verarbeitungsfehler ab. Nach Abschluss der Installation erhalten Sie alle Einzelheiten zu allen geltenden Garantien.

2. Verarbeitungsgarantie: Zusätzlich zu den Produktgarantien Voltmax bietet eine 5-jährige Verarbeitungsgarantie, die den Installationsprozess abdeckt. Wenn bei der Installation Ihres Photovoltaiksystems Probleme auftreten, die auf unsere Verarbeitung zurückzuführen sind, werden wir das Problem innerhalb der in Ihrem Vertrag angegebenen Garantiezeit ohne zusätzliche Kosten für Sie beheben.

3. Garantieanspruch geltend machen: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Garantieanspruch haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden in Ihrem Namen mit den Herstellern Kontakt aufnehmen und alle notwendigen Reparaturen oder Ersetzungen veranlassen. Versuchen Sie nicht, das System selbst zu reparieren, da dies zum Erlöschen Ihrer Garantie führen kann.

4. Post-Installation Services: Nach Abschluss der Installation, Voltmax bietet Dienstleistungen nach der Installation an, wie z. B. Wartungsprüfungen und Systemoptimierung. Diese Dienstleistungen können dazu beitragen, dass Ihre Photovoltaikanlage auch im Laufe der Zeit optimale Leistung erbringt.

5. Einschränkungen: Bitte beachten Sie, dass die Garantie keine Schäden oder Mängel abdeckt, die durch Missbrauch, Vernachlässigung, Unfälle, unbefugte Änderungen oder Naturkatastrophen entstehen. Darüber hinaus deckt sie keine normale Abnutzung oder Verschlechterung im Laufe der Zeit ab. Ausführliche Informationen darüber, was abgedeckt ist und was nicht, finden Sie in Ihrer Garantiedokumentation.

Erinnern, Voltmax ist Ihre langfristige Zufriedenheit ein Anliegen. Wir sind für Sie da, wenn nach der Installation Probleme auftreten oder Fragen auftauchen. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Hilfe mit Ihrer Photovoltaikanlage benötigen, sei es ein technisches Problem, eine Wartungsfrage oder ein Garantieanspruch.

10. Beschwerden und Streitbeilegung

Bei VoltmaxWir sind bestrebt, den höchsten Servicestandard und die größtmögliche Kundenzufriedenheit zu bieten. Wir verstehen jedoch, dass es Situationen geben kann, in denen Sie Bedenken oder Beschwerden haben. Unser Ziel ist es, diese Situationen umgehend, fair und effektiv zu lösen.

1. Beschwerde einreichen: Wenn Sie eine Beschwerde über irgendeinen Aspekt unseres Services oder Ihrer Photovoltaikanlage haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir empfehlen Ihnen, so viele Einzelheiten wie möglich anzugeben, einschließlich der Art der Beschwerde, aller relevanten Daten oder Mitarbeiter und der gewünschten Lösung. Sie können uns über die in Ihrem Vertrag angegebenen Kontaktdaten erreichen.

2. Bestätigung: Nach Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen wir diese innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Möglicherweise müssen wir Sie kontaktieren, um Einzelheiten zu klären oder zusätzliche Informationen anzufordern.

3. Untersuchung: Ihre Beschwerde wird von einem engagierten Mitglied unseres Teams gründlich untersucht, das auf eine faire und angemessene Lösung hinarbeitet. Wir sind bestrebt, alle Beschwerden innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu lösen, in der Regel innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde.

4. Lösung: Wir teilen Ihnen das Ergebnis Ihrer Beschwerde und etwaige Lösungsvorschläge schriftlich mit. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, ergreifen wir die erforderlichen Maßnahmen, um das Problem zu beheben. Wenn wir der Meinung sind, dass die Beschwerde nicht berechtigt ist, werden wir Ihnen unseren Standpunkt ausführlich darlegen.

5. Eskalation: Wenn Sie mit dem Ergebnis Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie eine Eskalation an eine höhere Ebene innerhalb unseres Unternehmens beantragen. Wenn Sie nach der Eskalation immer noch unzufrieden sind, empfehlen wir Ihnen, den Rat eines externen Mediators oder einer zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen.

6. Dokumentation: Wir dokumentieren Ihre Beschwerde und den Lösungsprozess. Dies hilft uns, unsere Dienste zu verbessern und ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden.

Ihr Feedback ist für uns von unschätzbarem Wert und wir nehmen jede Beschwerde ernst. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen eine Beschwerde darstellt, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir sind für Sie da, damit Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage und unseren Leistungen zufrieden sind.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen unsere aktuellen Praktiken und Richtlinien dar Voltmax. Wir sind uns jedoch bewusst, dass im Laufe der Zeit Änderungen erforderlich sein können, um neuen Branchenstandards, Vorschriften oder Geschäftspraktiken Rechnung zu tragen.

1. Aktualisierungen und Änderungen: Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren oder zu ändern. Solche Änderungen können unter anderem Anpassungen unserer Installationsverfahren, Garantiebedingungen, Preise und Datenschutzpraktiken umfassen.

2. Benachrichtigung: Wenn wir wesentliche Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, benachrichtigen wir Sie über geeignete Kanäle, beispielsweise per E-Mail oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung auf unserer Website. Das Datum des Inkrafttretens etwaiger Änderungen wird in der Benachrichtigung angegeben.

3. Akzeptanz von Änderungen: Wenn Sie unsere Dienste weiterhin nutzen, nachdem Sie über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert wurden, gilt dies als Ihre Akzeptanz dieser Änderungen. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, die Nutzung unserer Dienste einzustellen.

4. Bestehende Verträge: Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ohne die gegenseitige Zustimmung beider Parteien keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Für alle vor den Änderungen in Kraft befindlichen Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags gültig waren.

5. Überprüfung: Wir empfehlen Ihnen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen, um über unsere Praktiken und Richtlinien auf dem Laufenden zu bleiben.

Unser Ziel bei der Aktualisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, unsere Dienstleistungen stets zu verbessern und eine faire und transparente Beziehung zu unseren Kunden sicherzustellen. Ihr Feedback und Ihre Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind uns jederzeit willkommen. Bitte zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, wenn Sie Bedenken haben oder weitere Erläuterungen benötigen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Voltmax unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind gemäß den Gesetzen des Landes auszulegen, in dem Voltmax ist registriert und tätig.

1. Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Verletzung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte des Landes, in dem Voltmax ist registriert und tätig.

2. Geltendes Recht: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihr Gegenstand und ihre Ausgestaltung unterliegen dem Recht des Landes, in dem Voltmax registriert ist und tätig ist. Sie und wir stimmen beide zu, dass die Gerichte dieses Landes die ausschließliche Zuständigkeit haben.

3. Einhaltung: Sie verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Dienste einzuhalten. Sie müssen außerdem alle spezifischen Gesetze in Bezug auf die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen in Ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich einhalten.

4. Rechtsberatung: Wir empfehlen Ihnen, eine unabhängige Rechtsberatung einzuholen, wenn Sie Fragen oder Bedenken zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, insbesondere in Bezug darauf, wie diese durch lokale Gesetze und Vorschriften beeinflusst werden könnten.

5. Salvatorische Klausel: Wird eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde mit zuständiger Gerichtsbarkeit für ungültig, nicht durchsetzbar oder gesetzeswidrig befunden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder gesetzeswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder gesetzeskonform wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit der Mindeständerung, die erforderlich ist, um sie gesetzeskonform, gültig und durchsetzbar zu machen.

Bitte beachten Sie, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Verbraucherrechte einschränken, die Ihnen möglicherweise nach den Gesetzen Ihres Landes zustehen und auf die nicht durch Vertrag verzichtet werden kann.

