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VoltMax PHOTOVOLTAIK LUXEMBURG

Förderprogramme

Zuschüsse für den Erfolg Ihres Projekts

Die Regierung bietet Zuschüsse für den Wohnungsbau sowie eine Reihe finanzieller Maßnahmen, die darauf abzielen, die energetische Sanierung und den nachhaltigen Bau von Wohnungen zu fördern, Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien zu unterstützen, Investitionen in Photovoltaikanlagen zu fördern und Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen zu schaffen.

Neben der Regierung bieten auch Kommunen und Energieversorger zusätzliche Unterstützung, um den Erfolg Ihrer Projekte zu gewährleisten.

Klimabonus

Klimabonus: Staatliche Subventionen zur Förderung von Nachhaltigkeit, rationeller Energieverwendung und erneuerbaren Energien im Wohnungssektor

Klimabonus ist ein Subventionsprogramm, das die energieeffiziente Renovierung und den nachhaltigen Bau von Häusern fördern soll, Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien unterstützt, Investitionen in Fotovoltaik fördert und den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen unterstützt.

Entdecken Sie Klimabonus und simulieren Sie die Zuschüsse, die Sie erhalten können, um Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen und zum Klimaschutz beizutragen -> READ MORE

Einspeisetarife

Einspeisetarife für Fotovoltaikanlagen mit einer elektrischen Leistung von 30 kWp oder weniger

 
Einspeisetarif für Anlagen ab 0 kWp bis 10 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1506
20240,1417
20250,1374
Einspeisetarif für Anlagen ab 10 kWp bis 30 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1415
20240,1331
20250,1291

Und da meine Photovoltaikanlage eine Leistung von weniger als 30 kW hat, komme ich in den Genuss eines Investitionszuschusses.

Einspeisetarife für Photovoltaik-Großanlagen ohne Gründung einer Energiegenossenschaft

Einspeisetarif für Anlagen ab 30 kWp bis 100 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1194
20240,1101
20250,1057
Einspeisetarif für Anlagen ab 100 kWp über 200 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1150
20240,1060
20250,1018

Einspeisetarife für Fotovoltaikanlagen mit der Gründung einer Energiegenossenschaft

Einspeisetarif für Anlagen ab 30 kWp bis 100 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1283
20240,1182
20250,1135
Einspeisetarif für Anlagen ab 100 kWp über 200 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1239
20240,1142
20250,1096
Einspeisetarif für Anlagen ab 200 kWp über 500 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1106
20240,1019
20250,0978

Kommunale Zuschüsse

Viele Gemeinden bieten zusätzliche Zuschüsse zur Unterstützung Ihres Wohn- oder nachhaltigen Mobilitätsprojekts an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, bevor Sie Ihr Projekt in Angriff nehmen! Sie können auch die kommunalen Zuschüsse simulieren, dank unseres Beihilfe-Simulators, der auf der Website Abschnitt Klimabonus.

Elektrizitäts- und Erdgaslieferanten

Seit Januar 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Dienstleistungen an, um die Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten.

Bislang wurden zwei Förderprogramme aufgelegt. Die enoprimes-Subventionen, die von Enovos und SUDenergie ausgezahlt werden, und das Sudstroum-Subventionsprogramm.

Sie können die von den Energieversorgern vorgeschlagenen Subventionsbeträge mit unserem Subventionssimulator auf subventionen.klima-agence.lu.

Sie können den Zuschuss auch erhalten, wenn Sie kein Kunde des Energieversorgers sind. Wie Sie den Zuschuss beantragen können, erfahren Sie auf der Website des entsprechenden Programms:

Enoprimes
Sudstroum

Eine vollständige Liste der Anbieter finden Sie auf der Website der Luxemburger Institut für Regulierung (Institut Luxembourgeois de la Régulation):

Liste der Stromanbieter

Liste der Erdgasversorger

Zinszuschuss für Klimakredite und Staatsgarantie

Sie möchten in ein energiesparendes Haus investieren? Nutzen Sie die staatliche Zinsverbilligung für Ihren Klimakredit! Sie profitieren von einer attraktiven Kreditfinanzierung und steigern gleichzeitig den Marktwert Ihrer Immobilie durch die Sanierung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Darlehens und der dafür zu zahlenden Zinsen.

Das Klimadarlehen kann bis zu 100.000 € betragen, mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinszuschuss von 1,5% (maximal 10% des geliehenen Kapitals).

Nutzen Sie auch eine staatliche Bürgschaft für Ihren Klimakredit. Eine Staatsbürgschaft erleichtert Ihnen den Zugang zu einem Bankkredit und reduziert die Kosten für die vom Kreditinstitut geforderten Sicherheiten. Die Höhe der staatlichen Bürgschaft hängt von der Kredithöhe ab und kann bis zu 50.000 € bei einer Laufzeit von 15 Jahren betragen.

Subventionen für Wohnraum und Steuern

Die Dienst der Wohnungsverwaltung hat ein Info'Logement-Büro in Luxemburg-Stadt. Info'Logement bietet Privatpersonen nützliche Informationen und Beratung zu den verschiedenen verfügbaren Wohnbeihilfen, zum Bau und Erwerb einer Wohnung (mit oder ohne Umbau), zur Verbesserung, Renovierung und Nachrüstung ihrer derzeitigen Wohnung, insbesondere im Hinblick auf ökologisches und energieeffizientes Bauen und andere technische Fragen (Isolierung, Sicherheit, Gesundheit).

Informationen zu rechtlichen und steuerlichen Fragen (Mehrwertsteuer auf Wohnraum, "Bëllegen Akt") sowie zum Mietrecht (Wohnraummiete) sind ebenfalls verfügbar.

Neue steuerliche Maßnahmen - Wohnbeihilfen

Adjustment of the accelerated depreciation rate for rental properties

The accelerated depreciation rate for new buildings acquired after January 1, 2021 and used as rental properties is reduced from 6% to 5%, and the period of application of this rate is reduced by one year, from 6 to 5 years.

The 5% rate will apply to landlords whose sum of depreciable bases of buildings does not exceed one million euros. Depreciable bases exceeding one million euros will be depreciated at the rate of 4%.

Introduction of a 6% depreciation rate for energy renovations for rental properties

In order to encourage owners of rented accommodation to carry out energy renovation measures, a depreciation rate of 6% is granted for 10 years for renovation investment expenses leveraged by Klimabonus subsidies granted by the Environment Agency.

FAQ on accelerated deprectiation rate

Application of the super-reduced VAT rate of 3% on housing renovations for buildings older than 10 years

In the context of encouraging homeowners to carry out sustainable energy renovation measures, the minimum age of the building required for the application of the super-reduced VAT rate of 3% is reduced from 20 to 10 years.

Topup social Klimabonus

Recipients of Klimabonus subsidies will be able to apply for “Topup social Klimabonus” from the Ministry of Housing and Spatial planning, which may result in a doubling of the Klimabonus subsidies, depending on the recipient’s household income. This additional support is intended to enable households with an income below the national median to prevent the potential risk of energy poverty.

Two other measures support homeowners in the ecological transition, namely the introduction of an interest subsidy for climate loans and the introduction of a mandatory fund for condominiums.

The detailed provisions of the Klimabonus financial aid scheme, with a simulator of the aid amounts, are available at www.klimabonus.lu.
The application forms for financial support are available at www.guichet.lu.

 

All information comes from Klima Agence and you will always get the latest and most up-to-date information about available subsidies from them. Contact their representative at: https://www.klima-agence.lu

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