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Voltmax Energy Solutions in Luxemburg

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Alte Subventionsregeln – Bestelldatum spätestens 04.03.2026

VOLTMAX Sarl
Ein in Luxemburg registriertes Unternehmen bei
47 Rue Mathias Tresch, 2626 Luxembourg
Registrierungs Nummer: B270450
Autorisierungsnummer: 10153228/2, 10153228/3
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: LU34874947
IBAN LU95 0019 7355 3154 5000
BIC BCEELULL

1. Einleitung

Willkommen bei Voltmax („wir“, „uns“ oder „unser“). Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Bereitstellung von Dienstleistungen zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Solardächern, die wir Ihnen, dem Kunden („Sie“, „Ihr“), anbieten. Diese Dienstleistungen umfassen, sind jedoch nicht beschränkt auf, die Bewertung, Installation und Wartung von Photovoltaiksystemen (PV), auch als Solarmodule bekannt, auf Ihrem Grundstück.

Indem Sie uns mit der Bereitstellung dieser Dienste beauftragen, erklären Sie sich mit diesen AGB einverstanden. Wir empfehlen Ihnen, diese AGB sorgfältig zu lesen, bevor Sie sich zur Nutzung unserer Dienste verpflichten. Wenn es Aspekte der AGB gibt, die Sie nicht verstehen oder mit denen Sie nicht einverstanden sind, kontaktieren Sie uns bitte, bevor Sie fortfahren.

Unser Hauptziel bei Voltmax ist es, Solardachinstallationsdienste in höchster Qualität auf transparente und unkomplizierte Weise anzubieten. Wir glauben an offene Kommunikation und die Bereitstellung umfassender Informationen, um sicherzustellen, dass Sie sich in jeder Phase des Prozesses wohl und informiert fühlen.

Der Zweck dieser AGB besteht darin, die Rechte und Pflichten beider Parteien klar und verständlich darzulegen. Auf diese Weise hoffen wir, Missverständnisse zu vermeiden und Ihnen ein positives Kundenerlebnis zu bieten.

Indem Sie diese AGB akzeptieren, bestätigen Sie, dass Sie rechtlich in der Lage sind, verbindliche Verträge abzuschließen und dass Sie alle in diesem Dokument dargelegten Bedingungen einhalten werden.

Wenn Sie Fragen zu diesen AGB oder einem anderen Aspekt unseres Services haben, zögern Sie bitte nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, und freuen uns darauf, Ihnen behilflich zu sein.

Vielen Dank, dass Sie sich für Voltmax entschieden haben.

2. Begriffsbestimmungen

Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die ihnen nachstehend zugeschriebene Bedeutung:

1. „Vereinbarung“ bezeichnet den rechtsverbindlichen Vertrag zwischen Voltmax und Ihnen, dem Kunden, welches aus Ihrer Bestellung und diesen AGB besteht.

2. „Kunde“, „Sie“, „Ihr“ bezieht sich auf die Person oder das Unternehmen, das die Dienste bestellt bei Voltmax.

3. Unter „Aufstellungsort“ ist das vom Kunden benannte Grundstück zu verstehen, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet werden soll.

4. „Dienstleistungen“ bezeichnet alle Tätigkeiten von Voltmax einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bewertung, Beratung, Installation, Wartung und Reparatur von Photovoltaiksystemen.

5. „System“ oder „Photovoltaiksystem“ bezieht sich auf die Solarmodule und die zugehörige Ausrüstung, die am Installationsort installiert sind oder installiert werden sollen.

6. „Angebot“ bezeichnet den Kostenvoranschlag für unsere Dienstleistungen für den Kunden, der auf einer ersten Beurteilung des Installationsorts und der Anforderungen des Kunden basiert.

7. „Garantiezeit“ bezeichnet den Zeitraum, in dem Voltmax garantiert die Leistung des Systems und seiner Komponenten sowie die handwerkliche Qualität der Installation.

8. „Bestellung“ bezeichnet die formelle Anfrage von Ihnen, dem Kunden, für Voltmax um Dienste bereitzustellen.

9. “Voltmax”, „Wir“, „Uns“, „Unser“ bezieht sich auf Voltmax, das Unternehmen, das die Dienste bereitstellt.

Bitte beachten Sie, dass diese Definitionen gelten, unabhängig davon, ob die Wörter in der Einzahl, Mehrzahl oder in Groß- oder Kleinschreibung verwendet werden. Wenn in diesen AGB Begriffe verwendet werden, die hier nicht definiert sind, gilt die normale englische Bedeutung des Wortes.

3. Eignung und Beurteilung

Bevor wir ein Projekt initiieren, Voltmax führt eine gründliche Standortbewertung („Bewertung“) durch, um die Eignung Ihres Grundstücks für die Installation einer Photovoltaikanlage zu bestimmen. Diese Bewertung umfasst eine umfassende Bewertung mehrerer Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Ausrichtung und Neigung Ihres Daches, Beschattung und Umweltaspekte, die Einhaltung lokaler Bauvorschriften und alle erforderlichen Baugenehmigungen.

Die Bewertung kann einen persönlichen Besuch am geplanten Installationsort, eine Fernbewertung unter Einsatz moderner Technologie oder eine Kombination beider Methoden umfassen, je nach den Umständen und nach Ermessen von Voltmax. Der Ablauf und die möglichen Kosten dieser Beurteilung werden Ihnen vor Beginn ausdrücklich mitgeteilt.

Aus der Anforderung unserer Leistungen und der anschließenden Begutachtung folgt nicht automatisch, dass Ihr Installationsstandort für eine Photovoltaikanlage geeignet ist. Voltmax behält sich das Recht vor, jede Bestellung abzulehnen, wenn wir den Installationsort für ungeeignet halten oder die Installation aus irgendeinem Grund als unsicher oder nicht durchführbar erachten. Eine solche Entscheidung und die Gründe dafür werden Ihnen umgehend und transparent mitgeteilt.

Sollte Ihr Installationsort als geeignet erachtet werden, unterbreiten wir Ihnen ein detailliertes Angebot für die vorgeschlagenen Arbeiten. Dieses Angebot basiert auf den während der Bewertung gewonnenen Informationen in Verbindung mit Ihren spezifischen Anforderungen. Es enthält die Kosten der Produkte und Dienstleistungen, die für die Installation der Photovoltaikanlage auf Ihrem Grundstück erforderlich sind.
Indem Sie das Angebot annehmen, bestätigen Sie Ihr Einverständnis mit diesen AGB und bringen Ihre Absicht zum Ausdruck, mit der Installation fortzufahren. Das von Ihnen angenommene Angebot bildet zusammen mit diesen AGB die Vereinbarung zwischen Ihnen und Voltmax.

Bitte beachten Sie, dass der Beginn aller Installationen abhängig ist von VoltmaxDie endgültige Genehmigung erfolgt nach der Bewertung. Wenn sich bei der Bewertung herausstellt, dass Änderungen am Angebot oder am Installationsplan erforderlich sind, werden Ihnen diese Änderungen vor Beginn des Projekts zur Genehmigung mitgeteilt.