13. Höhere Gewalt

Im Falle von Umständen, die außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegen (sogenannte Ereignisse höherer Gewalt), haftet die betroffene Partei nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Definition: Als Ereignisse höherer Gewalt gelten Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, innere Unruhen, Terrorismus, Streiks, Arbeitskonflikte, Regierungshandlungen, Betriebs- oder Maschinenausfälle oder Mangel bzw. Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus natürlichen Quellen.

2. Benachrichtigung: Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich. Die Benachrichtigung enthält Einzelheiten zum Fall höherer Gewalt, dessen voraussichtliche Dauer und die davon betroffenen Verpflichtungen.

3. Aussetzung der Verpflichtungen: Die Verpflichtungen der von einem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Partei werden für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Wenn das Ereignis die Erfüllung des Vertrags erheblich beeinträchtigt, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

4. Wiederaufnahme: Sobald das Ereignis höherer Gewalt beendet ist, wird die betroffene Partei ihre Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so bald wie möglich wieder aufnehmen und die andere Partei über diese Wiederaufnahme informieren.

Wir bei Voltmax Wir verstehen, dass unerwartete Ereignisse eintreten können. Unter solchen Umständen liegt unser Fokus darauf, unsere Dienste sicher und effizient wieder aufzunehmen und gleichzeitig eine offene und klare Kommunikation mit unseren Kunden aufrechtzuerhalten.

14. Kündigung und Folgen der Kündigung

Es kann Situationen geben, in denen es notwendig wird, diesen Vertrag zu kündigen. Hier sind die Bedingungen und Folgen einer solchen Kündigung:

1. Kündigung durch den Kunden: Sie können diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an Voltmax. Allerdings können je nach Projektstadium Stornierungsgebühren anfallen, wie in Abschnitt 6 (Zahlung, Stornierung und Rückerstattungen) beschrieben.

2. Kündigung durch Voltmax: Wir behalten uns das Recht vor, diesen Vertrag unter bestimmten Umständen zu kündigen, beispielsweise bei Nichtzahlung, Nichterteilung notwendiger Zugriffsrechte oder Genehmigungen oder bei Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In solchen Fällen werden wir Ihnen eine schriftliche Kündigungsmitteilung und eine Erklärung der Kündigungsgründe zukommen lassen.

3. Höhere Gewalt: Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, wie in Klausel 14 beschrieben, kann jede Partei den Vertrag kündigen, wenn das Ereignis die Erfüllung des Vertrags erheblich beeinträchtigt.

4. Folgen der Kündigung: Mit der Kündigung dieses Vertrages werden sämtliche ausstehenden Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar. Voltmax wird alle weiteren Arbeiten und Dienstleistungen einstellen. Eine geleistete Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, außer in Fällen, in denen Voltmax gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

5. Fortbestand bestimmter Bestimmungen: Einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch nach der Beendigung dieses Vertrags bestehen, darunter insbesondere Bestimmungen zu Datenschutz und Privatsphäre (Klausel 10), Beschwerden und Streitbeilegung (Klausel 11) sowie Gerichtsbarkeit und geltendes Recht (Klausel 13).

6. Schlussrechnung: Nach der Kündigung wird eine Schlussrechnung erstellt, in der alle angefallenen Kosten, geleisteten Zahlungen und fälligen Beträge aufgeführt sind. Diese Schlussrechnung wird Ihnen zur Verfügung gestellt und die Zahlung ist innerhalb einer bestimmten Frist fällig.

Die Kündigung dieses Vertrages ist das letzte Mittel, und wir Voltmax sind bestrebt, Probleme und Streitigkeiten nach Möglichkeit zu lösen, um dieses Ergebnis zu vermeiden. Wenn Sie Bedenken haben oder sich Ihre Umstände ändern, empfehlen wir Ihnen, sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

15. Kontaktinformationen

Wenn Sie Fragen, Bedenken oder Wünsche bezüglich unserer Dienstleistungen, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines anderen Aspekts Ihrer Beziehung zu Voltmax, erreichen Sie uns bitte unter den folgenden Kontaktdaten:

Voltmax Sarl Address: 7 Pl. de l’Indépendance,
4418 Soleuvre, Luxembourg
E-Mail: info@Voltmax.lu
Phone: 00352 26 33 86
Öffnungszeiten: 9.00 - 18.00 Uhr

1. Anfragen und Wünsche: Wir stehen Ihnen für alle Ihre Anfragen und Wünsche zur Verfügung. Ganz gleich, ob Sie Erläuterungen zu unseren Dienstleistungen, Hilfe bei technischen Problemen oder Fragen zur Abrechnung benötigen, unser Team ist bereit, Ihnen zu helfen.

2. Beschwerden: Wenn Sie eine Beschwerde haben, finden Sie Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren in Abschnitt 11 (Beschwerden und Streitbeilegung).

3. Datenanfragen: Wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, diese korrigieren oder löschen möchten, finden Sie Informationen zur Vorgehensweise in Abschnitt 10 (Datenschutz und Privatsphäre).

4. Notfallkontakt: Für Notfälle oder dringende Probleme mit Ihrer Photovoltaikanlage haben wir eine spezielle Hotline für sofortige Hilfe eingerichtet. Diese Nummer finden Sie in Ihrem Kundenhandbuch.

Wir sind bestrebt, alle Mitteilungen so schnell wie möglich innerhalb unserer angegebenen Geschäftszeiten zu beantworten. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie eine reibungslose und zufriedenstellende Erfahrung mit Voltmax. Wir schätzen Ihr Vertrauen in uns und freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden.

16. Allgemeine Bestimmungen

Diese Klausel enthält zusätzliche Bestimmungen, um Klarheit und gegenseitiges Verständnis zwischen Ihnen und Voltmax.

1. Gesamte Vereinbarung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit Ihrem unterzeichneten Angebot und allen anderen hierin genannten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Voltmaxund ersetzen alle vorherigen Diskussionen, Vereinbarungen oder Absprachen.

2. Abtretung: Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht übertragen oder abtreten. Voltmax kann seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an qualifizierte Dritte übertragen oder untervergeben, dies entbindet jedoch nicht Voltmax seiner Verantwortlichkeiten Ihnen gegenüber im Rahmen dieser Vereinbarung.

3. Verzicht: Jede Verzögerung oder Unterlassung durch Voltmax zur Durchsetzung von Rechten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht als Verzicht auf diese Rechte auszulegen. Jeder Verzicht muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sein.

4. Mitteilungen: Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail, Post oder persönlich an die in dieser Vereinbarung angegebenen Adressen zugestellt werden.

5. Dritte: Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Rechte oder Pflichten zugunsten anderer Personen als Ihnen und Voltmax.

6. Überschriften: Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der hierin enthaltenen Inhalte.

7. Sprache: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in englischer Sprache vorgelegt. Im Falle einer Übersetzung ist die englische Version maßgebend.

Vielen Dank, dass Sie sich für Voltmax entschieden haben. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Möglichkeit, Ihnen unser hochwertiges Photovoltaiksystem anbieten zu können.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Verkauf, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Wärmepumpen

Auftragnehmer: VOLTMAX Sarl, 7 Place de l’Indépendance, L-4418 Soleuvre, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Registre de commerce et des sociétés unter der Nummer B270450, Zulassungsnummern 10153228/2 und 10153228/3, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer LU34874947.

Kontakt: info@voltmax.lu, tel. +352 691 986 312.

