Zum Inhalt springen
Preloader

Voltmax Energy Solutions in Luxemburg

Förderprogramme

Zuschüsse für den Erfolg Ihres Projekts

Die Regierung bietet attraktive Förderprogramme zur Förderung von Wohnraum und Nachhaltigkeit an. Sie bietet Zuschüsse und finanzielle Anreize für energieeffiziente Sanierungen und nachhaltigen Hausbau. Diese Förderprogramme fördern aktiv erneuerbare Heizlösungen, stimulieren Investitionen in Photovoltaikanlagen und fördern sowohl den Kauf von Elektrofahrzeugen als auch die Installation von Ladestationen.

Förderprogramme

Klimabonus

Klimabonus: Staatliche Subventionen zur Förderung von Nachhaltigkeit, rationeller Energieverwendung und erneuerbaren Energien im Wohnungssektor

Klimabonus ist ein Subventionsprogramm, das die energieeffiziente Renovierung und den nachhaltigen Bau von Häusern fördern soll, Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien unterstützt, Investitionen in Fotovoltaik fördert und den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen unterstützt.

Entdecken Sie Klimabonus und simulieren Sie die Zuschüsse, die Sie erhalten können, um Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen und zum Klimaschutz beizutragen -> READ MORE

 

Einspeisetarife

Einspeisetarife für Fotovoltaikanlagen mit einer elektrischen Leistung von 30 kWp oder weniger

 
Einspeisetarif für Anlagen ab 0 kWp bis 10 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1506
20240,1417
20250,1374
Einspeisetarif für Anlagen ab 10 kWp bis 30 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1415
20240,1331
20250,1291

Und da meine Photovoltaikanlage eine Leistung von weniger als 30 kW hat, komme ich in den Genuss eines Investitionszuschusses.

Einspeisetarife für Photovoltaik-Großanlagen ohne Gründung einer Energiegenossenschaft

Einspeisevergütung für Anlagen von 30 kWp bis 100 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1194
20240,1101
20250,1057
Einspeisevergütung für Anlagen von 100 kWp bis 200 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1150
20240,1060
20250,1018

Einspeisetarife für Fotovoltaikanlagen mit der Gründung einer Energiegenossenschaft

Einspeisevergütung für Anlagen von 30 kWp bis 100 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1283
20240,1182
20250,1135
Einspeisevergütung für Anlagen von 100 kWp bis 200 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1239
20240,1142
20250,1096
Einspeisevergütung für Anlagen von 200 kWp bis 500 kWp
Datum der ersten EinspeisungTarif €/kWh
20230,1106
20240,1019
20250,0978

Kommunale Zuschüsse

Viele Gemeinden bieten zusätzliche Förderprogramme zur Unterstützung Ihres Wohn- oder nachhaltigen Mobilitätsprojekts an. Denken Sie daran, sich vor Projektbeginn an Ihre Gemeinde zu wenden! Sie können die kommunalen Fördermittel auch mit unserem Fördersimulator simulieren, der im Internet verfügbar ist. Abschnitt Klimabonus.

Elektrizitäts- und Erdgaslieferanten

Seit Januar 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Dienstleistungen an, um die Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten.

Bislang wurden zwei Förderprogramme aufgelegt. Die enoprimes-Subventionen, die von Enovos und SUDenergie ausgezahlt werden, und das Sudstroum-Subventionsprogramm.

Sie können die von den Energieversorgern vorgeschlagenen Subventionsbeträge mit unserem Subventionssimulator auf subsidies.klima-agence.lu.

Sie können den Zuschuss auch erhalten, wenn Sie kein Kunde des Energieversorgers sind. Wie Sie den Zuschuss beantragen können, erfahren Sie auf der Website des entsprechenden Programms:

Enoprimes
Sudstroum

Eine vollständige Liste der Anbieter finden Sie auf der Website der Luxemburger Institut für Regulierung (Institut Luxembourgeois de la Régulation):

Liste der Stromanbieter

Liste der Erdgasversorger

Zinszuschuss für Klimakredite und Staatsgarantie

Sie möchten in ein energiesparendes Haus investieren? Nutzen Sie die staatliche Zinsverbilligung für Ihren Klimakredit! Sie profitieren von einer attraktiven Kreditfinanzierung und steigern gleichzeitig den Marktwert Ihrer Immobilie durch die Sanierung. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe des Darlehens und der dafür zu zahlenden Zinsen.