4. Angebote und Verträge

Sobald die Bewertung abgeschlossen ist, Voltmax wird Ihnen ein detailliertes Angebot für die vorgeschlagenen Arbeiten unterbreiten. Das Angebot enthält alle relevanten Kosten, einschließlich des Preises der Photovoltaikanlage, der Installationskosten und aller zusätzlichen Dienstleistungen oder Artikel, die für das Projekt erforderlich sind. Dieses Angebot ist für einen bestimmten Zeitraum gültig, der im Angebot klar angegeben wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass jedes Angebot von Voltmax ist eine Schätzung, kein vertragliches Angebot. Das Angebot basiert auf den zum Zeitpunkt der Bewertung verfügbaren Informationen und die tatsächlichen Kosten können variieren, wenn im Laufe des Projekts neue Informationen oder unvorhergesehene Umstände eintreten.

Wenn Sie auf der Grundlage des Angebots fortfahren möchten, müssen Sie Ihre Annahme schriftlich bestätigen. Nach Erhalt Ihrer Annahme Voltmax wird Ihnen einen formellen Vertrag zur Verfügung stellen. Dieser Vertrag umfasst diese AGB und alle zusätzlichen Bedingungen, die zwischen Ihnen und Voltmax.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags bestätigen Sie, dass Sie den angegebenen Preis und die AGB akzeptieren und sich verpflichten, das Projekt fortzusetzen. Sobald beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, können Änderungen am Arbeitsumfang oder den Kosten nur im gegenseitigen schriftlichen Einverständnis vorgenommen werden.

Voltmax ist während des gesamten Projekts zu voller Transparenz und offener Kommunikation verpflichtet. Wir informieren Sie umgehend, wenn zusätzliche Arbeiten erforderlich werden oder unvorhergesehene Umstände eintreten, die den Zeitplan oder die Kosten des Projekts beeinflussen könnten.

Bitte überprüfen Sie alle Dokumente sorgfältig, bevor Sie unterschreiben. Wenn Sie in irgendeiner Phase des Prozesses Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen, alle Aspekte Ihres Solarinstallationsprojekts zu verstehen und sich damit wohl zu fühlen.

5. Leistungsumfang

Der Umfang der Arbeit, die Voltmax bietet umfassende Dienstleistungen für die Installation einer Photovoltaikanlage an Ihrem Installationsort. Diese Dienstleistungen sind als Komplettpaket konzipiert und begleiten Sie von der ersten Bewertung bis zur Fertigstellung der Installation und der anschließenden Betriebswartung.

Zu unseren Dienstleistungen gehören unter anderem die folgenden:

1. Standortbewertung: Detaillierte Bewertung des Installationsorts, um seine Eignung für eine Photovoltaikanlage festzustellen. Dazu gehört die Bewertung des Zustands und der Ausrichtung Ihres Dachs, der umgebenden Umgebung sowie der örtlichen Bauvorschriften und -genehmigungen.

2. Systemdesign und -planung: Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung entwerfen wir ein Photovoltaiksystem, das auf die Besonderheiten Ihres Installationsorts und Ihren Energiebedarf zugeschnitten ist. Wir planen die Installation und berücksichtigen dabei alle technischen, logistischen und behördlichen Aspekte.

3. Installation: Die physische Installation der Photovoltaikanlage an Ihrem Installationsort. Dazu gehört die Installation der Solarmodule, Wechselrichter, Batterien (falls zutreffend) und aller anderen erforderlichen Geräte. Dazu gehört auch die Integration des Systems in das vorhandene elektrische System Ihres Grundstücks.

4. Prüfung und Inbetriebnahme: Nach der Installation führen wir eine gründliche Prüfung der Photovoltaikanlage durch, um sicherzustellen, dass sie ordnungsgemäß und sicher funktioniert. Darüber hinaus geben wir Hinweise zum Betrieb und zur Wartung der Anlage.

5. Dokumentation und Genehmigungen: Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen für die Installation und den Betrieb des Systems bereit. Wir helfen auch bei der Einholung aller erforderlichen Genehmigungen oder Verbindungsvereinbarungen, die von lokalen Versorgungsunternehmen oder anderen Behörden verlangt werden.

6. Post-Installation Support: Nach der Installation, Voltmax steht Ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen Möglichkeiten zur regelmäßigen Wartung und ggf. notwendigen Reparaturen an, um die Langlebigkeit und Leistungsfähigkeit Ihrer Photovoltaikanlage sicherzustellen.

Der genaue Arbeitsumfang für Ihr spezifisches Projekt wird im Angebot und im nachfolgenden Vertrag detailliert beschrieben. Sollte es aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Änderungen Ihrer Anforderungen zu Änderungen am Arbeitsumfang kommen, benachrichtigen wir Sie umgehend und passen den Plan und das Angebot bei Bedarf an, vorbehaltlich Ihrer Zustimmung.

6. Zahlungsbedingungen

Unser Ziel bei Voltmax ist es, den Prozess der Installation einer Photovoltaikanlage so transparent und unkompliziert wie möglich zu gestalten. Dies gilt auch für unsere Zahlungsbedingungen. Wir haben unsere Zahlungsverfahren so gestaltet, dass sie Ihnen Flexibilität bieten und es uns gleichzeitig ermöglichen, weiterhin qualitativ hochwertige Dienstleistungen zu erbringen.

Hier sind unsere Zahlungsbedingungen:

1. Angebot: Nach der Bewertung erhalten Sie von uns ein detailliertes Angebot für die vorgeschlagenen Arbeiten, in dem die Kosten für die Photovoltaikanlage, die Installation und alle weiteren Zusatzkosten klar aufgeführt sind. Wenn Sie sich für die Installation entscheiden, werden Sie gebeten, einen Vertrag zu unterzeichnen, in dem Sie diese Kosten akzeptieren.

2. Anzahlung: Bei Vertragsunterzeichnung ist eine Anzahlung zu leisten, deren Höhe im Angebot angegeben wird. Diese Anzahlung sichert Ihre Buchung und ermöglicht es uns, die für Ihre Installation erforderliche Ausrüstung zu bestellen.

3. Zahlungsplan: Der Restbetrag wird normalerweise in Raten fällig, die jeweils einer Schlüsselphase Ihres Projekts entsprechen (z. B. bei Materiallieferung, nach der Hälfte der Installation, nach Fertigstellung). Die Einzelheiten dieses Zahlungsplans werden in Ihrem Vertrag klar dargelegt.

4. Schlusszahlung: Die Schlusszahlung wird nach Abschluss der Installation sowie erfolgreicher Prüfung und Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage fällig. Sobald wir diese Schlusszahlung erhalten haben, stellen wir Ihnen alle relevanten Unterlagen, einschließlich Garantien und Bedienungsanleitungen, zur Verfügung.

5. Zahlungsmethoden: Wir akzeptieren verschiedene Zahlungsmethoden. Dazu gehören Banküberweisung, Kreditkarte und Schecks. Einzelheiten finden Sie in Ihrem Vertrag.

6. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug werden wir Sie umgehend informieren. Bitte beachten Sie, dass wiederholter Zahlungsverzug zu Verzögerungen bei Ihrem Projekt führen kann und zusätzliche Gebühren gemäß den vertraglichen Bestimmungen anfallen können.

7. Kostenänderungen: Jegliche Änderungen der Kosten Ihres Projekts aufgrund von Umfangsänderungen oder unvorhergesehenen Umständen werden schriftlich vereinbart, bevor mit der zusätzlichen Arbeit fortgefahren wird.

