Die Regierung bietet Zuschüsse für den Wohnungsbau sowie eine Reihe finanzieller Maßnahmen, die darauf abzielen, die energetische Sanierung und den nachhaltigen Bau von Wohnungen zu fördern, Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien zu unterstützen, Investitionen in Photovoltaikanlagen zu fördern und Anreize für den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen zu schaffen.
Neben der Regierung bieten auch Kommunen und Energieversorger zusätzliche Unterstützung, um den Erfolg Ihrer Projekte zu gewährleisten.
Klimabonus: Staatliche Subventionen zur Förderung von Nachhaltigkeit, rationeller Energieverwendung und erneuerbaren Energien im Wohnungssektor
Klimabonus ist ein Subventionsprogramm, das die energieeffiziente Renovierung und den nachhaltigen Bau von Häusern fördern soll, Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien unterstützt, Investitionen in Fotovoltaik fördert und den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen unterstützt.
Einspeisetarif für Anlagen ab 0 kWp bis 10 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1506 |
2024 | 0,1417 |
2025 | 0,1374 |
Einspeisetarif für Anlagen ab 10 kWp bis 30 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1415 |
2024 | 0,1331 |
2025 | 0,1291 |
Und da meine Photovoltaikanlage eine Leistung von weniger als 30 kW hat, komme ich in den Genuss eines Investitionszuschusses.
Einspeisetarif für Anlagen ab 30 kWp bis 100 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1194 |
2024 | 0,1101 |
2025 | 0,1057 |
Einspeisetarif für Anlagen ab 100 kWp über 200 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1150 |
2024 | 0,1060 |
2025 | 0,1018 |
Einspeisetarif für Anlagen ab 30 kWp bis 100 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1283 |
2024 | 0,1182 |
2025 | 0,1135 |
Einspeisetarif für Anlagen ab 100 kWp über 200 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1239 |
2024 | 0,1142 |
2025 | 0,1096 |
Einspeisetarif für Anlagen ab 200 kWp über 500 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1106 |
2024 | 0,1019 |
2025 | 0,0978 |
Viele Gemeinden bieten zusätzliche Zuschüsse zur Unterstützung Ihres Wohn- oder nachhaltigen Mobilitätsprojekts an. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, bevor Sie Ihr Projekt in Angriff nehmen! Sie können auch die kommunalen Zuschüsse simulieren, dank unseres Beihilfe-Simulators, der auf der Website Abschnitt Klimabonus.
Seit Januar 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Dienstleistungen an, um die Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten.
Bislang wurden zwei Förderprogramme aufgelegt. Die enoprimes-Subventionen, die von Enovos und SUDenergie ausgezahlt werden, und das Sudstroum-Subventionsprogramm.
Sie können die von den Energieversorgern vorgeschlagenen Subventionsbeträge mit unserem Subventionssimulator auf subventionen.klima-agence.lu.
Sie können den Zuschuss auch erhalten, wenn Sie kein Kunde des Energieversorgers sind. Wie Sie den Zuschuss beantragen können, erfahren Sie auf der Website des entsprechenden Programms:
Eine vollständige Liste der Anbieter finden Sie auf der Website der Luxemburger Institut für Regulierung (Institut Luxembourgeois de la Régulation):
Das Klimadarlehen kann bis zu 100.000 € betragen, mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinszuschuss von 1,5% (maximal 10% des geliehenen Kapitals).
Nutzen Sie auch eine staatliche Bürgschaft für Ihren Klimakredit. Eine Staatsbürgschaft erleichtert Ihnen den Zugang zu einem Bankkredit und reduziert die Kosten für die vom Kreditinstitut geforderten Sicherheiten. Die Höhe der staatlichen Bürgschaft hängt von der Kredithöhe ab und kann bis zu 50.000 € bei einer Laufzeit von 15 Jahren betragen.
Informationen zu rechtlichen und steuerlichen Fragen (Mehrwertsteuer auf Wohnraum, "Bëllegen Akt") sowie zum Mietrecht (Wohnraummiete) sind ebenfalls verfügbar.
The accelerated depreciation rate for new buildings acquired after January 1, 2021 and used as rental properties is reduced from 6% to 5%, and the period of application of this rate is reduced by one year, from 6 to 5 years.
The 5% rate will apply to landlords whose sum of depreciable bases of buildings does not exceed one million euros. Depreciable bases exceeding one million euros will be depreciated at the rate of 4%.
In order to encourage owners of rented accommodation to carry out energy renovation measures, a depreciation rate of 6% is granted for 10 years for renovation investment expenses leveraged by Klimabonus subsidies granted by the Environment Agency.
FAQ on accelerated deprectiation rate
In the context of encouraging homeowners to carry out sustainable energy renovation measures, the minimum age of the building required for the application of the super-reduced VAT rate of 3% is reduced from 20 to 10 years.
Two other measures support homeowners in the ecological transition, namely the introduction of an interest subsidy for climate loans and the introduction of a mandatory fund for condominiums.
The detailed provisions of the Klimabonus financial aid scheme, with a simulator of the aid amounts, are available at www.klimabonus.lu.
The application forms for financial support are available at www.guichet.lu.
All information comes from Klima Agence and you will always get the latest and most up-to-date information about available subsidies from them. Contact their representative at: https://www.klima-agence.lu
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