Dank der Vorfinanzierung in Luxemburg können Sie eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installieren, ohne die gesamte Investition im Voraus bezahlen zu müssen. Anstatt monatelang auf die Rückerstattung der Förderung nach Abschluss der Arbeiten zu warten, wird ein Teil der staatlichen Förderung direkt von Ihrer Schlussrechnung abgezogen.
Ihr Installateur wird dann vom Wirtschaftsministerium erstattet, was für Sie weniger Verwaltungsaufwand, eine niedrigere Anfangszahlung und einen wesentlich reibungsloseren Start Ihres Solarprojekts bedeutet.
Die Vorfinanzierung ist ein staatlicher Fördermechanismus, der Solarenergieprojekte für Privathaushalte in Luxemburg zugänglicher macht. Anstatt die vollen Kosten Ihrer Photovoltaikanlage vorzustrecken, profitieren Sie sofort von der Förderung durch eine reduzierte Endrechnung.
In der Praxis:
Sie investieren zu Beginn weniger Kapital.
Sie vermeiden komplizierten Papierkram.
und Sie erhalten schnelleren Zugang zu sauberem, selbst erzeugtem Strom.
Eine Vorfinanzierung steht Eigentümern von Wohngebäuden in Luxemburg zur Verfügung, die die Installation einer Photovoltaikanlage planen:
mit oder ohne Heimbatterie (unabhängige Batterien sind ausgeschlossen),
konzipiert für den Eigenverbrauch von Elektrizität,
mit einem Verzicht auf die garantierte Einspeisevergütung für überschüssigen Strom, der in das Netz eingespeist wird.
Nur Installateure, die offiziell zur Nutzung des Vorfinanzierungsverfahrens berechtigt sind, können den Antrag stellen. Mit der Unterzeichnung des Angebots erteilen Sie dem Installateur lediglich eine Vollmacht, die Subvention in Ihrem Namen abzuwickeln.
Der Prozess ist einfach und vollkommen transparent:
Wählen Sie einen autorisierten Installateur und erhalten Sie ein Angebot, das die Vorfinanzierungsoption beinhaltet.
Nach Abschluss der Installation stellt der Installateur die Schlussrechnung aus und zieht automatisch folgende Beträge ab:
bereits geleistete Anzahlungen (alle Zahlungen, die vor der Schlussrechnung geleistet wurden, gelten als Anzahlungen und dürfen 30 % des im unterzeichneten Angebot angegebenen Gesamtpreises inklusive Mehrwertsteuer nicht überschreiten),
die Höhe der Klimabonus Subvention.
Sie zahlen nur den Restbetrag, ohne auf eine Rückerstattung warten zu müssen.
Der Installateur reicht den Erstattungsantrag beim Ministerium ein, und Sie erhalten eine offizielle Bestätigung über die gewährte Subvention.
✔ Deutlich reduzierte Vorabinvestition
✔ Keine administrative Belastung für Hausbesitzer
✔ Schnellere Implementierung Ihres PV-Systems
✔ klare und vorhersehbare Projektkosten
Die Vorfinanzierung beseitigt eines der größten Hindernisse für die Nutzung von Solarenergie in Luxemburg und macht den Umstieg auf erneuerbare Energien einfacher denn je.
Um weiterhin für eine Vorfinanzierung in Luxemburg in Frage zu kommen:
Das Angebot des Installateurs muss vor dem 31. Dezember 2029 unterzeichnet werden.
Der Erstattungsantrag muss vor dem 31. Dezember 2031 eingereicht werden.
Diese Fristen gewährleisten, dass Ihr Antrag im Rahmen der offiziellen Vorschriften bearbeitet werden kann.
Für Angebote, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 4. März 2026 unterzeichnet wurden und für die die Schlussrechnung spätestens am 31. Dezember 2026 ausgestellt werden muss, gilt eine Übergangsphase, in der zwei Optionen zur Verfügung stehen:
das frühere Subventionssystem mit einer Subvention von 50% und einem Höchstbetrag von 1.250 €/kWc (Eigenverbrauch/Energiegemeinschaft).
ODER
Das neue Klimabonus-Subventionsprogramm, dessen vollständige Anwendung im folgenden Abschnitt „Ab dem 5. Januar 2026“ detailliert beschrieben wird.
Dieses System verwendet eine neue Berechnungsformel, die auf der installierten Leistung und gegebenenfalls der Kapazität der installierten Batterie basiert, und bietet Ihnen folgende Optionen:
Einreichung des Antrags auf Unterstützung auf dem herkömmlichen Weg bei der Umweltverwaltung
Vorfinanzierung unter Anwendung derselben neuen Berechnungsformel, vorbehaltlich der Einhaltung der Vorfinanzierungsbedingungen.
Es ist zu beachten, dass ab diesem Zeitpunkt Anlagen, die mit einer garantierten Einspeisevergütung verbunden sind, nicht mehr für eine Subvention in Frage kommen.
Schließlich sieht dieses Programm auch einen Zuschuss für die Installation einer Batterie nach der Installation einer Photovoltaikanlage vor.