Wir verstehen, dass die Investition in eine Photovoltaikanlage eine erhebliche finanzielle Verpflichtung darstellt. Wenn Sie Fragen oder Bedenken zu den Zahlungsbedingungen haben oder während des Zahlungsvorgangs auf Schwierigkeiten stoßen, lassen Sie es uns bitte wissen. Wir werden unser Bestes tun, um Ihnen zu helfen und Ihre Bedürfnisse zu erfüllen.

7. Stornierungen, Rückerstattungen und Verzögerungen

Bei VoltmaxWir verstehen, dass unvorhergesehene Umstände Änderungen an Ihrem Projekt erforderlich machen können. Unsere Richtlinien bezüglich Stornierungen, Rückerstattungen und Verzögerungen sind in Ihrem besten Interesse gestaltet und respektieren gleichzeitig die Planung, Ressourcenzuweisung und bereits geleistete Arbeit unseres Teams.

1. Kündigungen durch Sie: Wenn Sie Ihren Vertrag mit Voltmax, bitten wir Sie, uns so bald wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. Erfolgt die Stornierung nach der in Ihrem Vertrag genannten Widerrufsfrist, ist eine geleistete Anzahlung zur Deckung der Kosten für bestellte Materialien und bereits ausgeführte Arbeiten möglicherweise nicht erstattungsfähig. Wenn die Arbeiten nicht begonnen oder Materialien nicht bestellt wurden, erstatten wir Ihnen möglicherweise einen Teil oder die gesamte Anzahlung gemäß den in Ihrem Vertrag festgelegten Bedingungen.

2. Stornierungen durch uns: Obwohl wir uns bemühen, solche Umstände zu vermeiden, Voltmax behält sich das Recht vor, den Vertrag unter bestimmten Umständen zu kündigen, beispielsweise wenn die Installation nach der Beurteilung nicht durchführbar ist, extreme Wetterbedingungen oder andere unerwartete Ereignisse vorliegen. In einem solchen Fall werden wir Sie umgehend informieren und Ihnen die geleistete Anzahlung zurückerstatten, sofern die Arbeiten nicht abgeschlossen oder Materialien bestellt wurden.

3. Rückerstattungen: Rückerstattungen erfolgen gemäß den in Ihrem Vertrag angegebenen Bedingungen. Im Allgemeinen werden Rückerstattungen für nicht erbrachte Dienstleistungen oder Materialien oder für Stornierungen innerhalb der Widerrufsfrist gewährt.

4. Verzögerungen: Unser Team bei Voltmax wird alle Anstrengungen unternehmen, um Ihre Installation gemäß dem im Vertrag festgelegten Zeitplan abzuschließen. Es kann jedoch gelegentlich zu Verzögerungen kommen, die sich unserer Kontrolle entziehen, wie z. B. schlechtes Wetter, unvorhergesehene technische Schwierigkeiten oder Verzögerungen in der Lieferkette. Wir halten Sie über alle Verzögerungen auf dem Laufenden und arbeiten sorgfältig daran, Ihr Projekt wieder in den Zeitplan zu bringen.

5. Höhere Gewalt: Voltmax kann nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von Umständen verantwortlich gemacht werden, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, wie z. B. Naturkatastrophen, Pandemien oder erhebliche Änderungen der staatlichen Vorschriften. In solchen Fällen werden wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Fristen neu zu verhandeln oder in extremen Fällen das Projekt abzusagen.

Bitte lesen Sie die Stornierungs-, Rückerstattungs- und Verzögerungsbedingungen in Ihrem Vertrag sorgfältig durch. Wenn Sie Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihre Zufriedenheit und Sicherheit während der gesamten Dauer Ihrer Solarinstallation sicherzustellen.

8. Installation und Sicherheit

Die Installation der Photovoltaikanlage an Ihrem Standort ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Leistungsangebots bei Voltmax. Wir sind sehr stolz auf die Professionalität, Sicherheit und Fachkompetenz unseres Installationsteams.

1. Installation: Die Installation Ihrer Photovoltaikanlage wird von unseren bestens ausgebildeten, zertifizierten und versicherten Technikern durchgeführt. Wir halten uns an alle relevanten Sicherheitsstandards und Bauvorschriften. Der Installationsprozess wird so organisiert, dass Ihr Eigentum und Ihr Tagesablauf so wenig wie möglich gestört werden.

2. Sicherheit: Wir sind bestrebt, während der Installation eine sichere Arbeitsumgebung auf Ihrem Grundstück aufrechtzuerhalten. Wir erwarten von unseren Teammitgliedern, dass sie alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften einhalten, und wir bitten Sie, diese Sicherheitsmaßnahmen zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unseres Teams zu respektieren.

3. Zugang: Um die Installation effizient durchführen zu können, benötigen wir uneingeschränkten Zugang zu den relevanten Bereichen Ihres Eigentums, wie z. B. dem Dach, den elektrischen Systemen und allen anderen Bereichen, die mit der Installation in Zusammenhang stehen. Indem Sie diesen AGB zustimmen, erteilen Sie unserem Team die Erlaubnis, diese Bereiche zu betreten. Wir werden Ihr Eigentum stets mit Respekt behandeln und den Installationsort nach Abschluss unserer Arbeit ordentlich hinterlassen.

4. Unvorhergesehene Bedingungen vor Ort: Wenn wir während der Installation auf unvorhergesehene Bedingungen vor Ort stoßen, die zusätzliche Arbeiten erfordern (z. B. strukturelle Probleme mit dem Dach, Upgrades des elektrischen Systems), unterbrechen wir die Installation, informieren Sie über die Situation und besprechen die beste Vorgehensweise. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen, die vor Wiederaufnahme der Arbeiten mitgeteilt und vereinbart werden.

5. Fertigstellung: Nach Abschluss der Installation testen und nehmen wir das System in Betrieb, um sicherzustellen, dass es ordnungsgemäß und sicher funktioniert. Wir stellen Ihnen alle erforderlichen Unterlagen einschließlich Garantien zur Verfügung und erklären Ihnen, wie Sie Ihr neues Photovoltaiksystem bedienen und warten.

6. Nach der Installation: Nach der Installation Voltmax steht Ihnen für alle Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wenn Probleme mit der Photovoltaikanlage auftreten, bitten wir Sie, sich direkt an uns zu wenden und nicht zu versuchen, das Problem selbst zu beheben, da dies gefährlich sein und zum Erlöschen Ihrer Garantie führen kann.

Bei VoltmaxWir möchten, dass Sie volles Vertrauen in unseren Installationsprozess und unser Team haben. Wenn Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen oder Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

9. Garantie und Serviceleistungen nach der Installation

Bei VoltmaxWir stehen für die Qualität unserer Produkte und unserer Installationsservices. Wir wissen auch, wie wichtig eine kontinuierliche Betreuung für die optimale Leistung und Langlebigkeit Ihrer Photovoltaikanlage ist. Das können Sie erwarten:

1. Produktgarantie: Die Komponenten der Photovoltaikanlage werden mit einer Herstellergarantie geliefert, deren Dauer und Bedingungen je nach Komponente variieren. Diese Garantien decken in der Regel Material- oder Verarbeitungsfehler ab. Nach Abschluss der Installation erhalten Sie alle Einzelheiten zu allen geltenden Garantien.