Das Klimadarlehen kann bis zu 100.000 € betragen, mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinszuschuss von 1,5% (maximal 10% des geliehenen Kapitals).

Nutzen Sie auch eine staatliche Bürgschaft für Ihren Klimakredit. Eine Staatsbürgschaft erleichtert Ihnen den Zugang zu einem Bankkredit und reduziert die Kosten für die vom Kreditinstitut geforderten Sicherheiten. Die Höhe der staatlichen Bürgschaft hängt von der Kredithöhe ab und kann bis zu 50.000 € bei einer Laufzeit von 15 Jahren betragen.

Subventionsprogramme für Wohnraum und Steuern

Der Service des Aides au Logement verfügt über ein Info’Logement-Büro in Luxemburg-Stadt. Info’Logement bietet Privatpersonen nützliche Informationen und Beratung zu den verschiedenen verfügbaren Wohnbeihilfen, zum Bau und Erwerb einer Wohnung (mit oder ohne Umbau), zur Verbesserung, Renovierung und Nachrüstung ihrer aktuellen Wohnung, insbesondere im Hinblick auf ökologisches und energieeffizientes Bauen und andere technische Fragen (Dämmung, Sicherheit, Gesundheit).

Informationen zu rechtlichen und steuerlichen Fragen (Mehrwertsteuer auf Wohnraum, "Bëllegen Akt") sowie zum Mietrecht (Wohnraummiete) sind ebenfalls verfügbar.

 

New tax measures – Housing Subsidy Programs

 

Anpassung des beschleunigten Abschreibungssatzes für Mietobjekte

Der beschleunigte Abschreibungssatz für nach dem 1. Januar 2021 erworbene und als Mietobjekte genutzte Neubauten wird von 6 % auf 5 % gesenkt und die Geltungsdauer dieses Satzes um ein Jahr von 6 auf 5 Jahre verkürzt.

Der Satz von 5 % gilt für Vermieter, deren abschreibungsfähige Gebäudebasis eine Million Euro nicht übersteigt. Abschreibungsfähige Gebäudebasis über einer Million Euro wird mit einem Satz von 4 % abgeschrieben.

Einführung eines 6%igen Abschreibungssatzes für energetische Sanierungen bei Mietwohnungen

Um Eigentümer von Mietwohnungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen zu ermutigen, wird für die durch den Klimabonus des Umweltbundesamts geförderten Sanierungsinvestitionen ein Abschreibungssatz von 6 % für die Dauer von 10 Jahren gewährt.

FAQ zum beschleunigten Abschreibungssatz

Anwendung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3 % auf Wohnungsrenovierungen für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind

Im Rahmen der Förderung von nachhaltigen energetischen Sanierungsmaßnahmen für Hauseigentümer wird das Mindestalter des Gebäudes für die Anwendung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3 % von 20 auf 10 Jahre gesenkt.

Sozialen Klimabonus aufladen

Empfänger von Klimabonus-Förderungen können beim Ministerium für Wohnungsbau und Raumordnung einen „Aufstockungs-Sozial-Klimabonus“ beantragen. Dieser kann je nach Haushaltseinkommen des Empfängers zu einer Verdoppelung der Klimabonus-Förderprogramme führen. Diese zusätzliche Unterstützung soll Haushalten mit einem Einkommen unterhalb des nationalen Medians ermöglichen, dem potenziellen Risiko von Energiearmut vorzubeugen.

Zwei weitere Maßnahmen unterstützen Eigenheimbesitzer bei der ökologischen Wende, nämlich die Einführung eines Zinszuschussprogramms für Klimakredite und die Einführung eines Pflichtfonds für Eigentumswohnungen.

Die detaillierten Bestimmungen zum Klimabonus-Finanzhilfeprogramm mit einem Simulator der Förderhöhe finden Sie unter www.klimabonus.lu.
Die Antragsformulare für die finanzielle Unterstützung finden Sie unter www.guichet.lu.

 
 
Alle Informationen stammen von Klima Agence und Sie erhalten von ihr immer die aktuellsten und aktuellsten Informationen zu verfügbaren Subventionen. Kontaktieren Sie ihren Vertreter unter: https://www.klima-agence.lu

User-Login

Passwort vergessen?