Bei diesem Dokument handelt es sich um eine kombinierte Standardvertragsvorlage. Teil I gilt für alle Kunden, Teil II gilt ausschließlich für Verbraucher und Teil III gilt ausschließlich für Geschäftskunden. Die individuelle Vereinbarung und das Angebot haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

TEIL I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

§ 1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Vertragsunterlagen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Planung, den Verkauf, die Lieferung, die Installation, die Inbetriebnahme und die Wartung von Wärmepumpen sowie der vereinbarten Geräte, Materialien und Installationskomponenten („Anlage“) durch VOLTMAX Sarl („VOLTMAX“ oder „Auftragnehmer“).
  2. Die AGB gelten für Verträge, die der Auftragnehmer mit Verbrauchern und Unternehmen abschließt, im Folgenden gemeinsam als „Kunden“ und einzeln als „Kunde“ oder „Käufer“ bezeichnet.
  3. „Verbraucher“ bezeichnet eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit stehen, gemäß der Definition in Artikel L.010-1 des luxemburgischen Verbrauchergesetzbuchs (Code de la consommation).
  4. „Unternehmer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder öffentliche Einrichtung handelt, die – auch durch eine in ihrem Namen oder auf ihre Rechnung handelnde Person – zu Zwecken handelt, die im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit stehen.
  5. „Vertrag“ bezeichnet eine individuell ausgehandelte Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
  6. „Angebot“ bezeichnet ein Dokument, in dem insbesondere der Leistungsumfang, die Ausrüstung, die Materialien, die technischen Spezifikationen, der Preis und der Standort der Anlage festgelegt sind.
  7. Die im Vertrag aufgeführten Dokumente sind integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Im Falle von Widersprüchen haben folgende Dokumente in der nachstehenden Reihenfolge Vorrang: (1) die spezifischen Bestimmungen des Vertrags, einschließlich des Preises und des Zahlungsplans; (2) das Angebot; (3) die AGB. Sonstige technische Dokumente sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich in den Vertrag oder das Angebot aufgenommen wurden; ihre Stellung in der Rangfolge ist im Vertrag oder im Angebot festgelegt.
  8. Einzelvereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor den AGB. Jede Änderung des Umfangs, des Preises oder der Frist bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung beider Parteien, es sei denn, der Vertrag oder zwingende gesetzliche Bestimmungen schreiben eine bestimmte Form vor.
  9. Bestimmungen, die als ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Geschäftskunden geltend gekennzeichnet sind, gelten nur für die jeweils angegebene Kundengruppe. Teil III der AGB gilt nicht für Verbraucher.
  10. Bei Zweifeln hinsichtlich des Status eines Kunden ist der tatsächliche Zweck des Vertragsabschlusses maßgebend. Die Erklärung eines Kunden, dass er als Unternehmer handelt, entzieht ihm nicht den Verbraucherschutz, wenn er nach zwingenden Rechtsvorschriften als Verbraucher handelt.
  11. Alternative Vertragsvorlagen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die Vorrangigkeit individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien bleibt davon unberührt.

§ 2. Vorvertragliche Informationen und Vertragsabschluss

  1. Preislisten, Anzeigen, Kataloge, Inhalte der Website und sonstige allgemeine Unterlagen des Auftragnehmers stellen kein verbindliches Angebot dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  2. Der Auftragnehmer kann auf der Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen und gegebenenfalls einer Besichtigung der Immobilie vor Ort einen vorläufigen Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellen. Ein vorläufiger Kostenvoranschlag ist nicht verbindlich, es sei denn, er wurde in das Angebot oder den Vertrag aufgenommen.
  3. Der Vertrag kommt in der im Vertragstext festgelegten Weise zustande, insbesondere durch die Unterschriften beider Parteien oder durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, die vom Auftragnehmer auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt wird. Die bloße Einreichung einer Anfrage, eines vorläufigen Kostenvoranschlags oder eines unbestätigten Auftrags stellt keinen Vertragsabschluss dar.
  4. Der Auftragnehmer hat vor Abschluss des Vertrags die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bereitzustellen. Im Verhältnis zum Verbraucher sind die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereitgestellten vorvertraglichen Informationen Bestandteil des Vertrags und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Parteien geändert werden.
  5. Der Vertrag kann in Polnisch, Französisch, Deutsch oder Englisch geschlossen werden. Werden mehrere Sprachfassungen erstellt, legen die Parteien im Vertrag fest, welche Fassung maßgebend ist, vorbehaltlich der Bestimmungen zur Klarheit und Verständlichkeit von Vertragsbedingungen für Verbraucherverträge.
  6. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für den Kunden verbindlich, wenn sie ihm vor Vertragsabschluss in einer Weise zur Verfügung gestellt wurden, die es ihm ermöglicht, sie einzusehen und auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern. Nachträgliche Aktualisierungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern einen bereits geschlossenen Vertrag nicht, es sei denn, es liegt eine Rechtsgrundlage und die ausdrückliche Zustimmung der Parteien vor.

§ 3. Leistungsumfang, Auswahl der Ausrüstung und der Subunternehmer

  1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen im im Vertrag und im Angebot festgelegten Umfang unter Beachtung der geltenden Vorschriften, der Regeln der Technik, der einschlägigen Normen und der Herstelleranweisungen.
  2. Der Preisumfang umfasst ausschließlich die im Vertrag oder im Angebot ausdrücklich genannten Ausrüstungen, Materialien und Arbeiten. Ausschlüsse vom Leistungsumfang, insbesondere hinsichtlich Elektroinstallationen, Fundamentarbeiten, Entwässerung, Belüftung, Internetanschluss sowie Ausbau- und Sanierungsarbeiten, sind im Angebot und – ergänzend – in den AGB festgelegt.
  3. Der Auftragnehmer ist für die ordnungsgemäße Auswahl und Planung der Anlage im vereinbarten Umfang verantwortlich, und zwar auf der Grundlage von Informationen, Unterlagen und Objektbedingungen, die dem Auftragnehmer bekannt waren oder die er bei Anwendung der gebotenen fachlichen Sorgfalt hätte erkennen müssen.
  4. Der Auftragnehmer kann einen Teil der Leistungen an entsprechend qualifizierte Subunternehmer übertragen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber für deren Handlungen und Unterlassungen in dem nach geltendem Recht erforderlichen Umfang haftbar.
  5. Teillieferungen und eine stufenweise Ausführung der Arbeiten sind zulässig, sofern dies durch den Projektverlauf objektiv gerechtfertigt ist, dem Auftraggeber keine nicht vereinbarten Mehrkosten entstehen und die berechtigten Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
  6. Ein Liefer- oder Installationstermin, der vor dem vereinbarten Termin liegt, bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die bloße Mitteilung eines vorgeschlagenen früheren Termins verpflichtet den Auftraggeber nicht, diesen anzunehmen.