2. Verarbeitungsgarantie: Zusätzlich zu den Produktgarantien Voltmax bietet eine 5-jährige Verarbeitungsgarantie, die den Installationsprozess abdeckt. Wenn bei der Installation Ihres Photovoltaiksystems Probleme auftreten, die auf unsere Verarbeitung zurückzuführen sind, werden wir das Problem innerhalb der in Ihrem Vertrag angegebenen Garantiezeit ohne zusätzliche Kosten für Sie beheben.

3. Garantieanspruch geltend machen: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie einen Garantieanspruch haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir werden in Ihrem Namen mit den Herstellern Kontakt aufnehmen und alle notwendigen Reparaturen oder Ersetzungen veranlassen. Versuchen Sie nicht, das System selbst zu reparieren, da dies zum Erlöschen Ihrer Garantie führen kann.

4. Post-Installation Services: Nach Abschluss der Installation, Voltmax bietet Dienstleistungen nach der Installation an, wie z. B. Wartungsprüfungen und Systemoptimierung. Diese Dienstleistungen können dazu beitragen, dass Ihre Photovoltaikanlage auch im Laufe der Zeit optimale Leistung erbringt.

5. Einschränkungen: Bitte beachten Sie, dass die Garantie keine Schäden oder Mängel abdeckt, die durch Missbrauch, Vernachlässigung, Unfälle, unbefugte Änderungen oder Naturkatastrophen entstehen. Darüber hinaus deckt sie keine normale Abnutzung oder Verschlechterung im Laufe der Zeit ab. Ausführliche Informationen darüber, was abgedeckt ist und was nicht, finden Sie in Ihrer Garantiedokumentation.

Erinnern, Voltmax ist Ihre langfristige Zufriedenheit ein Anliegen. Wir sind für Sie da, wenn nach der Installation Probleme auftreten oder Fragen auftauchen. Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie Hilfe mit Ihrer Photovoltaikanlage benötigen, sei es ein technisches Problem, eine Wartungsfrage oder ein Garantieanspruch.

10. Beschwerden und Streitbeilegung

Bei VoltmaxWir sind bestrebt, den höchsten Servicestandard und die größtmögliche Kundenzufriedenheit zu bieten. Wir verstehen jedoch, dass es Situationen geben kann, in denen Sie Bedenken oder Beschwerden haben. Unser Ziel ist es, diese Situationen umgehend, fair und effektiv zu lösen.

1. Beschwerde einreichen: Wenn Sie eine Beschwerde über irgendeinen Aspekt unseres Services oder Ihrer Photovoltaikanlage haben, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir empfehlen Ihnen, so viele Einzelheiten wie möglich anzugeben, einschließlich der Art der Beschwerde, aller relevanten Daten oder Mitarbeiter und der gewünschten Lösung. Sie können uns über die in Ihrem Vertrag angegebenen Kontaktdaten erreichen.

2. Bestätigung: Nach Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen wir diese innerhalb einer bestimmten Frist, in der Regel innerhalb von fünf Werktagen. Möglicherweise müssen wir Sie kontaktieren, um Einzelheiten zu klären oder zusätzliche Informationen anzufordern.

3. Untersuchung: Ihre Beschwerde wird von einem engagierten Mitglied unseres Teams gründlich untersucht, das auf eine faire und angemessene Lösung hinarbeitet. Wir sind bestrebt, alle Beschwerden innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens zu lösen, in der Regel innerhalb von 30 Arbeitstagen nach Eingang der Beschwerde.

4. Lösung: Wir teilen Ihnen das Ergebnis Ihrer Beschwerde und etwaige Lösungsvorschläge schriftlich mit. Wenn die Beschwerde berechtigt ist, ergreifen wir die erforderlichen Maßnahmen, um das Problem zu beheben. Wenn wir der Meinung sind, dass die Beschwerde nicht berechtigt ist, werden wir Ihnen unseren Standpunkt ausführlich darlegen.

5. Eskalation: Wenn Sie mit dem Ergebnis Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sind, können Sie eine Eskalation an eine höhere Ebene innerhalb unseres Unternehmens beantragen. Wenn Sie nach der Eskalation immer noch unzufrieden sind, empfehlen wir Ihnen, den Rat eines externen Mediators oder einer zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen.

6. Dokumentation: Wir dokumentieren Ihre Beschwerde und den Lösungsprozess. Dies hilft uns, unsere Dienste zu verbessern und ähnliche Probleme in Zukunft zu vermeiden.

Ihr Feedback ist für uns von unschätzbarem Wert und wir nehmen jede Beschwerde ernst. Auch wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Anliegen eine Beschwerde darstellt, zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Wir sind für Sie da, damit Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage und unseren Leistungen zufrieden sind.

11. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen unsere aktuellen Praktiken und Richtlinien dar Voltmax. Wir sind uns jedoch bewusst, dass im Laufe der Zeit Änderungen erforderlich sein können, um neuen Branchenstandards, Vorschriften oder Geschäftspraktiken Rechnung zu tragen.

1. Aktualisierungen und Änderungen: Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu aktualisieren oder zu ändern. Solche Änderungen können unter anderem Anpassungen unserer Installationsverfahren, Garantiebedingungen, Preise und Datenschutzpraktiken umfassen.

2. Benachrichtigung: Wenn wir wesentliche Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vornehmen, benachrichtigen wir Sie über geeignete Kanäle, beispielsweise per E-Mail oder durch Veröffentlichung einer Benachrichtigung auf unserer Website. Das Datum des Inkrafttretens etwaiger Änderungen wird in der Benachrichtigung angegeben.

3. Akzeptanz von Änderungen: Wenn Sie unsere Dienste weiterhin nutzen, nachdem Sie über Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert wurden, gilt dies als Ihre Akzeptanz dieser Änderungen. Wenn Sie mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, die Nutzung unserer Dienste einzustellen.

4. Bestehende Verträge: Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben ohne die gegenseitige Zustimmung beider Parteien keine Auswirkungen auf bestehende Verträge. Für alle vor den Änderungen in Kraft befindlichen Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags gültig waren.

5. Überprüfung: Wir empfehlen Ihnen, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmäßig zu überprüfen, um über unsere Praktiken und Richtlinien auf dem Laufenden zu bleiben.

Unser Ziel bei der Aktualisierung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es, unsere Dienstleistungen stets zu verbessern und eine faire und transparente Beziehung zu unseren Kunden sicherzustellen. Ihr Feedback und Ihre Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind uns jederzeit willkommen. Bitte zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden, wenn Sie Bedenken haben oder weitere Erläuterungen benötigen.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und Voltmax unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind gemäß den Gesetzen des Landes auszulegen, in dem Voltmax ist registriert und tätig.

1. Gerichtsstand: Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder deren Verletzung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Gerichte des Landes, in dem Voltmax ist registriert und tätig.

2. Geltendes Recht: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihr Gegenstand und ihre Ausgestaltung unterliegen dem Recht des Landes, in dem Voltmax registriert ist und tätig ist. Sie und wir stimmen beide zu, dass die Gerichte dieses Landes die ausschließliche Zuständigkeit haben.

3. Einhaltung: Sie verpflichten sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer Nutzung unserer Dienste einzuhalten. Sie müssen außerdem alle spezifischen Gesetze in Bezug auf die Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen in Ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich einhalten.

