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Voltmax Energy Solutions in Luxemburg

Klimabonus 511

The "KLIMABONUS 511" program is a Luxembourgish government initiative that provides financial incentives for the installation of heat pumps. The program offers a subsidy of €511 per kilowatt (kW) of installed capacity, up to a maximum of 10 kW. The subsidy is available to both individuals and businesses.

Luft-Wasser-Wärmepumpe – Heizen mit erneuerbaren Energien und Klimaschutz leisten.

Welche Voraussetzungen gelten für die Klimabonus-Förderung?

  • Die Klimabonus-Förderung gibt es nur für Heizungsanlagen in Wohngebäuden.
  • Pro Wohngebäude kann nur eines der folgenden Heizsysteme gefördert werden: Wärmepumpe, Holzheizung oder Anschluss an Fernwärme.
  • Für eine technische Anlage darf keine staatliche Förderung im Rahmen des Förderprogramms 2012 oder 2016 beantragt worden sein.
  • Gültig für Rechnungen mit Datum bis 31.12.2025.
  • Bei einem Hybridsystem müssen mindestens 70 % des jährlichen Wärmebedarfs durch die Wärmepumpe gedeckt werden.

Um mehr zu erfahren, können Sie die entsprechende Verordnung konsultieren.

Wie beantrage ich die Klimabonus-Förderung?

  • So beantragen Sie die Klimabonus-Förderung:

    • Der Förderantrag kann nach Abschluss der Installation gestellt werden.

    So beantragen Sie die Topup-Sozialförderung Klimabonus:

    • Der Antrag muss nach Erhalt des Bescheids über die Gewährung der Klimabonus-Förderung bei der Einheitlichen Anlaufstelle für Wohnbeihilfen eingereicht werden.

    Ansprechpartner für die Klimabonus-Förderung und die Topup-Sozial-Klimabonus-Förderung

    Zentrale Anlaufstelle für Wohnbeihilfen
    11, rue de Hollerich
    L-1741 Luxemburg
    Großherzogtum Luxemburg
    Mail: guichet@ml.etat.lu
    Tel: (+352) 8002 10 10

    Um meinen Klimabonus-Antrag einzureichen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

    • “Demande d’une aide dans le cadre du PAQUET BANQUE CLIMATIQUE ET LOGEMENT DURABLE – DEPA-2022 – Personne physique” or the form for “Personnes morales”
    • “Pompe à chaleur – Fiche annexe : POCH-2022”

    Weitere Informationen kann ich die entsprechende Verordnung einsehen.

    Um meinen Topup Social Klimabonus-Antrag einzureichen, fülle ich die folgenden Formulare aus:

    • « Demande en obtention d’une aide à l’assainissement énergétique (F3) »
    • « Déclaration relative à la composition de la communauté domestique L/A21 »
    • « Déclaration sur l’honneur – Aquisition A92 »

    Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung das entsprechende Gesetz.

    Die Erhöhung des Wechselbonus von 30% auf 50% der simulierten Förderung wird bis zum 31.12.2025* verlängert. Der Klimabonus-Basiszuschuss ist gültig für Rechnungen vom 01.01.2022 bis 31.12.2025*

    * Vorbehaltlich des Abschlusses der Gesetzgebungs- und Regulierungsverfahren. Ein Entwurf für eine großherzogliche Verordnung wird derzeit geprüft. Weitere Informationen finden Sie unter die Neuigkeiten der Klima-Agence.

Welche technischen Voraussetzungen müssen für die Klimabonus-Förderung erfüllt sein?

  • Nach der Installation muss ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden.
  • Einbau eines separaten oder integrierten Stromzählers in die Wärmepumpe.
  • Wärmepumpen, deren Abrechnung ab dem 1. Januar 2024 erfolgt, müssen mit einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein.
  • Nur für bestehende Gebäude: Einbau eines Pufferspeichers (Kessels) von mindestens 30 l/Wärme kWth. Ausgenommen hiervon sind Wärmepumpen und Hybrid-Wärmepumpen, die mit einem Frequenzumrichter („Inverter“) mit Drehzahl-/Leistungsmodulation ausgestattet sind.

UPDATE

Der Zuschuss von 25 % für Photovoltaikanlagen im Eigenverbrauchsbetrieb oder im Rahmen einer Energiegemeinschaft wird für eine Übergangszeit von 3 Monaten verlängert (Bestellung bis spätestens 30. September 2024). Derzeit beträgt die Förderhöhe 62,5 % der tatsächlichen Kosten, mit einer Obergrenze von 1.562,5 EUR pro Peak-kW.

Ab dem 1. Oktober 2024 wird die derzeitige Regelung für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie für Wärmepumpen und Holzkessel beibehalten, während die finanzielle Unterstützung für Photovoltaikmodule auf 50% der tatsächlichen Kosten der ab dem 1. Oktober 2024 bestellten Anlagen gesenkt wird, mit einer Obergrenze von 1.250 EUR pro kW 

All information comes from Klima Agence and you will always get the latest and most up-to-date information about available subsidies from them. Contact their representative at: https://www.klima-agence.lu