§ 4. Mitwirkung des Auftraggebers und bauliche Voraussetzungen

  1. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer und dessen Subunternehmern innerhalb der vereinbarten Fristen einen sicheren Zugang zum Grundstück und zum Aufstellungsort, die Möglichkeit zum Entladen von Materialien, ausreichenden Arbeitsraum sowie Zugang zu Strom, Wasser und anderen für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Versorgungsleistungen zu gewähren, sofern der Vertrag oder das Angebot nichts anderes vorsieht.
  2. Der Auftraggeber hat nach bestem Wissen und Gewissen vollständige Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die für die Planung, Installation und Inbetriebnahme der Anlage relevant sind, insbesondere hinsichtlich der Gebäudestruktur, bestehender Anlagen, Eigentumsverhältnisse, erforderlicher Genehmigungen sowie bekannter Mängel oder technischer Einschränkungen.
  3. Der Auftraggeber hat einen vorbereiteten, zugänglichen und sicheren Installationsort gemäß den Anforderungen des Angebots bereitzustellen. Sind solche Arbeiten nicht im Angebot enthalten, umfassen die Verpflichtungen des Auftraggebers insbesondere die Errichtung der erforderlichen Fundamente oder Unterbauten, die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen elektrischen Verkabelung, Belüftung, Entwässerung und eines Internetzugangs sowie die Durchführung von Ausbau- und Wiederherstellungsarbeiten.
  4. Der Kunde hat die gelieferten und noch nicht installierten Geräte gemäß den Anweisungen des Auftragnehmers zu schützen, darf keine Verpackungen öffnen, bei denen die Sicherheitsmaßnahmen des Herstellers gewahrt bleiben müssen, und darf die Geräte vor der Installation nicht manipulieren. Diese Bestimmung bewirkt keine vorzeitige Gefahrübergabe an den Verbraucher, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Verhindert oder behindert mangelnde Mitwirkung die Leistungserbringung erheblich, kann der Auftragnehmer – nach Benachrichtigung des Auftraggebers und, soweit möglich, nach Setzung einer angemessenen Frist – die Arbeiten im erforderlichen Umfang aussetzen. Die Leistungsfrist verlängert sich um die Dauer des nachgewiesenen Hindernisses und der objektiv erforderlichen Neuorganisation der Arbeiten.
  6. Der Auftraggeber haftet für nachgewiesene und objektiv erforderliche Mehrkosten, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflicht stehen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber, soweit möglich, vor Entstehung der Kosten über die voraussichtlichen Kosten zu unterrichten. Entgeltpflichtige Mehrarbeiten richten sich nach § 5.
  7. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf fehlende Informationen berufen, wenn er bei Anwendung der gebotenen fachlichen Sorgfalt das Fehlen von Informationen, Ungenauigkeiten oder technische Risiken hätte bemerken müssen und es versäumt hat, den Auftraggeber darauf hinzuweisen.

§ 5. Mehrarbeit und technische Änderungen

  1. Erfordern für die ordnungsgemäße Ausführung der Installation Arbeiten, Materialien oder Ausrüstung, die nicht im Angebot enthalten sind, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über den Grund, den Umfang, den Preis und die Auswirkungen auf den Fertigstellungstermin zu informieren.
  2. Jede kostenpflichtige Mehrarbeit oder Preiserhöhung bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Das Ausbleiben einer Antwort des Auftraggebers gilt nicht als Zustimmung.
  3. Bis der Auftraggeber eine Entscheidung trifft oder die erforderlichen Arbeiten durchführt, kann der Auftragnehmer die Leistung insoweit aussetzen, als eine Fortsetzung der Arbeiten unmöglich, rechtswidrig, gefährlich oder wirtschaftlich unzumutbar wäre.
  4. Nimmt der Auftraggeber objektiv notwendige Mehrarbeiten nicht an und ist die Vertragserfüllung ohne diese Arbeiten dauerhaft unmöglich, so kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils kündigen. Die Parteien rechnen ordnungsgemäß erbrachte Leistungen, gelieferte Waren und nachgewiesene Kosten gemäß geltendem Recht ab.
  5. Der Auftragnehmer darf eine geringfügige technische Änderung ohne zusätzliche Zustimmung nur dann vornehmen, wenn sie objektiv gerechtfertigt ist, die Lösung gleichwertig oder besser ist, die vereinbarten Spezifikationen nicht beeinträchtigt, den Preis nicht erhöht und das Erscheinungsbild oder die Nutzung der Sache nicht wesentlich beeinträchtigt.
  6. Andere technische Änderungen, insbesondere eine Änderung des Herstellers oder Modells eines Geräts, wesentlicher Parameter, des Aussehens, des Aufstellungsorts oder der Funktionalität, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers.

§ 6. Fristen, Hindernisse und höhere Gewalt

  1. Die Bedingungen für den Baubeginn und der Fertigstellungstermin sind im Vertrag festgelegt. Hängt der Baubeginn von einer Vorauszahlung, von Unterlagen, Genehmigungen, Zulassungen oder der Vorbereitung der Baustelle ab, beginnt die Frist mit der gleichzeitigen Erfüllung der im jeweiligen Fall geltenden Bedingungen.
  2. Die Fertigstellungsfrist verlängert sich um die nachgewiesene Dauer eines Hindernisses, das außerhalb der Kontrolle des Auftragnehmers liegt, sowie um den objektiv erforderlichen Zeitraum für die Neuorganisation der Arbeiten, sofern der Auftragnehmer das Hindernis oder dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen fachlichen Sorgfalt nicht hätte vermeiden können.
  3. Zu solchen Hindernissen zählen insbesondere höhere Gewalt, Maßnahmen einer staatlichen Behörde, Wetterbedingungen, die eine sichere Ausführung der Arbeiten verhindern, unvorhersehbare Lieferunterbrechungen, mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers oder die Notwendigkeit, zuvor nicht vereinbarte Mehrarbeiten auszuführen. Gewöhnliche Geschäftsrisiken, Personalmangel oder typische Lieferverzögerungen stellen für sich genommen keinen Grund für eine Fristverlängerung dar.
  4. Die von der Behinderung betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über Art, voraussichtliche Dauer und Auswirkungen auf die Leistung zu unterrichten. Der Auftragnehmer hat einen aktualisierten voraussichtlichen Fertigstellungstermin anzugeben und alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen der Behinderung zu mildern.
  5. Ist das Hindernis dauerhafter Natur oder verhindert es die Erfüllung für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen, kann jede Partei den Vertrag hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils kündigen. Dies schränkt die dem Auftraggeber zustehenden Rechte aufgrund von Verzug, Unmöglichkeit der Erfüllung oder zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht ein.
  6. Im Falle einer Kündigung des Vertrags haben die Parteien die Abrechnung für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und gelieferte Waren vorzunehmen. Der Auftragnehmer hat die auf den nicht erfüllten Teil entfallenden Zahlungen unter Berücksichtigung gesetzlich zulässiger Gegenansprüche zurückzuerstatten.

§ 7. Preis, Rechnungen und Zahlungen

  1. Der Preis, der Mehrwertsteuersatz, der Zahlungsplan, erforderliche Vorauszahlungen und die Bankverbindung sind im Vertrag festgelegt. Im Falle von Widersprüchen haben die einzelnen Bestimmungen des Vertrags Vorrang.
  2. Sofern nicht anders angegeben, sind die Preise für Verbraucher Bruttopreise einschließlich Mehrwertsteuer und anderer dem Auftragnehmer bekannter gesetzlicher Abgaben. Preise für Geschäftskunden können netto angegeben werden, sofern dies ausdrücklich vermerkt ist.
  3. Rechnungen und Abrechnungsunterlagen können elektronisch an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse versandt werden, sofern dies mit dem Vertrag und dem geltenden Recht vereinbar ist.
  4. Im Falle eines Zahlungsverzugs kann der Auftragnehmer nach Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen gesetzliche Verzugszinsen sowie gesetzlich zulässige und nachgewiesene Inkassokosten verlangen. Besondere Regelungen für Verbraucher sind in § 16, für Geschäftskunden in § 20 festgelegt.
  5. Zahlt der Kunde eine Vorauszahlung oder eine andere für den Übergang zur nächsten Phase erforderliche Zahlung nicht, kann der Auftragnehmer – nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist – die Leistung im erforderlichen Umfang aussetzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftragnehmer die gesetzlich vorgesehenen Rechte ausüben, einschließlich der Kündigung des Vertrags, sofern die Vertragsverletzung wesentlich ist.