4. Rechtsberatung: Wir empfehlen Ihnen, eine unabhängige Rechtsberatung einzuholen, wenn Sie Fragen oder Bedenken zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, insbesondere in Bezug darauf, wie diese durch lokale Gesetze und Vorschriften beeinflusst werden könnten.

5. Salvatorische Klausel: Wird eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde mit zuständiger Gerichtsbarkeit für ungültig, nicht durchsetzbar oder gesetzeswidrig befunden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Wenn eine ungültige, nicht durchsetzbare oder gesetzeswidrige Bestimmung gültig, durchsetzbar oder gesetzeskonform wäre, wenn ein Teil davon gestrichen würde, gilt die Bestimmung mit der Mindeständerung, die erforderlich ist, um sie gesetzeskonform, gültig und durchsetzbar zu machen.

Bitte beachten Sie, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Verbraucherrechte einschränken, die Ihnen möglicherweise nach den Gesetzen Ihres Landes zustehen und auf die nicht durch Vertrag verzichtet werden kann.

13. Höhere Gewalt

Im Falle von Umständen, die außerhalb der Kontrolle einer der Parteien liegen (sogenannte Ereignisse höherer Gewalt), haftet die betroffene Partei nicht für eine Verzögerung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Definition: Als Ereignisse höherer Gewalt gelten Ereignisse außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei, insbesondere, jedoch nicht beschränkt auf Unwetter, Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, innere Unruhen, Terrorismus, Streiks, Arbeitskonflikte, Regierungshandlungen, Betriebs- oder Maschinenausfälle oder Mangel bzw. Nichtverfügbarkeit von Rohstoffen aus natürlichen Quellen.

2. Benachrichtigung: Tritt ein Fall höherer Gewalt ein, benachrichtigt die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich. Die Benachrichtigung enthält Einzelheiten zum Fall höherer Gewalt, dessen voraussichtliche Dauer und die davon betroffenen Verpflichtungen.

3. Aussetzung der Verpflichtungen: Die Verpflichtungen der von einem Ereignis höherer Gewalt betroffenen Partei werden für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Wenn das Ereignis die Erfüllung des Vertrags erheblich beeinträchtigt, kann jede Partei den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

4. Wiederaufnahme: Sobald das Ereignis höherer Gewalt beendet ist, wird die betroffene Partei ihre Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen so bald wie möglich wieder aufnehmen und die andere Partei über diese Wiederaufnahme informieren.

Wir bei Voltmax Wir verstehen, dass unerwartete Ereignisse eintreten können. Unter solchen Umständen liegt unser Fokus darauf, unsere Dienste sicher und effizient wieder aufzunehmen und gleichzeitig eine offene und klare Kommunikation mit unseren Kunden aufrechtzuerhalten.

14. Kündigung und Folgen der Kündigung

Es kann Situationen geben, in denen es notwendig wird, diesen Vertrag zu kündigen. Hier sind die Bedingungen und Folgen einer solchen Kündigung:

1. Kündigung durch den Kunden: Sie können diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an Voltmax. Allerdings können je nach Projektstadium Stornierungsgebühren anfallen, wie in Abschnitt 6 (Zahlung, Stornierung und Rückerstattungen) beschrieben.

2. Kündigung durch Voltmax: Wir behalten uns das Recht vor, diesen Vertrag unter bestimmten Umständen zu kündigen, beispielsweise bei Nichtzahlung, Nichterteilung notwendiger Zugriffsrechte oder Genehmigungen oder bei Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In solchen Fällen werden wir Ihnen eine schriftliche Kündigungsmitteilung und eine Erklärung der Kündigungsgründe zukommen lassen.

3. Höhere Gewalt: Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, wie in Klausel 14 beschrieben, kann jede Partei den Vertrag kündigen, wenn das Ereignis die Erfüllung des Vertrags erheblich beeinträchtigt.

4. Folgen der Kündigung: Mit der Kündigung dieses Vertrages werden sämtliche ausstehenden Verpflichtungen sofort fällig und zahlbar. Voltmax wird alle weiteren Arbeiten und Dienstleistungen einstellen. Eine geleistete Anzahlung ist nicht erstattungsfähig, außer in Fällen, in denen Voltmax gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.

5. Fortbestand bestimmter Bestimmungen: Einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch nach der Beendigung dieses Vertrags bestehen, darunter insbesondere Bestimmungen zu Datenschutz und Privatsphäre (Klausel 10), Beschwerden und Streitbeilegung (Klausel 11) sowie Gerichtsbarkeit und geltendes Recht (Klausel 13).

6. Schlussrechnung: Nach der Kündigung wird eine Schlussrechnung erstellt, in der alle angefallenen Kosten, geleisteten Zahlungen und fälligen Beträge aufgeführt sind. Diese Schlussrechnung wird Ihnen zur Verfügung gestellt und die Zahlung ist innerhalb einer bestimmten Frist fällig.

Die Kündigung dieses Vertrages ist das letzte Mittel, und wir Voltmax sind bestrebt, Probleme und Streitigkeiten nach Möglichkeit zu lösen, um dieses Ergebnis zu vermeiden. Wenn Sie Bedenken haben oder sich Ihre Umstände ändern, empfehlen wir Ihnen, sich so schnell wie möglich mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

15. Kontaktinformationen

Wenn Sie Fragen, Bedenken oder Wünsche bezüglich unserer Dienstleistungen, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines anderen Aspekts Ihrer Beziehung zu Voltmax, erreichen Sie uns bitte unter den folgenden Kontaktdaten:

Voltmax Sarl Adresse: 47 Rue Mathias Tresch 2626, Luxemburg
E-Mail: info@Voltmax.lu
Telefon: 00352 691986312
Öffnungszeiten: 9.00 - 18.00 Uhr

1. Anfragen und Wünsche: Wir stehen Ihnen für alle Ihre Anfragen und Wünsche zur Verfügung. Ganz gleich, ob Sie Erläuterungen zu unseren Dienstleistungen, Hilfe bei technischen Problemen oder Fragen zur Abrechnung benötigen, unser Team ist bereit, Ihnen zu helfen.

2. Beschwerden: Wenn Sie eine Beschwerde haben, finden Sie Informationen zu unserem Beschwerdeverfahren in Abschnitt 11 (Beschwerden und Streitbeilegung).

3. Datenanfragen: Wenn Sie auf Ihre personenbezogenen Daten zugreifen, diese korrigieren oder löschen möchten, finden Sie Informationen zur Vorgehensweise in Abschnitt 10 (Datenschutz und Privatsphäre).

4. Notfallkontakt: Für Notfälle oder dringende Probleme mit Ihrer Photovoltaikanlage haben wir eine spezielle Hotline für sofortige Hilfe eingerichtet. Diese Nummer finden Sie in Ihrem Kundenhandbuch.

Wir sind bestrebt, alle Mitteilungen so schnell wie möglich innerhalb unserer angegebenen Geschäftszeiten zu beantworten. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass Sie eine reibungslose und zufriedenstellende Erfahrung mit Voltmax. Wir schätzen Ihr Vertrauen in uns und freuen uns darauf, für Sie tätig zu werden.

16. Allgemeine Bestimmungen

Diese Klausel enthält zusätzliche Bestimmungen, um Klarheit und gegenseitiges Verständnis zwischen Ihnen und Voltmax.

