Die Regierung bietet attraktive Förderprogramme zur Förderung von Wohnraum und Nachhaltigkeit an. Sie bietet Zuschüsse und finanzielle Anreize für energieeffiziente Sanierungen und nachhaltigen Hausbau. Diese Förderprogramme fördern aktiv erneuerbare Heizlösungen, stimulieren Investitionen in Photovoltaikanlagen und fördern sowohl den Kauf von Elektrofahrzeugen als auch die Installation von Ladestationen.
Klimabonus: Staatliche Subventionen zur Förderung von Nachhaltigkeit, rationeller Energieverwendung und erneuerbaren Energien im Wohnungssektor
Klimabonus ist ein Subventionsprogramm, das die energieeffiziente Renovierung und den nachhaltigen Bau von Häusern fördern soll, Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien unterstützt, Investitionen in Fotovoltaik fördert und den Kauf von Elektrofahrzeugen und die Installation von Ladestationen unterstützt.
Einspeisetarif für Anlagen ab 0 kWp bis 10 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1506 |
2024 | 0,1417 |
2025 | 0,1374 |
Einspeisetarif für Anlagen ab 10 kWp bis 30 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1415 |
2024 | 0,1331 |
2025 | 0,1291 |
Und da meine Photovoltaikanlage eine Leistung von weniger als 30 kW hat, komme ich in den Genuss eines Investitionszuschusses.
Einspeisevergütung für Anlagen von 30 kWp bis 100 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1194 |
2024 | 0,1101 |
2025 | 0,1057 |
Einspeisevergütung für Anlagen von 100 kWp bis 200 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1150 |
2024 | 0,1060 |
2025 | 0,1018 |
Einspeisevergütung für Anlagen von 30 kWp bis 100 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1283 |
2024 | 0,1182 |
2025 | 0,1135 |
Einspeisevergütung für Anlagen von 100 kWp bis 200 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1239 |
2024 | 0,1142 |
2025 | 0,1096 |
Einspeisevergütung für Anlagen von 200 kWp bis 500 kWp | |
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Datum der ersten Einspeisung | Tarif €/kWh |
2023 | 0,1106 |
2024 | 0,1019 |
2025 | 0,0978 |
Viele Gemeinden bieten zusätzliche Förderprogramme zur Unterstützung Ihres Wohn- oder nachhaltigen Mobilitätsprojekts an. Denken Sie daran, sich vor Projektbeginn an Ihre Gemeinde zu wenden! Sie können die kommunalen Fördermittel auch mit unserem Fördersimulator simulieren, der im Internet verfügbar ist. Abschnitt Klimabonus.
Seit Januar 2015 sind die Erdgas- und Stromversorger verpflichtet, Energieeinsparungen bei den Verbrauchern zu erzielen. Seitdem bieten die Energieversorger Dienstleistungen an, um die Verbraucher bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu unterstützen und zu beraten.
Bislang wurden zwei Förderprogramme aufgelegt. Die enoprimes-Subventionen, die von Enovos und SUDenergie ausgezahlt werden, und das Sudstroum-Subventionsprogramm.
Sie können die von den Energieversorgern vorgeschlagenen Subventionsbeträge mit unserem Subventionssimulator auf subsidies.klima-agence.lu.
Sie können den Zuschuss auch erhalten, wenn Sie kein Kunde des Energieversorgers sind. Wie Sie den Zuschuss beantragen können, erfahren Sie auf der Website des entsprechenden Programms:
Eine vollständige Liste der Anbieter finden Sie auf der Website der Luxemburger Institut für Regulierung (Institut Luxembourgeois de la Régulation):
Das Klimadarlehen kann bis zu 100.000 € betragen, mit einer maximalen Laufzeit von 15 Jahren und einem Zinszuschuss von 1,5% (maximal 10% des geliehenen Kapitals).
Nutzen Sie auch eine staatliche Bürgschaft für Ihren Klimakredit. Eine Staatsbürgschaft erleichtert Ihnen den Zugang zu einem Bankkredit und reduziert die Kosten für die vom Kreditinstitut geforderten Sicherheiten. Die Höhe der staatlichen Bürgschaft hängt von der Kredithöhe ab und kann bis zu 50.000 € bei einer Laufzeit von 15 Jahren betragen.
Informationen zu rechtlichen und steuerlichen Fragen (Mehrwertsteuer auf Wohnraum, "Bëllegen Akt") sowie zum Mietrecht (Wohnraummiete) sind ebenfalls verfügbar.
Der beschleunigte Abschreibungssatz für nach dem 1. Januar 2021 erworbene und als Mietobjekte genutzte Neubauten wird von 6 % auf 5 % gesenkt und die Geltungsdauer dieses Satzes um ein Jahr von 6 auf 5 Jahre verkürzt.
Der Satz von 5 % gilt für Vermieter, deren abschreibungsfähige Gebäudebasis eine Million Euro nicht übersteigt. Abschreibungsfähige Gebäudebasis über einer Million Euro wird mit einem Satz von 4 % abgeschrieben.
Um Eigentümer von Mietwohnungen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen zu ermutigen, wird für die durch den Klimabonus des Umweltbundesamts geförderten Sanierungsinvestitionen ein Abschreibungssatz von 6 % für die Dauer von 10 Jahren gewährt.
FAQ zum beschleunigten Abschreibungssatz
Im Rahmen der Förderung von nachhaltigen energetischen Sanierungsmaßnahmen für Hauseigentümer wird das Mindestalter des Gebäudes für die Anwendung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von 3 % von 20 auf 10 Jahre gesenkt.
Zwei weitere Maßnahmen unterstützen Eigenheimbesitzer bei der ökologischen Wende, nämlich die Einführung eines Zinszuschussprogramms für Klimakredite und die Einführung eines Pflichtfonds für Eigentumswohnungen.
Die detaillierten Bestimmungen zum Klimabonus-Finanzhilfeprogramm mit einem Simulator der Förderhöhe finden Sie unter www.klimabonus.lu.
Die Antragsformulare für die finanzielle Unterstützung finden Sie unter www.guichet.lu.
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