§ 8. Lieferung, Gefahrübergang und Eigentumsvorbehalt

  1. Zeitpunkt und Ort der Lieferung sind im Vertrag oder durch gegenseitige Vereinbarung der Parteien festzulegen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware innerhalb des vereinbarten Zeitraums sicher entladen und abgenommen werden kann.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Beschädigung der Ausrüstung geht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf den Kunden über. Im Falle eines Verbrauchers erfolgt dies in der Regel mit der physischen Inbesitznahme der Ware durch den Verbraucher oder durch einen vom Verbraucher benannten Dritten (mit Ausnahme des Frachtführers), vorbehaltlich gesetzlich vorgesehener Ausnahmen.
  3. Die gelieferten Geräte und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Preises Eigentum des Auftragnehmers, soweit der Eigentumsvorbehalt nach dem Gesetz wirksam ist.
  4. Der Eigentumsvorbehalt berührt nicht die Folgen der dauerhaften Einbeziehung von Geräten oder Materialien in eine Immobilie oder die zwingenden Rechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber darf über unbezahlte und nicht installierte Geräte nicht in einer Weise verfügen, die die Rechte des Auftragnehmers verletzt.
  5. Kann die Lieferung aus Gründen, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind, nicht angenommen werden, vereinbaren die Parteien einen neuen Liefertermin und eine sichere Lagerungsmöglichkeit. Dem Auftraggeber können zusätzliche Kosten nur insoweit in Rechnung gestellt werden, als sie belegt, objektiv erforderlich und rechtlich zulässig sind.

§ 9. Installation, Inbetriebnahme, Dokumentation und Abnahme

  1. Der Auftragnehmer hat die Installation und Inbetriebnahme vertragsgemäß durchzuführen, die entsprechenden Prüfungen vorzunehmen und die Anlage zur Abnahme vorzulegen.
  2. Der Auftraggeber hat die Abnahme zum vereinbarten Termin vorzunehmen. Die Parteien unterzeichnen das Abnahmeprotokoll vorbehaltlos oder halten darin etwaige konkrete Vorbehalte, sichtbare Mängel und die angemessene Frist für deren Beseitigung fest.
  3. Geringfügige Mängel, die die Sicherheit, die wesentliche Funktionsfähigkeit, den bestimmungsgemäßen Gebrauch oder die vereinbarten grundlegenden technischen Parameter nicht beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, sofern zwingende Vorschriften nichts anderes vorsehen.
  4. Versäumt es der Auftraggeber, die Abnahme ohne triftigen Grund vorzunehmen, setzt der Auftragnehmer eine neue, angemessene Frist. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftragnehmer ein einseitiges Protokoll zusammen mit einer fotografischen und technischen Dokumentation erstellen. Diese dienen als Nachweis für den Zustand und den Umfang der Arbeiten, entziehen dem Auftraggeber jedoch weder seine Rechte noch ersetzen sie automatisch die Abnahme, es sei denn, die Voraussetzungen des § 21 sind gegenüber dem Auftragnehmer erfüllt.
  5. Der Auftragnehmer hat die vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen bereitzustellen, insbesondere Bedienungsanleitungen, grundlegende technische Dokumentation und gewerbliche Gewährleistungsunterlagen, sofern eine Gewährleistung gewährt wurde.
  6. Die Abnahme, Inbetriebnahme, Zahlung oder Inbetriebnahme führen nicht zum Verlust von Rechten hinsichtlich Mängeln, die zum Zeitpunkt der Abnahme vernünftigerweise nicht festgestellt werden konnten, noch von Rechten, die nicht wirksam ausgeschlossen werden können.

§ 10. Bestehende Anlagen und Sicherheit

  1. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine umfassende Überprüfung, Reparatur oder Modernisierung bestehender Anlagen und Bauteile durchzuführen, es sei denn, solche Tätigkeiten sind im Vertrag vorgesehen oder gehören zur erforderlichen fachlichen Sorgfalt im Rahmen der vereinbarten Arbeiten.
  2. Werden Mängel an bestehenden Anlagen, Bauwerken oder Anschlüssen festgestellt, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber über das festgestellte Risiko zu informieren und kann die Arbeiten in dem Umfang aussetzen, der zur Gewährleistung der Sicherheit und der ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich ist.
  3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf einen Mangel an einer bestehenden Anlage, einem bestehenden Bauwerk oder einer bestehenden Verbindung oder auf vom Auftraggeber bereitgestellte unrichtige Informationen zurückzuführen sind, sofern der Auftragnehmer diese Umstände bei Anwendung der gebotenen fachlichen Sorgfalt nicht hätte erkennen können und den Schaden weder verursacht noch dazu beigetragen hat.
  4. Der Kunde darf die Installation nicht eigenmächtig beeinträchtigen oder eine Person ohne die erforderlichen Qualifikationen mit der Durchführung solcher Arbeiten beauftragen, wenn dies die Sicherheit, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften oder die Bedingungen des Herstellers gefährden könnte. Dies schränkt weder das Recht des Kunden ein, einen anderen qualifizierten Dienstleister zu beauftragen, noch seine gesetzlichen Rechte.

§ 11. Genehmigungen, Mehrwertsteuer und Fördermittel

  1. Die Aufteilung der Verantwortlichkeiten hinsichtlich Genehmigungen, Anmeldungen, Eigentümerzustimmungen, ermäßigter Mehrwertsteuersätze und Fördermittel ist im Vertrag und im Angebot festgelegt.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, hat der Auftraggeber die Zustimmungen der Eigentümer in eigenem Namen einzuholen und Anträge auf Genehmigungen und Fördermittel zu stellen, während der Auftragnehmer die in seinem Besitz befindlichen technischen Unterlagen zur Verfügung stellt und die ausdrücklich vereinbarte Unterstützung gewährleistet.
  3. Sind für die Anwendung eines ermäßigten Mehrwertsteuersatzes Unterlagen oder ein behördlicher Bescheid erforderlich, hat der Auftraggeber die erforderlichen Daten, Unterlagen und Unterschriften bereitzustellen. Der Bruttopreis wird zu dem letztendlich geltenden Satz abgerechnet; eine Änderung, die ausschließlich auf den Mehrwertsteuersatz zurückzuführen ist, hat keinen Einfluss auf den vereinbarten Nettopreis.
  4. Angaben zur Möglichkeit der Fördermittelbeschaffung dienen lediglich zu Informations- oder Schätzungszwecken, es sei denn, der Auftragnehmer hat eine ausdrückliche, gesonderte Garantie abgegeben. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Entscheidung der Behörde, die Höhe oder den Zeitpunkt der Zahlung, es sei denn, die Nichtgewährung der Fördermittel resultiert aus einer schuldhaften Verletzung der vereinbarten Verpflichtungen des Auftragnehmers.
  5. Das Ausbleiben der Finanzierung oder eine Zahlungsverzögerung entbindet die Parteien nicht von ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Preises, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  6. Wurde die erforderliche Genehmigung nicht erteilt, kann der Auftragnehmer die Leistung aussetzen. Im Falle einer dauerhaften Unmöglichkeit der Leistung haben die Parteien die Abrechnung für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen und angemessene, nachgewiesene Kosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmen.