1. Gesamte Vereinbarung: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit Ihrem unterzeichneten Angebot und allen anderen hierin genannten Dokumenten die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und Voltmaxund ersetzen alle vorherigen Diskussionen, Vereinbarungen oder Absprachen.

2. Abtretung: Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht übertragen oder abtreten. Voltmax kann seine Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an qualifizierte Dritte übertragen oder untervergeben, dies entbindet jedoch nicht Voltmax seiner Verantwortlichkeiten Ihnen gegenüber im Rahmen dieser Vereinbarung.

3. Verzicht: Jede Verzögerung oder Unterlassung durch Voltmax zur Durchsetzung von Rechten gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht als Verzicht auf diese Rechte auszulegen. Jeder Verzicht muss schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet sein.

4. Mitteilungen: Alle Mitteilungen oder sonstigen Mitteilungen, die gemäß diesen Geschäftsbedingungen erforderlich oder zulässig sind, müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail, Post oder persönlich an die in dieser Vereinbarung angegebenen Adressen zugestellt werden.

5. Dritte: Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, begründen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Rechte oder Pflichten zugunsten anderer Personen als Ihnen und Voltmax.

6. Überschriften: Die in diesen Geschäftsbedingungen verwendeten Überschriften dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Auslegung der hierin enthaltenen Inhalte.

7. Sprache: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in englischer Sprache vorgelegt. Im Falle einer Übersetzung ist die englische Version maßgebend.

Vielen Dank, dass Sie sich für Voltmax entschieden haben. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Möglichkeit, Ihnen unser hochwertiges Photovoltaiksystem anbieten zu können.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Neue Subventionsregeln – Vorfinanzierung ab 05.01.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen   Address: 47 Rue Mathias Tresch, 2626 Luxembourg Managing Director: Michał Purc Business Register Number: B270450 Identification Number: 2022 24 59185 Business Licence Number: 10153228/2 Business Licence Number: 10153228/3 EU VAT Number: LU34874947

1. Scope of Application and Validity

  1. Vertragspartner ist VOLTMAX Sàrl (nachfolgend „VOLTMAX“).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Planung, den Verkauf, die Lieferung und die Montage von Photovoltaikanlagen (nachfolgend „PV“) durch VOLTMAX zugunsten
a. consumer within the meaning of Article L 010-1 of the Luxembourg Consumer Code of 22 December 2022 in the version applicable at the time of conclusion of the agreement (hereinafter: “LU-CC”), or b. a trader within the meaning of Article L 010-2 LU-CC of the Consumer Code.
  1. A consumer within the meaning of Article L 010-1 LU-CC is any natural person who acts for purposes which are not attributable to his or her trade, business, craft or profession (hereinafter: the “Consumer” or “Client”).
  2. A trader within the meaning of Article L 010-2 LU-CC is any natural or legal person, public or private, acting, including through any other person acting in his or her name or on his or her behalf, for purposes relating to his or her trade, business, craft or profession (hereinafter: the “Trader” or “Client”).
  3. Deviating general contractual terms and conditions shall not be recognised unless VOLTMAX expressly agrees to their application in writing.

2. Conclusion of the Contract

  1. Information, price lists and any other promotional or commercial materials issued by VOLTMAX do not constitute an offer.
  2. On the basis of the information provided by the Client, VOLTMAX shall prepare a proposal for the planning/design, sale, supply and installation of a PV system (hereinafter: the “Offer”) and shall submit it to the Client in written or text form (email). The Offer shall contain the terms and technical specifications of the PV, a preliminary price estimate and preliminary implementation timelines.
  3. Following an on-site inspection of the Client’s property, VOLTMAX shall present the Client with an offer which constitutes a quotation for the works. The Parties shall thereafter agree the final financial terms and the remuneration in the Agreement in accordance with § 2.5 GTC.
  4. Where the Client accepts the terms of the Offer, the Client shall sign the Offer issued by VOLTMAX and the authorisation form empowering VOLTMAX to apply, in the Client’s name, for any subsidy or financial support related to the PV installation before the competent state or municipal authorities, provided that the Client fulfils the eligibility conditions. Such authorisation (prefinancing mandate) constitutes a condition for the conclusion of the installation contract in accordance with § 2.5 GTC.
  5. The contract for the services/works provided by VOLTMAX shall be concluded at the moment the Client signs the individual Agreement for the planning, sale, supply and installation of the PV with VOLTMAX in written or text form (including by electronic mail).
  6. The Agreement shall in particular contain the individual description of the subject matter of the contract, the essential performance conditions, remuneration details, payment terms, technical data of the PV system and the estimated implementation deadline.
  7. Payment by the Client of the advance agreed in the Agreement in favour of VOLTMAX constitutes a condition precedent to VOLTMAX commencing performance and installation works.
  8. The Agreement shall be concluded at the Client’s choice in the German, English or French language.

3. Performance of the Contract, Mobile Application

  1. VOLTMAX shall be entitled to deliver the PV prior to the estimated delivery date and to install the PV prior to the deadline set out in the concluded Agreement. In such case, VOLTMAX shall notify the Client of the new installation date at least three (3) business days in advance, unless the Parties agree otherwise. The Client undertakes to cooperate with VOLTMAX to enable VOLTMAX to meet the new delivery and/or installation date, unless otherwise agreed by the Parties.
  2. VOLTMAX shall be entitled to perform partial installations and/or partial deliveries.
  3. VOLTMAX shall be entitled to subcontract the performance of the Agreement to third parties (subcontractors) without the prior consent of the Client. The Client hereby agrees thereto. VOLTMAX shall remain fully liable towards the Client for the works of its subcontractors.
  4. VOLTMAX shall be obliged to complete the installation within the deadline agreed with the Client in the concluded Installation Agreement. In the event of delay attributable to the Client, VOLTMAX shall be entitled to set the Client an additional reasonable deadline to remove the obstacles and, upon its unsuccessful expiry, to suspend performance of the subject matter of the Agreement or to withdraw from the Agreement for reasons attributable to the Client, without prejudice to VOLTMAX’s right to remuneration for works already performed and its right to claim reimbursement of costs and damages.
  5. The Client may use the mobile application provided by the manufacturer of the PV equipment to monitor the operation and performance of the PV system after installing such application on an end device (mobile phone, tablet, computer) and provided that the end device has uninterrupted access to the Internet. At the Client’s request submitted in text form, VOLTMAX may, as part of its service, connect the PV system to the existing and functioning Internet network located on the Client’s property free of charge, provided that such network has adequate signal coverage at the location of the inverter or communication gateway. Proper functioning of the mobile application requires that the Client has a functioning router with Internet access, providing coverage at the location of the PV communication devices. VOLTMAX shall not be liable for interruptions, limitations or disturbances in Internet access, nor for improper functioning of the mobile application due to causes beyond VOLTMAX’s control, in particular due to the Client’s telecommunications infrastructure or the Internet provider. The Parties agree that disturbances in the functioning of the mobile application or in the Internet connection of the PV system shall not constitute a defect of the service or installation and shall not constitute grounds for refusal of acceptance, for complaints, or for asserting any claims against VOLTMAX.