§ 12. Leistungsanfragen und Reklamationen

  1. Anfragen bezüglich der Leistung, Mängel, Nichtkonformität, Gewährleistung oder des Kundendienstes können an die Postanschrift des Auftragnehmers oder an info@voltmax.lu gerichtet werden, sofern in der Vereinbarung oder der Gewährleistungserklärung kein anderer Kanal angegeben ist.
  2. Die Meldung sollte, soweit möglich, die Vertragsnummer, Angaben zur Installation, eine Beschreibung des Problems, das Datum der Feststellung sowie gegebenenfalls verfügbare Fotos oder Messwerte enthalten. Das Fehlen dieser Angaben führt nicht zum Verlust gesetzlicher Rechte, sofern der Vertrag und das Problem identifiziert werden können.
  3. Der Kunde hat eine angemessene Diagnose sowie die Durchführung notwendiger Abhilfemaßnahmen zu ermöglichen. In Notfällen hat der Kunde unter Berücksichtigung der Sicherheit und der Gebrauchsanweisung des Geräts angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen.
  4. Der Auftragnehmer bestätigt den Eingang der Meldung und informiert den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über die nächsten Schritte. Die spezifischen Rechte des Verbrauchers sind in § 15 geregelt.
  5. Kostenpflichtige Wartungsleistungen, die nicht unter die gesetzliche Gewährleistung oder eine kommerzielle Garantie fallen, bedürfen der vorherigen Mitteilung des Preises oder der Berechnungsmethode sowie der Zustimmung des Kunden.

§ 13. Dokumentation, Rechte an geistigem Eigentum, Fotos und Daten

  1. Die geistigen Eigentumsrechte an den Studien, Zeichnungen, Berechnungen und Unterlagen des Auftragnehmers verbleiben beim Auftragnehmer oder dem jeweiligen Rechteinhaber, vorbehaltlich der im Vertrag und gesetzlich festgelegten Rechte des Auftraggebers.
  2. Der Auftraggeber darf die bereitgestellte Dokumentation in dem Umfang nutzen, der zur Erfüllung des Vertrags sowie für die Nutzung, Instandhaltung, Reparatur, Renovierung, Versicherung, Finanzierung oder den Verkauf der Immobilie erforderlich ist, und darf sie zu diesem Zweck qualifizierten Servicetechnikern, Beratern, Behörden, Versicherern, Finanzierungsinstituten und späteren Eigentümern zur Verfügung stellen.
  3. Ohne die Zustimmung des Auftragnehmers darf der Auftraggeber einzelne Studien nicht zur Umsetzung eines anderen Projekts verwenden oder kommerziell verbreiten, es sei denn, dies ist gesetzlich zulässig.
  4. Der Auftragnehmer darf Fotos anfertigen und sonstige Unterlagen über den Fortschritt und den Stand der Arbeiten erstellen, soweit dies für die Erfüllung des Vertrags, die Qualitätssicherung, die Instandhaltung, den Leistungsnachweis oder die Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
  5. Die Verwendung von Fotos oder Informationen über die Anlage zu Werbe-, Referenz- oder Marketingzwecken bedarf einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung der betroffenen Person. Die Verweigerung oder der Widerruf der Einwilligung hat keinen Einfluss auf den Abschluss oder die Erfüllung des Vertrags.
  6. Personenbezogene Daten werden gemäß den bereitgestellten Informationen zur Datenverarbeitung verarbeitet. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen weder diese Informationen noch die erforderlichen Einwilligungen.

TEIL II. BESTIMMUNGEN, DIE AUSSCHLIESSLICH FÜR VERBRAUCHER GELTEN

§ 14. Vorrang des Verbraucherschutzes

  1. Keine Bestimmung des Vertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Rechte des Verbrauchers aus, die sich aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem luxemburgischen Verbrauchergesetzbuch und dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ergeben, oder schränkt diese ein.
  2. Widerspricht eine Bestimmung der AGB einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift oder stellt sie eine unzulässige Vertragsbestimmung dar, so ist sie für den Verbraucher im gesetzlich vorgesehenen Umfang unwirksam, ohne dass der übrige Vertrag davon berührt wird.
  3. Teil III gilt nicht für den Verbraucher, auch wenn er dem Verbraucher versehentlich zur Verfügung gestellt oder in einem anderen Dokument erwähnt wurde.

§ 15. Gesetzliche Konformitätsgarantie, versteckte Mängel, Installationsarbeiten und gewerbliche Gewährleistung

  1. 1. Dem Verbraucher stehen die gesetzlichen Rechte zu, die sich aus der Vertragswidrigkeit der gelieferten Waren, aus versteckten Mängeln und aus der mangelhaften Ausführung von Montagearbeiten ergeben. Diese Rechte werden durch die gewerbliche Gewährleistung des Herstellers oder des Auftragnehmers nicht eingeschränkt.
  2. Die gesetzliche Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit der Ware gilt für den durch zwingende gesetzliche Bestimmungen festgelegten Zeitraum, in der Regel zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Sie erstreckt sich auch auf eine unsachgemäße Montage, sofern die Montage Bestandteil des Vertrags war und vom Auftragnehmer oder unter dessen Verantwortung durchgeführt wurde.
  3. Im Falle einer Vertragswidrigkeit kann der Verbraucher die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe geltend machen, insbesondere verlangen, dass die Ware durch Reparatur oder Ersatz kostenlos in den vertragsgemäßen Zustand versetzt wird, sowie in den gesetzlich festgelegten Fällen eine angemessene Preisminderung oder die Kündigung des Vertrags.
  4. Die Reparatur oder der Austausch hat kostenlos, innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher zu erfolgen, wobei die Art der Ware und der Zweck, für den sie erworben wurde, zu berücksichtigen sind. Der Auftragnehmer trägt die gesetzlich vorgeschriebenen Kosten, einschließlich Arbeits-, Material-, Versand-, Transport-, Demontage- und Remontagekosten.
  5. Unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit von Waren richtet sich die Haftung für Bauarbeiten und fest mit einer Immobilie verbundene Elemente nach den einschlägigen Bestimmungen des luxemburgischen Zivilgesetzbuchs, insbesondere den Artikeln 1792 und 2270, je nachdem, ob die ausgeführten Arbeiten als „gros ouvrages“ oder „menus ouvrages“ eingestuft werden. Die entsprechende Frist beginnt gemäß den geltenden Vorschriften insbesondere mit der Abnahme des Werkes. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verkürzen keine gesetzlichen Fristen und schränken keine Haftung ein, die nicht wirksam ausgeschlossen werden kann.
  6. Normale Abnutzung stellt keinen Mangel dar. Der Auftragnehmer haftet nicht, soweit er nachweist, dass ein bestimmter Mangel oder Schaden ausschließlich durch unsachgemäßen Gebrauch, nicht den Anweisungen entsprechende unbefugte Änderungen, die Verwendung inkompatibler Komponenten oder die Unterlassung erforderlicher Wartungsarbeiten verursacht wurde und dass dies mit dem betreffenden Mangel in Zusammenhang steht.
  7. Die Inanspruchnahme eines anderen qualifizierten Dienstleisters als des Auftragnehmers führt nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Rechte. Der Auftragnehmer kann die Haftung nur insoweit ausschließen, als der Mangel durch einen solchen Eingriff verursacht wurde.
  8. Die kommerzielle Garantie ist freiwillig und unterliegt den Bestimmungen des Garantiedokuments, das dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument enthält mindestens Angaben zum Garantiegeber, zum Verfahren, zum Umfang, zur Dauer und zum räumlichen Geltungsbereich der Garantie sowie den Hinweis, dass die gesetzlichen Rechte unberührt bleiben.
  9. Das Dokument zur kommerziellen Garantie wird dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger nach seiner Wahl in Französisch, Englisch, Polnisch oder Deutsch zur Verfügung gestellt.
  10. Die Aufrechterhaltung der erweiterten kommerziellen Garantie kann rechtzeitige, kostenpflichtige Inspektionen erfordern, sofern diese Bedingung vor Gewährung der Garantie eindeutig angegeben wurde. Die Nichtdurchführung einer Inspektion schränkt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht ein, es sei denn, es besteht ein rechtlich relevanter Zusammenhang zwischen der Nichtdurchführung der Wartungsmaßnahmen und einem bestimmten Mangel.
  11. Enthält das gelieferte Gerät digitale Komponenten oder ist es mit einem digitalen Dienst verbunden, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Informationen über Aktualisierungen – einschließlich Sicherheitsaktualisierungen – zur Verfügung zu stellen oder zu übermitteln, die erforderlich sind, um die Übereinstimmung des Geräts mit dem Vertrag für den durch zwingende Vorschriften vorgeschriebenen Zeitraum aufrechtzuerhalten. Der Auftraggeber hat die bereitgestellten Aktualisierungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der Benachrichtigung über deren Verfügbarkeit und über die Folgen einer Nichtinstallation zu installieren. Die gesetzliche Haftung der zur Bereitstellung von Aktualisierungen verpflichteten Stellen bleibt hiervon unberührt.

§ 16. Zahlungsverzug des Verbrauchers

  1. Bei Zahlungsverzug des Verbrauchers kann der Auftragnehmer gesetzliche Zinsen gemäß den Bedingungen und zu dem Satz verlangen, die in den zwingenden Bestimmungen des luxemburgischen Rechts festgelegt sind. Beabsichtigt der Auftragnehmer, Zinsen zu berechnen, so hat er innerhalb eines Monats nach Abnahme der Ware, Fertigstellung der Arbeiten oder Erbringung der Dienstleistung eine Rechnung auszustellen und in dieser Rechnung ausdrücklich auf die Zinsberechnung hinzuweisen. Die Zinsen laufen ab Beginn des dritten Monats nach dem jeweiligen Ereignis, sofern zwingende Vorschriften nichts anderes vorsehen.
  2. Die Kosten der Forderungseinziehung dürfen dem Verbraucher nur in dem gesetzlich oder von einer zuständigen Behörde zugelassenen Umfang in Rechnung gestellt werden. Die für Handelsgeschäfte geltende Pauschale von 40 EUR gilt nicht für Verbraucher.
  3. Der Verbraucher kann Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht und sonstige Einreden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen. Insbesondere wird dem Verbraucher das Recht nicht entzogen, Ansprüche geltend zu machen, die unbestritten sind, rechtskräftig festgestellt wurden oder aus demselben Vertrag stammen.

§ 17. Widerrufsrecht des Verbrauchers

  1. Wurde der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen und liegt keine gesetzliche Ausnahme vor, hat der Verbraucher das gesetzliche Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
  2. Ausführliche Informationen zur Frist, zu deren Beginn, zur Abgabe der Widerrufserklärung, zur Rücksendung der Geräte, zu den Rücksendekosten, zur Abrechnung von auf Wunsch des Verbrauchers in Anspruch genommenen Dienstleistungen sowie ein Musterformular sind in den dem Vertrag als Anhang beigefügten Hinweisen enthalten. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen diese Hinweise nicht.
  3. Der Dienstleister beginnt mit der Erbringung kostenpflichtiger Dienstleistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist nur auf vorherigen ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers, der auf einem dauerhaften Datenträger übermittelt wurde, sofern ein solcher Wunsch erforderlich ist.
  4. Wenn der Verbraucher nach Beginn der auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin erbrachten Dienstleistungen wirksam vom Vertrag zurücktritt, kann von ihm eine anteilige Zahlung verlangt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und dies gesetzlich zulässig ist.
  5. Ein Antrag auf vorzeitigen Beginn der Dienstleistungen stellt keinen sofortigen Verzicht auf das gesamte Widerrufsrecht dar. Der Verlust des Widerrufsrechts hinsichtlich einer vollständig erbrachten Dienstleistung setzt voraus, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
  6. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware dürfen dem Verbraucher nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist und der Verbraucher vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß darüber informiert wurde. Eine eigenständige Demontage, die spezielle Qualifikationen erfordert, ist nicht erforderlich, wenn sie eine Gefahr oder ein Schadensrisiko darstellen würde.

§ 18. Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten

  1. Nachdem der Verbraucher zunächst eine Beschwerde beim Auftragnehmer eingereicht hat und keine gütliche Beilegung der Streitigkeit erzielt werden konnte, kann er eine außergerichtliche Beilegung beim „Service national du Médiateur de la consommation“, 6, rue du Palais de Justice, L-1841 Luxemburg, Website: www.mediateurconsommation.lu, E-Mail:info@mediateurconsommation.lu , beantragen.info@mediateurconsommation.lu .
  2. Die Teilnahme an der Mediation ist freiwillig und entzieht dem Verbraucher nicht das Recht, die Sache vor das zuständige Gericht zu bringen.
  3. Der Auftragnehmer hat den Verbraucher gemäß den geltenden Vorschriften darüber zu informieren, ob er sich zur Teilnahme an einem bestimmten Mediationsverfahren verpflichtet oder bereit ist, daran teilzunehmen.

TEIL III. BESTIMMUNGEN, DIE AUSSCHLIESSLICH FÜR UNTERNEHMEN GELTEN

§ 19. Geltungsbereich des B2B-Abschnitts und Pflichten des Unternehmens

  1. Die Bestimmungen von Teil III gelten ausschließlich für das Unternehmen. Im Falle eines Widerspruchs zu Teil I haben die Bestimmungen von Teil III in B2B-Beziehungen Vorrang.
  2. Der Unternehmer hat seine Registrierungsdaten, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung erforderlichen Angaben bereitzustellen und den gewerblichen oder beruflichen Zweck des Vertrags zu bestätigen.
  3. Das Unternehmen ist verpflichtet, die Arbeiten laufend mit anderen Auftragnehmern auf dem Grundstück abzustimmen, und ist dafür verantwortlich, dass die vorgelegten Zeitpläne, Unterlagen und Richtlinien dem tatsächlichen Stand des Projekts entsprechen.
  4. Der Auftragnehmer ist nicht an die Standard-Einkaufsformulare, Einkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers gebunden, auch wenn er diesen bei Erhalt nicht erneut widersprochen hat, es sei denn, der Auftragnehmer hat sie ausdrücklich schriftlich anerkannt.

§ 20. Zahlungen, Zinsen, Inkassokosten und Aufrechnung im Geschäftsverkehr

  1. Der Auftraggeber gerät ab dem Tag nach dem vereinbarten Zahlungstermin in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Zahlungsaufforderung bedarf, soweit dies nach dem Handelsrecht zulässig ist.
  2. Der Auftragnehmer kann die für Handelsgeschäfte geltenden gesetzlichen Zinsen, eine gesetzliche Pauschale von 40 EUR für Inkassokosten sowie angemessene, über die Pauschale hinausgehende zusätzliche Inkassokosten verlangen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  3. Das Unternehmen kann eine Forderung gegen den Auftragnehmer aufrechnen, wenn diese unbestritten ist, rechtskräftig festgestellt wurde oder aus demselben Vertrag stammt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann in Bezug auf Forderungen aus demselben Vertrag ausgeübt werden.
  4. Der Auftragnehmer kann Zahlungen zunächst auf die ältesten fälligen und zahlbaren Beträge aus der Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen und anschließend auf Kosten und Zinsen anrechnen, es sei denn, das Gesetz oder eine ausdrückliche Zweckbestimmung der Zahlung verlangt eine andere Verrechnung.
  5. Die Rüge eines Mangels berechtigt den Unternehmer nicht, den gesamten unbestrittenen Teil der Vergütung zurückzuhalten. Der einbehaltene Betrag sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der beanstandeten Leistung stehen.