4. Client’s Obligations

  1. The Client shall ensure that installation of the PV can commence without hindrance, in particular by providing unrestricted access to the installation area. The Client shall ensure that no person interferes with the installation personnel in the execution of the Agreement. The Client shall also provide VOLTMAX free of charge with electricity and water connections, as well as sufficient storage and working space, and shall ensure that unloading and temporary storage of installation materials at the installation site is possible for the duration of the works.
  2. The Client shall provide VOLTMAX and its subcontractors, without delay and upon any request by VOLTMAX, with all information relevant to the installation and commissioning of the PV, including technical documents and information concerning any subsidy for installation of the PV at the Client’s property, as well as any other information relevant to performance of the Agreement upon VOLTMAX’s request. The Client shall be invoiced in full for any increased costs resulting from incorrect information provided by the Client or from the Client’s failure to provide necessary information.
  3. The Client shall not open the packaged PV system delivered by VOLTMAX and shall leave the packaging intact until the installation date. The Client shall properly store the PV system until installation by VOLTMAX so that it is not damaged or destroyed. The Client shall bear responsibility for the PV system after delivery until installation and acceptance.
  4. The Client shall notify VOLTMAX of any changes and/or additional orders sufficiently in advance before commencement of performance of the Agreement. VOLTMAX reserves the right to refuse acceptance of such changes and/or additional orders. Refusal by VOLTMAX to accept changes and/or additional orders shall not affect performance or settlement of the subject matter of the Agreement as individually agreed by the Parties.
  5. The Client shall pay the advance for the service in the amount and within the deadlines specified in the Agreement concluded with VOLTMAX, into the bank account indicated in the Agreement, whereby the date of payment shall be the date the funds are credited to VOLTMAX’s account. In case of failure to settle the advance in full within the deadline, VOLTMAX shall issue one reminder in text form, granting an additional deadline of no less than five (5) days. Upon unsuccessful expiry of such additional deadline, VOLTMAX shall be entitled to withdraw from the Agreement with immediate effect in text form. In case of withdrawal from the Agreement for reasons attributable to the Client, VOLTMAX may claim a contractual penalty corresponding to the preparatory and reservation costs in the amount of EUR 1,000.00 net, which shall not constitute an advance or part of the remuneration; in case the advance has already been paid, VOLTMAX shall be entitled to set off such penalty against the received funds, to which the Client gives his irrevocable consent.
  6. The Client’s obligation to settle the remuneration due under the Installation Agreement with VOLTMAX shall not depend on whether, when, or in what amount the Client is granted or paid any subsidy for such installation.
  7. Delivery to the Client of the complete technical documentation and documents necessary for proper operation of the PV system, as well as commissioning of the system, shall take place after the Client has settled the full remuneration arising from the Agreement and the final invoice. The Client acknowledges that payment of the full remuneration constitutes a condition for handover of the documentation and commissioning of the system, and that failure to hand over documentation or commission the system for reasons attributable to the Client, in particular due to failure to settle payments, shall not constitute improper performance of the Agreement by VOLTMAX.

5. Retention of Title

PV systems delivered by VOLTMAX to the Client shall remain the property of VOLTMAX until payment in full of the remuneration for the PV agreed in the Agreement concluded between the Parties (retention of title in favour of VOLTMAX).

6. Payment Terms and Set-Off

  1. The total remuneration of VOLTMAX, including any subsidy amount, is set out in detail in the Agreement concluded in accordance with § 2.5 GTC. All remuneration amounts listed in the Agreement concluded between the Parties are payable in euro (€) and include the applicable statutory value added tax (VAT).
  2. Depending on the subsidy programme applicable to the given PV installation Agreement or in the absence of any subsidy for the Client concerned, VOLTMAX shall be entitled to request full, advance and/or partial payments in accordance with the Agreement and subject to mandatory legal provisions.
  3. The permissible amount of advances and/or partial payments and the detailed payment schedule, including the number, amount and deadlines for advance and final payments, shall be specified individually in the Agreement, taking into account the rules of the applicable financing model, in particular in the case of prefinancing of subsidies.
  4. The payment deadline for the final invoice shall be specified by the Parties in the Agreement. The final invoice shall be issued promptly after completion of the installation of the PV and after execution of the final acceptance protocol.
  5. The Client shall fall into default upon expiry of the payment deadline. VOLTMAX shall be entitled to claim statutory default interest for the period of delay.
  6. The Client’s obligation to pay default interest shall not exclude VOLTMAX’s right to claim further damages for losses caused by delayed payment.
  7. The Client shall not be entitled to set off its claims against those of VOLTMAX unless the Client’s counterclaims have been finally recognised by a competent court or are undisputed and acknowledged in writing by VOLTMAX. The foregoing shall not affect mandatory consumer protection provisions, in particular Client’s rights arising from warranty or guarantee, which may be exercised separately without prejudice to the Client’s obligation to pay the remuneration on time.
  8. The Client may exercise the right of retention only where its counterclaim arises from the same Agreement with VOLTMAX.

7. Acceptance

  1. Acceptance of the PV installation shall take place immediately after completion of the installation works by VOLTMAX, no later than seven (7) days from the date of completion of installation works by VOLTMAX. Partial acceptances shall not take place.
  2. An acceptance protocol shall be drawn up and signed by VOLTMAX and the Client.
  3. The Client shall not be entitled to refuse acceptance of the PV installation (the agreed subject matter of the Agreement) due to minor (non-material) defects.
  4. Where VOLTMAX’s performance does not conform to the Agreement and the Client duly refuses acceptance, or where acceptance takes place subject to removal of defects specified in the protocol, VOLTMAX shall be obliged to promptly perform in conformity with the Agreement and remedy the defects, to inform the Client of the expected duration of the defect removal and to notify the Client upon completion of the removal (repair).

8. Force Majeure

  1. VOLTMAX shall not be liable for non-performance or improper performance of the Agreement caused by force majeure. Force majeure shall mean any external, extraordinary events that are impossible to foresee or which — even if foreseeable — remain beyond the reasonable control of the Parties, and the effects of which could not have been avoided despite exercising due care.
  2. Force majeure events shall include, but shall not be limited to: natural disasters (including floods, storms, hurricanes, fires, earthquakes), extreme weather conditions, epidemics and pandemics, infectious diseases, acts of war or similar war-like events, civil unrest, acts of terrorism, strikes, lockouts, disruptions in supply chains, shortages of raw materials or components, decisions of public authorities, prohibitions, embargoes, administrative restrictions, as well as other events of similar nature.
  3. The Party affected by the force majeure event shall notify the other Party of its occurrence and the expected consequences within a reasonable period, no later than within 14 days from becoming aware of the event, in text form.
  4. In the event of force majeure, VOLTMAX shall be entitled to suspend performance of the Agreement or to extend performance deadlines for the duration of the force majeure event and its consequences, without the Client being entitled to withdraw from the Agreement, claim reduction of remuneration, or assert any damages. During this period VOLTMAX shall not be in default.
  5. If a force majeure event prevents performance of the Agreement for more than 180 days or renders performance permanently impossible or economically unreasonable, VOLTMAX shall be entitled to terminate the Agreement in whole or in part with future effect by submitting a declaration in text form without incurring liability towards the Client.
  6. In the event of termination of the Agreement on the basis of this provision, the Parties shall mutually settle the services effectively performed up to the date of termination.
  7. The Parties undertake to take all reasonable measures to mitigate the effects of the force majeure event.

9. Warranty (Statutory Liability for Defects)

  1. VOLTMAX shall be liable for physical and legal defects of the installation works in accordance with mandatory provisions of Luxembourg law.
  2. In the event a defect is identified, the Client shall notify VOLTMAX without undue delay. VOLTMAX shall have the right, in the first instance, to remedy the defect or bring the service into conformity with the Agreement, provided such action is possible and reasonable. If such measures prove unsuccessful, the Client shall be entitled to further rights provided by applicable law.
  3. The period of liability for defects of installation works shall be five (5) years and shall commence on the date of acceptance of the PV installation, confirmed by signature of the acceptance protocol.
  4. The Parties may individually agree in the Agreement for VOLTMAX to grant an additional paid warranty for supplemental (non-standard) works under the terms specified therein.
  5. Minor colour or aesthetic deviations resulting from production processes or material characteristics shall be deemed in conformity with the Agreement and shall not constitute defects.
  6. The warranty shall not cover defects or wear and tear resulting in particular from:
a) use of the installation contrary to its intended purpose or contrary to instructions,
b) modifications, repairs, or interventions made by the Client or third parties without VOLTMAX’s consent,
c) use of components incompatible with the installation,
d) servicing works not performed by VOLTMAX or certified entities,
e) changes to the installation contrary to technical specifications or manufacturer’s recommendations.

  1. VOLTMAX reserves the right to introduce technical, constructional or material modifications resulting from technological progress, provided that such modifications do not negatively affect functionality, safety, or agreed parameters of the installation. Such modifications shall not constitute defects.
  2. Irrespective of VOLTMAX’s liability, the Client may benefit from manufacturer warranties for particular PV components, where applicable to the respective product.

10. Liability

  1. The Client’s right to claim damages is excluded. This exclusion shall not apply to the Client’s rights to claim damages arising from injury to life, body or health, or arising from breach of essential contractual obligations (cardinal obligations), nor to liability for other damages caused by intentional or grossly negligent breach of duty by VOLTMAX, its legal representatives or vicarious agents. Essential contractual obligations are those whose fulfilment is necessary for achieving the purpose of the Agreement.
  2. In the event of breach of essential contractual obligations, VOLTMAX shall be liable for foreseeable damages typical for the Agreement only if caused by simple negligence, unless the Client’s claims are based on injury to life, body or health.
  3. The limitations set out in §10.1 and §10.2 shall also apply for the benefit of VOLTMAX’s legal representatives and vicarious agents if claims are asserted directly against them.
  4. The limitations of liability arising from §10.1 and §10.2 shall not apply where VOLTMAX has fraudulently concealed a defect or assumed a guarantee regarding quality of the subject matter. The same shall apply where VOLTMAX and the Client have agreed on a specific quality of the subject matter. The provisions of the Product Liability Act remain unaffected.

11. Right of Withdrawal for Consumers

Consumers shall have a right of withdrawal from the Agreement in accordance with statutory provisions.

12. Withdrawal Terms


Right of Withdrawal:
  1. The Consumer shall have the right to withdraw from the Agreement within fifteen days without stating any reason.
  2. The withdrawal period shall be fifteen days from the date of conclusion of the Agreement.
  3. In order to exercise the right of withdrawal, the Consumer shall notify VOLTMAX (VOLTMAX Sarl, 47 Rue Mathias Tresch, 2626 Luxembourg, Tel.: +352 691 986 312, E-Mail: info@voltmax.lu) of the decision to withdraw from this Agreement by means of an unequivocal declaration (e.g., letter sent by post, fax or e-mail). The Consumer may, but is not required to, use the sample withdrawal form attached.
  4. To meet the withdrawal deadline, it shall be sufficient for the Consumer to dispatch the notification of exercise of the right of withdrawal before expiry of the withdrawal period.
  5. At the explicit request of the Client, made in the form of a declaration contained in the Agreement, VOLTMAX may commence performance prior to expiry of the withdrawal period. In the event the Client makes such declaration, the Client shall lose the right of withdrawal in relation to the service already performed in accordance with mandatory law. Submission of such declaration results in immediate commencement of performance by VOLTMAX, provided that the payment terms agreed in the Agreement have been fulfilled.
Consequences of Withdrawal – Information for the Consumer:
  1. In the event of withdrawal from this Agreement, VOLTMAX shall reimburse the Consumer all payments received from the Consumer, including delivery costs (except for additional costs resulting from the Consumer’s choice of a type of delivery other than the least expensive standard delivery offered by VOLTMAX), without undue delay and in any case no later than 14 days from the day on which VOLTMAX was informed of the Consumer’s decision to withdraw from this Agreement. For such reimbursement, VOLTMAX shall use the same means of payment as used by the Consumer in the original transaction, unless expressly agreed otherwise; the Consumer shall in no event incur any fees for the reimbursement.
  2. If the Consumer requests commencement of performance of the Agreement during the withdrawal period, the Consumer shall pay VOLTMAX an amount proportionate to the works and services already performed by VOLTMAX up to the moment the Consumer notified VOLTMAX of the exercise of the right of withdrawal, relative to the total scope of the subject matter of the Agreement. VOLTMAX hereby informs that in such case it reserves the right to set off from the advance received from the Consumer the remuneration due for proportionally performed works until receipt of the declaration of withdrawal.
End of information on withdrawal terms. Sample Withdrawal Form: (If you wish to withdraw from the Agreement, please fill in and return this form) — VOLTMAX Sarl, 47 Rue Mathias Tresch, 2626 Luxembourg, Tel.: +352 691 986 312, E-Mail: info@voltmax.lu — I/We (*) hereby withdraw from the Agreement concluded by me/us (*) for the purchase of the following goods () / provision of the following service (*) — Service (*) — Ordered on (*) / received on (*) — Name of Consumer(s) — Address of Consumer(s) — Signature of Consumer(s) (only if notifying on paper) — Date (*) Delete as appropriate

13. Copyright

  1. VOLTMAX reserves ownership rights, copyrights, as well as patent rights and utility model rights to illustrations, drawings, calculations, technical calculations, expert reports and other documents made available or provided to the Client after conclusion of the Agreement. They are intended solely for the purpose of preparing cost estimates and performing the Agreement and may not be reproduced in whole or in part without the express written consent of VOLTMAX.
  2. All technical documentation, as well as catalogues, leaflets, certificates, samples, brochures, price lists, etc. shall remain the property of VOLTMAX and shall be subject to applicable legal provisions regarding reproduction, distribution, imitation, and unfair competition.

14. Final Provisions

  1. These GTC and Agreements concluded between VOLTMAX and the Client shall be governed by the laws of the Grand Duchy of Luxembourg. Statutory provisions limiting choice of law and application of mandatory rules, in particular rules of the country in which the Client as Consumer has habitual residence, shall remain unaffected.
  2. These GTC and individually concluded Agreements shall remain binding in their remaining parts even if individual provisions prove to be invalid. Invalid provisions shall be replaced by statutory provisions, if available. However, if this would constitute an unreasonable hardship for one of the Parties, the Agreement as a whole shall become invalid.
  3. Any amendments to this Agreement or its components shall require written form. This shall also apply to any amendments to this clause. Oral supplementary agreements shall be invalid.
Status: January 2026

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