§ 21. Prüfung der Lieferungen und Abnahme im B2B-Geschäft

  1. Der Unternehmer hat die gelieferten Gegenstände und die erbrachten Leistungen innerhalb einer ihrer Art angemessenen Frist zu prüfen und sichtbare Mängel unverzüglich zu rügen, unbeschadet einer nicht ausschließbaren Haftung.
  2. Nimmt der Auftraggeber nach Mitteilung der Abnahmebereitschaft die Leistung ohne triftigen Grund nicht ab, kann der Auftragnehmer eine zusätzliche Frist von mindestens 5 Werktagen setzen und dem Auftraggeber mitteilen, dass die Leistung nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist als abgenommen gilt, mit Ausnahme von Mängeln, die ausdrücklich vorbehalten wurden oder bei einer angemessenen Prüfung nicht erkennbar waren.
  3. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist gilt die Abnahme im gesetzlich zulässigen Umfang als erfolgt, sofern die Anlage im Wesentlichen fertiggestellt, sicher und für den vorgesehenen Zweck einsatzfähig ist und der Auftragnehmer ihren Zustand dokumentiert hat.
  4. L’utilisation de l’Installation dans le cadre de l’activité normale après la notification de sa mise en service peut constituer une réception tacite, si les circonstances indiquent clairement la volonté d’accepter la prestation. La simple mise en service à des fins de tests ne constitue pas une réception.
  5. Eine Teilabnahme kann für eigenständige Phasen oder Teile der Leistung erfolgen, sofern dies im Vertrag, im Zeitplan oder in einer Vereinbarung zwischen den Parteien vorgesehen ist.

§ 22. Haftung des Auftragnehmers in B2B-Beziehungen

  1. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Unternehmen nach luxemburgischem Recht, vorbehaltlich der nachstehend aufgeführten Änderungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  2. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Tod oder Körperverletzung, arglistiges Verschweigen eines Mangels, eine ausdrücklich übernommene Gewährleistung sowie für Haftungen, die nicht beschränkt werden können, einschließlich der geltenden Produkthaftung und der Haftung für Bauarbeiten.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer für Schäden, die eine unmittelbare und vorhersehbare Folge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sind, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Auftraggeber nach vernünftigem Ermessen verlassen konnte.
  4. Vorbehaltlich des Absatzes 2 haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder sonstige indirekte oder Folgeschäden, es sei denn, diese Schäden waren eine typische und vorhersehbare Folge der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.
  5. Soweit gesetzlich zulässig und vorbehaltlich Absatz 2 ist die Gesamthaftung des Auftragnehmers bei einfacher Fahrlässigkeit auf 100 % des im Vertrag festgelegten Netto-Installationspreises beschränkt.
  6. Diese Beschränkungen gelten entsprechend für die leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer des Auftragnehmers, sofern Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
  7. Der Auftragnehmer hat angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und jeden Vorfall, der zu einem Anspruch führen könnte, unverzüglich zu melden. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung wirkt sich auf die Haftung nur insoweit aus, als dadurch der Schaden vergrößert wurde.

§ 23. Mängel und Gewährleistungen im Geschäftsverkehr

  1. Die Rechte des Auftragnehmers hinsichtlich Mängeln an Geräten und Arbeiten richten sich nach luxemburgischem Recht, dem Vertrag und diesem Abschnitt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere solche über Bauarbeiten und versteckte Mängel, bleiben unberührt.
  2. In erster Linie hat der Auftragnehmer das Recht, nach vernünftigem Ermessen unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der Interessen des Auftraggebers den Mangel zu beheben oder eine Ersatzlösung bereitzustellen, sofern eine solche Behebung durchführbar und verhältnismäßig ist.
  3. Erweist sich die ordnungsgemäße Behebung des Mangels als unmöglich, wird sie verweigert, erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt sie trotz einer angemessenen Anzahl von Versuchen fehl, kann der Auftraggeber weitere gesetzlich vorgesehene Rechte geltend machen.
  4. Die gewerbliche Gewährleistung des Herstellers gilt unabhängig von der Haftung des Auftragnehmers gemäß den Bestimmungen des Gewährleistungsdokuments. Der Auftragnehmer tritt nicht als Bürge des Herstellers auf, es sei denn, er hat diese Rolle ausdrücklich übernommen.
  5. Normale Abnutzung sowie Mängel, die ausschließlich durch nicht anweisungsgemäßen Betrieb, unbefugte Eingriffe, ein inkompatibles Bauteil oder unterlassene Wartung verursacht wurden, sind dem Auftragnehmer hinsichtlich der Verursachung des betreffenden Mangels nicht anzulasten.

TEIL IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

§ 24. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Wirksamkeit der Bestimmungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vertrag unterliegen dem Recht des Großherzogtums Luxemburg.
  2. Die Rechtswahl entzieht dem Verbraucher nicht den Schutz, den die zwingenden Vorschriften des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts gewähren, sofern Kollisionsnormen deren Anwendung vorsehen.
  3. Streitigkeiten mit dem Verbraucher werden von dem Gericht entschieden, das gemäß den zwingenden Vorschriften über die Zuständigkeit und den Verbraucherschutz zuständig ist.
  4. Im Verhältnis zu Unternehmen sind – unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, Klage auch vor dem für den Geschäftssitz des Unternehmens zuständigen Gericht zu erheben – die für den Geschäftssitz des Auftragnehmers in Luxemburg örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten, sofern eine solche Gerichtsstandsvereinbarung nach geltendem Recht zulässig und wirksam ist.
  5. Erklärungen im Zusammenhang mit dem Vertrag können schriftlich, insbesondere per E-Mail, abgegeben werden, sofern der Vertrag oder das anwendbare Recht keine andere Form vorschreibt. Einzelvereinbarungen bleiben von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.
  6. Sollte sich eine einzelne Bestimmung der AGB als unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar erweisen, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht, sofern die Fortgeltung des Vertrags rechtlich möglich ist. Anstelle einer solchen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen; die rechtswidrige Klausel darf nicht in einer Weise geändert werden, die dem Verbraucherschutz zuwiderläuft.
  7. Der Auftragnehmer darf die AGB nicht einseitig mit Wirkung auf einen bereits abgeschlossenen Vertrag ändern, es sei denn, die Grundlage, der Umfang und die Bedingungen der Änderung wurden wirksam vereinbart oder sind gesetzlich vorgeschrieben. Die neue Fassung der AGB gilt für neue Verträge ab dem angegebenen Datum.
  8. Überschriften und Abschnittsbezeichnungen dienen der Übersichtlichkeit. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt die in § 1 Abs. 6 festgelegte Rangfolge.

§ 25. Inkrafttreten und Versionsangabe

  1. Die AGB gelten für Verträge, in die sie ab dem unten angegebenen Datum wirksam aufgenommen wurden.
  2. Die Fassung der AGB wird durch das auf der ersten Seite und in der Fußzeile des Dokuments angegebene Datum gekennzeichnet. Für den Vertrag gilt die im Vertrag angegebene Fassung der AGB, die dem Kunden vor Vertragsabschluss auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt wurde
  3. Gültigkeitsdatum: 1. September 2026

Kontaktieren Sie uns bezüglich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Name
Dateien per Drag & Drop ablegen Wählen Sie die hochzuladenden Dateien aus. Du kannst bis zu 3 Dateien hochladen.
Einwilligungen: